Pflegereform, Pflegeversicherung

Pflegereform: Kabinett verschiebt Streitfragen in Kommission

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 12:29 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Grundlegende Strukturfragen sollen ab Oktober in einer Kommission beraten werden, während der Entwurf bereits neue Beitragselemente, höhere Leistungen und Präventionsangebote vorsieht.

Pflegereform: Regierung verschiebt Streitthemen in Kommission
Carsten Linnemann am 30.09.2026 - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen und zentrale Streitfragen in eine Strukturkommission verschoben. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kündigte am Mittwoch in Berlin an, dass das Gremium ab Oktober grundlegende Reformen für die Pflegeversicherung erarbeiten soll.

Der Beschluss folgt auf einen Koalitionsstreit über Einsparungen und die künftige Finanzierung der Pflege. Die SPD hatte vor einem reinen Kürzungspaket gewarnt und unter anderem eine Begrenzung der Eigenanteile gefordert.

Neue Beiträge und Zuschläge

Der Entwurf sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat anzuheben. Ab 2028 soll für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent gelten.

Für kinderlose Mitglieder steigt der Zuschlag ab 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent. Die Pflegeversicherung übernimmt weiterhin vollständig die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige.

Leistungsdynamisierung ab 2029

Ab 2029 sollen die Leistungsbeiträge der sozialen Pflegeversicherung jährlich regelhaft auf Grundlage der Kerninflationsrate angepasst werden. Zudem sollen zentrale Leistungen bei häuslicher Pflege steigen.

Vorgesehen sind außerdem ein Sozialraumbudget für Unterstützung im Alltag und ein Überbrückungsbudget für pflegerische Akutsituationen. Die Begutachtungssystematik soll angepasst werden, damit Pflegegrade zielgenauer vergeben werden können.

Mehr Prävention und digitale Unterstützung

Versicherte ab 60 Jahren sollen künftig Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchung „Check-up 60+“ erhalten. Bei der Pflegebegutachtung soll geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann.

Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, sollen durch eine präventionsorientierte Pflegebegleitung unterstützt werden. Ein digitales „Pflege-Cockpit“ soll künftig wichtige Informationen zur Organisation der Pflege an einem Ort bündeln.

Die Pflegeversicherung steht vor einem doppelten Problem: Die Ausgaben steigen, während die Einnahmen der beitragsfinanzierten sozialen Pflegeversicherung nur begrenzt mitwachsen. Demografischer Wandel, höhere Löhne im Pflegebereich und die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen erhöhen den finanziellen Druck. Der nun beschlossene Gesetzentwurf setzt deshalb zunächst bei Einnahmen, Beiträgen und der Ausgabensteuerung an.

Für Pflegebedürftige und ihre Familien ist entscheidend, welche Kosten künftig tatsächlich übernommen werden. Besonders die Eigenanteile in Pflegeheimen sind politisch umstritten, weil der pflegebedingte Eigenanteil trotz Zuschüssen eine erhebliche Belastung darstellen kann. Die SPD fordert eine stärkere Begrenzung, während die Union zunächst eine finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung verfolgt.

Strukturreform bleibt offen

Die angekündigte Kommission verschiebt die grundlegende Neuordnung der Pflegeversicherung in eine zweite Phase. Zu ihren zentralen Aufgaben dürften die langfristige Finanzierung, das Verhältnis von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung, die Begrenzung der Eigenanteile sowie die Rolle von Bund und Beitragszahlern gehören. Auch die Frage, wie häusliche Pflege dauerhaft gestärkt werden kann, bleibt von großer Bedeutung.

Der Gesetzentwurf verbindet kurzfristige Finanzierungsmaßnahmen mit präventiven und digitalen Elementen. Der Ausbau von Früherkennung, Pflegebegleitung und regionaler Unterstützung kann den Pflegebedarf zwar langfristig beeinflussen, ersetzt aber keine Entscheidung über die dauerhafte Verteilung der Kosten. Für Versicherte werden deshalb vor allem die Beitragssätze, die Leistungsdynamisierung ab 2029 und die konkrete Ausgestaltung der Eigenanteile relevant.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

BR24: „Kabinett hat sich nun doch mit Pflegereform befasst“ (30.09.2026)

Der Beitrag bestätigt, dass sich das Bundeskabinett mit der Reform der Pflegeversicherung befasst hat und dass intensive Verhandlungen zwischen Union und SPD vorausgingen. Im Mittelpunkt stehen dort die finanziellen Probleme der Pflegekassen; zugleich wird betont, dass Details des Kompromisses zunächst nicht vollständig bekannt waren.

tagesschau: „Was wird aus den Eigenanteilen in der Pflege?“ (29.09.2026)

Der Beitrag legt den Schwerpunkt auf den Streit um die Eigenanteile im Pflegeheim und erläutert den SPD-Vorschlag eines Deckels von 1.500 Euro für den pflegebedingten Eigenanteil. Anders als die aktuelle Kabinettsentscheidung behandelt er vor allem die vorherigen Verhandlungen und die unterschiedlichen Finanzierungsansätze.

Gemeinsam ist den Beiträgen der Befund, dass die Finanzierung der Pflegeversicherung den Kern des Koalitionskonflikts bildet. Unterschiede bestehen beim Schwerpunkt: Während BR24 den Kabinettsbeschluss und die politische Einigung betrachtet, konzentriert sich die tagesschau auf die konkrete Belastung Pflegebedürftiger und die offene Frage der Eigenanteile.

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