Pflegereform: Kabinett beschließt Gesetzentwurf von Carsten Linnemann
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 11:11 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr.
Reform nach langem Ringen
Damit gab die Bundesregierung grünes Licht für die geplante Pflegereform. Union und SPD hatten zuvor über zentrale Inhalte und die Finanzierung der Pflegeversicherung gerungen.
Neuordnung der Pflegeversicherung
Der Entwurf soll die Pflegeversicherung neu ordnen. Einzelheiten zu den beschlossenen Regelungen werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren maßgeblich für Pflegebedürftige, Angehörige und Beschäftigte in der Pflege sein.
Parlamentarisches Verfahren folgt
Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Gesetzgebungsprozess nicht abgeschlossen. Der Entwurf muss nun im Bundestag beraten werden; dabei können sich noch Änderungen am Text ergeben.
Finanzdruck bestimmt die Reform
Der Kabinettsbeschluss fällt in eine angespannte finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung. Für das laufende Jahr wird ein Defizit von rund 4,4 Milliarden Euro erwartet; für 2027 wird eine Finanzlücke von bis zu zehn Milliarden Euro prognostiziert. Damit verbindet sich der Gesetzgebungsprozess mit dem Ziel, die Kassen kurzfristig zahlungsfähig zu halten und Beitragssprünge zu vermeiden.
Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist entscheidend, wie die Neuordnung die Eigenanteile im Pflegeheim, den Zugang zu Pflegegraden und die Leistungsansprüche verändert. Die durchschnittlichen monatlichen Gesamtkosten eines Heimplatzes liegen bei etwa 3.364 Euro. Davon entfallen im Mittel rund 1.775 Euro auf den pflegebedingten Eigenanteil; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden davon nicht erfasst.
Koalitionsstreit bleibt politisch relevant
Der vorherige Streit zwischen Union und SPD konzentrierte sich besonders auf einen von der SPD geforderten Deckel für den pflegebedingten Eigenanteil. Die Union verwies dagegen darauf, dass eine Begrenzung allein die gesamte finanzielle Belastung eines Heimplatzes nicht beseitige. Nach dem Kabinettsbeschluss dürfte deshalb die parlamentarische Beratung zum entscheidenden Ort für Änderungen werden.
Auch die zeitliche Perspektive ist wichtig: Eine kurzfristige Stabilisierung der Pflegefinanzen ersetzt keine grundlegende Strukturreform. Für Versicherte, Pflegebedürftige, Angehörige und Beschäftigte wird daher maßgeblich sein, ob der Gesetzentwurf Leistungen begrenzt, Einnahmen verbreitert oder Zuständigkeiten zwischen Pflege-, Kranken- und Steuerfinanzierung neu verteilt.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: „Vorstoß für "Pflegedeckel" Was wird aus den Eigenanteilen?“ (29.09.2026)
Der Bericht bestätige den Kabinettsbeschluss als Ziel des Reformprozesses und erläutere die finanziellen Folgen für Pflegeheimbewohner. Er setze den Schwerpunkt auf den vorgeschlagenen Eigenanteil-Deckel von 1.500 Euro sowie auf die offenen Finanzierungsfragen, während der konkrete Gesetzentwurf nach seiner Verabschiedung im Mittelpunkt der weiteren Beratung stehe.
n-tv: „Kritik an Hürden bei Pflegegrad: Pflegerat stellt sich gegen zentrale Pläne der Pflegereform“ (29.09.2026)
Der Artikel habe vor dem Kabinettsbeschluss die Kritik des Deutschen Pflegerats an höheren Zugangshürden zu Pflegegraden, möglichen Einschnitten bei Pflegegrad 1 und der Finanzierung von Ausbildung und Personal hervorgehoben. Er bestätige zugleich den Streit über die Reform und den Zeitplan von Gesundheitsminister Carsten Linnemann, richte den Blick aber stärker auf die Auswirkungen für Pflegebedürftige und Beschäftigte.
Medienübergreifend bestehe Einigkeit über den hohen finanziellen Handlungsdruck und den Reformbedarf. Unterschiede zeigten sich beim Schwerpunkt: Während der eine Bericht die Eigenanteile und ihre Finanzierung erkläre, betone der andere die Folgen für Versorgung und Pflegepersonal. Offen bleibe, welche Änderungen der beschlossene Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren erfahre.
