Elterngeld soll von 300 auf 330 Euro steigen
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 14:01 Uhr | dpa, AD HOC NEWSElterngeldbeträge im Gesetzentwurf
- Das Bundesfamilienministerium legte einen Gesetzentwurf zur Erhöhung des Elterngeldes vor.
- Der Mindestsatz soll von 300 auf 330 Euro monatlich steigen.
- Der Höchstsatz soll von 1.800 auf 1.900 Euro monatlich angehoben werden.
Bundesfamilienministerium plant höhere Elterngeldsätze
Das Elterngeld soll erstmals seit seiner Einführung im Jahr 2007 steigen. Das Bundesfamilienministerium will den Mindestsatz von 300 auf 330 Euro und den Höchstsatz von 1.800 auf 1.900 Euro anheben.
Gesetzentwurf in interner Abstimmung
Wie das Ministerium in Berlin bekanntgab, ging ein entsprechender Gesetzentwurf in die regierungsinterne Abstimmung. Damit beginnt die weitere Beratung innerhalb der Bundesregierung.
Die geplante Erhöhung würde sowohl den Mindestbetrag als auch den maximalen Elterngeldanspruch betreffen. Weitere Schritte im Gesetzgebungsverfahren hängen vom Verlauf der Abstimmung ab.
Erstmals höhere Beträge seit 2007
Seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 wurden die im Entwurf genannten Grenzbeträge nicht angehoben. Die geplante Änderung soll die geltenden Sätze nun erstmals erhöhen.
Der Mindestbetrag richtet sich an Eltern mit keinem oder nur geringem vorherigen Einkommen. Der Höchstbetrag begrenzt die Leistung für Eltern, deren einkommensabhängiger Anspruch darüber hinausgehen würde.
Parlamentarische Beratung folgt
Nach der regierungsinternen Abstimmung müsste der Entwurf weitere parlamentarische Beratungen durchlaufen. Die Meldung nennt noch keinen Termin für einen Beschluss oder das Inkrafttreten.
Das Elterngeld soll erstmals seit seiner Einführung im Jahr 2007 angehoben werden. Vorgesehen ist, sowohl die niedrigste als auch die höchste monatliche Leistung zu erhöhen.
Die geplante Anpassung betrifft damit zwei Gruppen: Eltern ohne oder mit sehr geringem Einkommen, die den Mindestbetrag erhalten, und Eltern mit höherem Einkommen, deren Anspruch am bisherigen Höchstbetrag endet. Der Mindestsatz soll um 30 Euro auf 330 Euro steigen, der Höchstsatz um 100 Euro auf 1.900 Euro.
Entwurf vor weiterer Beratung
Der Gesetzentwurf befindet sich zunächst in der regierungsinternen Abstimmung. Damit ist die politische und parlamentarische Beratung noch nicht abgeschlossen. Änderungen am Entwurf und am weiteren Zeitplan sind daher möglich.
Für Familien wäre die Reform vor allem bei längeren Elternzeiten oder beim Bezug des Mindestbetrags relevant. Das Elterngeld ersetzt grundsätzlich einen Teil des nach der Geburt ausfallenden Einkommens und soll Eltern ermöglichen, ihre Erwerbsarbeit zeitweise zu unterbrechen oder zu reduzieren.
Begrenzte Entlastung für Familien
Die geplanten Beträge würden die staatliche Unterstützung erhöhen, ändern aber nicht die grundlegende Berechnung des einkommensabhängigen Elterngeldes. Für die konkrete finanzielle Wirkung kommt es deshalb weiterhin auf das vorherige Einkommen, die Bezugsdauer und die gewählte Leistungsvariante an.
Der nächste maßgebliche Schritt ist die Einigung innerhalb der Bundesregierung. Erst danach kann das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren beginnen.
