Chancen-Aufenthaltsrecht: 36.368 Menschen bleiben dauerhaft
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 04:45 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie Zahlen zum Aufenthaltstitel
- Die Bundesregierung registrierte 91.116 erteilte Aufenthaltserlaubnisse nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht.
- Am 30. September 2026 besaßen 27.763 Menschen eine Fiktionsbescheinigung.
- 11.935 Personen waren nach dem Ende ihres Titels wieder geduldet.
Chancen-Aufenthaltsrecht bringt 36.368 Menschen dauerhaftes Bleiberecht
Von den Menschen, die das von der Ampel-Regierung geschaffene Chancen-Aufenthaltsrecht genutzt haben, konnten sich bislang knapp 40 Prozent ein dauerhaftes Bleiberecht sichern. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage der Grünen-Abgeordneten Filiz Polat hervor.
Ampel wollte Wege aus der Duldung aufzeigen
Das Chancen-Aufenthaltsrecht wurde Ende 2022 eingeführt. Es richtete sich an geduldete Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren ununterbrochen in Deutschland aufhielten.
Sie erhielten eine befristete Aufenthaltserlaubnis auf Probe für 18 Monate, um in dieser Zeit die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Geduldete sind Menschen, die grundsätzlich ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen vorerst nicht abgeschoben werden können – etwa aus familiären Gründen, wegen fehlender Ausweisdokumente oder aus gesundheitlichen Gründen.
Mehr als 90.000 Menschen nutzten die Regelung
Insgesamt wurden laut Bundesregierung 91.116 Aufenthaltserlaubnisse nach der Regelung erteilt. Bis zum Stichtag 30. September 2026 erhielten 32.233 Erwachsene ein dauerhaftes Bleiberecht.
Ein dauerhaftes Bleiberecht für Jugendliche und junge Erwachsene wurde in 4.135 Fällen zugebilligt. Zusammengenommen entspricht das knapp 40 Prozent der erteilten Aufenthaltserlaubnisse.
Fast 12.000 Menschen wieder geduldet
Weiterhin im Chancen-Aufenthaltsrecht befanden sich zum Stichtag 7.131 Ausländer. Ihr Titel gilt bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer.
Von den Menschen, die von der Regelung profitiert hatten, hielten sich Ende September 27.763 mit einer sogenannten Fiktionsbescheinigung in Deutschland auf. Diese erhält, wer einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt hat, über den noch nicht entschieden ist. Zurück in die Duldung fielen 11.935 Personen.
Schwarz-Rot verlängerte Regelung nicht
Weitere Menschen mit einem Chancen-Aufenthaltsrecht erhielten andere Aufenthaltstitel, verloren ihren Titel, oder ihr Antrag wurde abgelehnt. 3.957 Menschen, die sich einst für die Regelung entschieden hatten, hielten sich zum Stichtag nicht mehr in Deutschland auf.
CDU, CSU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine deutliche Verschärfung der Migrationspolitik verständigt und die Regelung zum Chancen-Aufenthaltsrecht nicht verlängert. Die niedersächsische Grünen-Politikerin Filiz Polat kritisierte diese Entscheidung.
Die Zahlen zeigten, dass Menschen die Chancen ergriffen, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erhielten, sagte Polat. Häufig fehle lediglich die aufenthaltsrechtliche Sicherheit, um eine Beschäftigungserlaubnis zu erhalten, einen Sprachkurs zu besuchen oder einen Betrieb für einen Arbeitsplatz zu finden.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht sollte geduldeten Menschen, die bereits lange in Deutschland leben, einen befristeten rechtlichen Rahmen geben. Innerhalb von 18 Monaten konnten sie Voraussetzungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht nachweisen, etwa Identität und Pass, Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung.
Die nun genannten Zahlen zeigen, dass ein erheblicher Teil der Betroffenen den Übergang in einen längerfristig gesicherten Aufenthalt geschafft hat. Zugleich befindet sich ein großer Anteil noch in laufenden Verfahren, besitzt eine Fiktionsbescheinigung oder ist in die Duldung zurückgekehrt. Damit ist die Regelung für viele Fälle nicht mit einer unmittelbaren dauerhaften Lösung gleichzusetzen.
Rechtssicherheit als Integrationsfaktor
Für Betroffene entscheidet der Aufenthaltsstatus über den Zugang zu Arbeit, Ausbildung, Sprachkursen und teilweise auch zu weiteren Integrationsangeboten. Eine Fiktionsbescheinigung erlaubt den Aufenthalt während eines laufenden Antragsverfahrens, ersetzt aber nicht in jedem Fall die Sicherheit eines dauerhaften Titels.
Politisch steht damit die Frage im Mittelpunkt, ob befristete Übergangsregelungen ausreichen oder ob Behörden und Betroffene längerfristige Verfahren benötigen. Nach dem Ende des Chancen-Aufenthaltsrechts bleibt der Zugang zu anderen Aufenthaltstiteln entscheidend. Für Arbeitgeber und Kommunen kann ein stabiler Status zugleich die Planung von Beschäftigung, Ausbildung und Betreuung erleichtern.
