Cem Özdemir droht AfD in Sachsen-Anhalt mit Widerstand aus Baden-Württemberg
Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 13:46 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSCem Özdemir, Ministerpräsident von Baden-Württemberg und Mitglied der Grünen, droht der AfD in Sachsen-Anhalt im Falle von Verstößen gegen die Verfassung mit entschlossenem Widerstand seines Bundeslandes. Zugleich betont er, dass auch eine von der AfD geführte Landesregierung Teil des föderalen Miteinanders wäre.
Özdemir warnt vor fremdem Recht
Özdemir erklärte gegenüber den Sendern RTL und ntv, die AfD werde „auf unseren erbitterten Widerstand" treffen, falls sie versuche, in Sachsen-Anhalt „russisches Recht, fremdes Recht" durchzusetzen. In Deutschland gelte ausschließlich deutsches Recht und die deutsche Verfassung, nicht die Rechtsordnungen anderer Staaten wie Russland, die USA unter Donald Trump, die Türkei unter Recep Tayyip Erdogan oder China.
Er stellte damit klar, dass für ihn die Bindung aller Landesregierungen an das Grundgesetz und den Rechtsstaat nicht zur Disposition steht. Abweichungen von diesen Prinzipien sieht Özdemir als rote Linie, die andere Bundesländer nicht hinnehmen würden.
Zusammenarbeit trotz politischer Differenzen
Zugleich räumte Özdemir ein, dass er mit einer möglichen AfD-geführten Landesregierung in Sachsen-Anhalt zusammenarbeiten müsste. Wer dort Ministerpräsident werde, entscheide allein der Landtag. Unabhängig von der politischen Farbe einer Regierung sei Zusammenarbeit im föderalen System notwendig.
Er machte jedoch deutlich, dass Baden-Württemberg „alles dafür tun" werde, jeden auch nur geringsten Verstoß gegen Verfassung und Gesetze zu verhindern. Die Ankündigung zielt darauf ab, die AfD auf die verfassungsrechtlichen Grenzen ihrer Politik hinzuweisen, sollte sie Regierungsverantwortung übernehmen.
Forderung nach Verbotsverfahren gegen völkischen AfD-Flügel
Darüber hinaus erneuerte Özdemir seine Forderung nach einem Verbotsverfahren gegen den „völkischen Teil" der AfD. Als Beispiel nannte er eine Forderung aus der Partei, die Bevölkerungszahl in Deutschland auf 60 Millionen zu reduzieren, die er als absurd bezeichnete.
Nach seiner Auffassung sollte das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob solche Positionen mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sind. Ein mögliches Verbotsverfahren sieht er jedoch nicht als Ersatz für politische Arbeit.
Appell an die Politik in Berlin
Özdemir betonte, dass die Politik weiterhin klären müsse, warum bei der AfD Wähler gelandet seien, „die dort nicht sein müssten". Mit Blick nach Berlin kritisierte er anhaltende parteipolitische Auseinandersetzungen auf Bundesebene und sagte, dort habe man „immer noch nicht den Schuss gehört".
Seine Aussagen verbinden die Warnung vor möglichen verfassungswidrigen Entwicklungen mit einem Appell an die etablierten Parteien, die Ursachen des AfD-Erfolgs ernsthaft anzugehen und geschlossen für Rechtsstaat und demokratische Prinzipien einzutreten.
Cem Özdemir verbindet seine scharfe Kritik an der AfD in Sachsen-Anhalt mit einer klaren Botschaft an mögliche Regierungschefs dieser Partei: Kooperation im Föderalismus ja, aber nur innerhalb der Grenzen des Grundgesetzes. Der Streit um den Umgang mit der AfD verschärft sich damit weiter, gerade vor dem Hintergrund hoher Umfragewerte der Partei in ostdeutschen Bundesländern.
Föderaler Rahmen und mögliche Konfliktlinien
Im deutschen Föderalismus haben die Länder weitreichende Spielräume, etwa in der Bildungspolitik oder bei der Polizei. Zugleich sind sie strikt an die freiheitlich-demokratische Grundordnung gebunden. Wenn Özdemir ankündigt, Baden-Württemberg werde gegen jeden „geringsten Verstoß gegen unsere Verfassung" vorgehen, zielt er auf Instrumente wie Normenkontrollklagen, Verfassungsschutzmaßnahmen oder eine koordinierte Linie im Bundesrat. Damit macht er deutlich, dass ein Landesregierungswechsel in Sachsen-Anhalt nicht bedeuten würde, dass einzelne Länder eigene Rechtsordnungen etablieren könnten.
Debatte um AfD-Verbotsverfahren
Die von Özdemir erneuerte Forderung nach einem Verbotsverfahren für den „völkischen Teil" der AfD steht in einer länger laufenden verfassungsrechtlichen Debatte. Ein Parteienverbot ist in Deutschland an hohe Hürden geknüpft, wie frühere Verfahren gezeigt haben. Die von ihm kritisierte Forderung nach einer Begrenzung der Bevölkerung auf 60 Millionen berührt Grundfragen von Menschenwürde, Gleichheitsgebot und Minderheitenschutz. Zugleich verweist Özdemir auf politische Verantwortung: Ein Verbotsverfahren allein kann nicht ersetzen, dass demokratische Parteien Wähler zurückgewinnen, die sich aus Unzufriedenheit oder Protest der AfD zugewandt haben.
Politische Konsequenzen für Bund und Länder
Die Äußerungen richten sich nicht nur an die AfD, sondern auch an die Bundesregierung und die etablierten Parteien insgesamt. Özdemir spricht indirekt die anhaltenden Konflikte innerhalb der Berliner Politik an, die aus seiner Sicht verhindern, dass eine überzeugende Alternative für verunsicherte Wähler entsteht. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Debatte, dass künftige Regierungsbildungen in einigen Ländern komplexer werden könnten: Kooperation mit AfD-geführten Kabinetten wird zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber klar an die Einhaltung von Verfassung und Rechtsstaat gebunden.
