CDU-Politiker Evers will obdachlose EU-Bürger zur Rückkehr bewegen
Veröffentlicht am: 04.09.2026 um 05:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDer Berliner CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers will obdachlose Menschen aus EU- und Schengenstaaten bei dauerhaft fehlender eigener Erwerbsbasis zur Rückkehr in ihre Herkunftsländer drängen. Er knüpft seine Forderung an die Bedingungen der Freizügigkeit im Schengenraum, die aus seiner Sicht konsequent angewendet werden müssen.
Evers beruft sich auf geltendes Recht
Evers erklärte, wer seinen Lebensunterhalt in Deutschland dauerhaft nicht selbst bestreiten könne, müsse das Land wieder verlassen. Die Freizügigkeit innerhalb des Schengenraums sei an Voraussetzungen gebunden, betonte er und verwies darauf, dass es sich dabei um geltendes Recht handele, das durchgesetzt werden müsse.
Als Ansatzpunkt nennt der Christdemokrat Gespräche mit den Herkunftsstaaten. Er fordert, die betreffenden Länder klar auf ihre Verantwortung hinzuweisen und sie dazu zu bewegen, sich stärker um ihre Bürger zu kümmern, die in Berlin auf der Straße oder in Unterkünften leben.
Fokus auf obdachlose Menschen aus Osteuropa
Nach Darstellung von Evers zeigen Statistiken, dass ein sehr großer Teil der obdachlosen Menschen in Berliner Einrichtungen aus osteuropäischen Staaten stammt. Diese Länder müsse Berlin nach seiner Auffassung auffordern, ihrer Pflicht gegenüber ihren Staatsangehörigen nachzukommen.
Auf die Frage, ob er als möglicher Regierender Bürgermeister persönlich in Länder wie Rumänien reisen würde, um seine Forderungen zu vertreten, verwies Evers auf die Präsenz ausländischer Vertretungen in der Hauptstadt. Die notwendigen Gespräche könnten mit den Botschaften vor Ort geführt werden, betonte er.
Rolle der Hauptstadt und diplomatische Kanäle
Für Evers ist Berlin als Hauptstadt ein zentraler Akteur, weil die diplomatischen Vertretungen der betreffenden Staaten dort ansässig sind. Über diese Kanäle sollen aus seiner Sicht die Herkunftsländer direkt adressiert und auf ihre Verantwortung für obdachlose Staatsbürger hingewiesen werden.
Die Aussagen des CDU-Politikers Stefan Evers zielen direkt auf die Schnittstelle von kommunaler Obdachlosenpolitik und europäischem Freizügigkeitsrecht. Als Spitzenkandidat seiner Partei in Berlin adressiert er ein Thema, das die Hauptstadt seit Jahren beschäftigt: den Umgang mit obdachlosen EU-Bürgern, die soziale Leistungen und Unterkünfte in Anspruch nehmen, ohne dauerhaft eigenes Einkommen zu erzielen.
Rechtlicher Rahmen und politische Konfliktlinien
Die von Evers angesprochene Freizügigkeit innerhalb des Schengenraums beruht im Kern auf EU-Regeln, nach denen Unionsbürger sich in anderen Mitgliedstaaten aufhalten dürfen, solange sie etwa arbeiten, studieren oder über ausreichende Existenzmittel verfügen. Fehlen diese Voraussetzungen dauerhaft, sehen die Regelungen grundsätzlich die Möglichkeit vor, den Aufenthalt zu beenden. In der Praxis treffen diese Bestimmungen aber auf sehr unterschiedliche nationale und kommunale Strategien im Umgang mit Armut und Wohnungslosigkeit.
Berlin steht dabei vor der Aufgabe, einerseits europarechtskonform zu handeln und andererseits humanitäre Mindeststandards zu sichern. Forderungen, Menschen zur Rückkehr in ihre Herkunftsländer zu drängen, werden erfahrungsgemäß kontrovers diskutiert, weil sie sozialpolitische Verantwortung und ordnungsrechtliches Vorgehen gegeneinander stellen.
Konsequenzen für die Berliner Debatte
Mit seinen Aussagen setzt Evers einen klaren Schwerpunkt auf Ordnungspolitik und die Verpflichtung der Herkunftsstaaten, sich stärker um ihre Bürger zu kümmern. Für die Berliner Debatte bedeutet dies eine weitere Zuspitzung: Im Wahlkampf dürfte nun intensiver darüber gestritten werden, ob Stadt und Senat vorrangig auf Rückkehr, auf ausgebauten Sozialschutz oder auf eine Kombination aus beiden Ansätzen setzen sollen. Für Betroffene bleibt zentral, welche konkreten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden und wie diese mit Hilfsangeboten verzahnt werden.
