Thomas Röwekamp, Bundeswehr-Beschaffung

Bundeswehr-Beschaffung: Röwekamp will 25-Millionen-Vorlagen abschaffen

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 08:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses will die parlamentarische Kontrolle der Bundeswehrbeschaffung vorziehen und strategischer ausrichten. Dafür könnte die bisherige Zustimmung des Haushaltsausschusses zu einzelnen Vorhaben ab einer Schwelle von 25 Millionen Euro entfallen.

Röwekamp will Beschaffungsvorlagen abschaffen
Flugabwehrsystem Skyranger 30 (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Thomas Röwekamp (CDU), will die parlamentarische Kontrolle von Beschaffungsentscheidungen für die Bundeswehr deutlich früher ansetzen. Nach seinen Vorstellungen soll der Haushaltsausschuss künftig nicht mehr über einzelne Beschaffungsvorlagen ab 25 Millionen Euro entscheiden müssen.

Parlament soll früher Einfluss nehmen

Das Parlament müsse sich stärker um die strategische Planung und Kontrolle von Entscheidungen des Verteidigungsministeriums kümmern, sagte Röwekamp dem „Background Sicherheit & Verteidigung“ von „Tagesspiegel“ und „Handelsblatt“. Die Abgeordneten müssten Gewissheit haben, dass die Bundeswehr die richtigen Fähigkeiten und die richtige Menge beschaffe.

Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass alles gekauft werde, was sich die Truppe gerade wünsche, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete. Das Verteidigungsministerium solle dafür einen Plan mit konkreten Zeit- und Zielvorgaben vorlegen.

Neues Gremium für vertrauliche Verteidigungsplanung

Röwekamp begründete seinen Vorschlag auch mit dem Schutz sensibler Informationen. Einzelheiten zur Verteidigungsplanung könnten Rückschlüsse auf militärische Fähigkeitslücken zulassen.

Deshalb wolle er ein parlamentarisches Kontrollgremium nach dem Vorbild des Gremiums für die Geheimdienste etablieren. Im Gegenzug könne aus seiner Sicht die bisher notwendige Zustimmung des Haushaltsausschusses zu einzelnen Beschaffungsvorlagen entfallen: „Wir können die 25-Millionen-Euro-Vorlagen abschaffen.“

Die von Thomas Röwekamp vorgeschlagene Neuordnung würde die parlamentarische Kontrolle der Bundeswehrbeschaffung deutlich früher ansetzen. Der Haushaltsausschuss befasst sich bislang insbesondere bei Vorhaben oberhalb der sogenannten 25-Millionen-Euro-Grenze mit einzelnen Beschaffungsvorlagen. Diese Einzelfallprüfung schafft eine formale Kontrollmöglichkeit, setzt aber erst ein, wenn zentrale planerische Entscheidungen häufig bereits weit fortgeschritten sind.

Röwekamp verknüpft deshalb zwei Änderungen: Das Verteidigungsministerium soll verbindliche Zeit- und Zielvorgaben für die Verteidigungsplanung vorlegen, während ein besonders geschütztes parlamentarisches Gremium strategische Fähigkeiten, Mengen und mögliche Fähigkeitslücken kontrollieren könnte. Der Vergleich mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium für die Nachrichtendienste verweist auf den Zielkonflikt zwischen Transparenz und Geheimschutz.

Kontrolle zwischen Planung und Beschaffung

Für die parlamentarische Arbeit würde ein solcher Ansatz den Schwerpunkt von der nachträglichen Genehmigung einzelner Großprojekte auf die frühere Festlegung militärischer Prioritäten verlagern. Das könnte Beschaffungsentscheidungen stärker an langfristigen Fähigkeitszielen ausrichten und die Zahl politisch isolierter Einzelentscheidungen verringern. Zugleich müsste klar geregelt werden, welche Informationen das neue Gremium erhält, wie es Bericht erstattet und wie Haushaltsverantwortung trotz des Wegfalls einzelner Vorlagen erhalten bleibt.

Auswirkungen auf Bundeswehr und Haushalt

Die Debatte fällt in eine Phase, in der Deutschland seine Verteidigungsfähigkeiten ausbauen und umfangreiche Programme über mehrere Haushaltsjahre finanzieren muss. Eine frühere strategische Kontrolle könnte Prioritäten sichtbarer machen; sie würde die eigentlichen Beschaffungsprobleme – etwa lange Verfahren, begrenzte Produktionskapazitäten und internationale Abhängigkeiten – jedoch nicht allein lösen. Ob aus Röwekamps Vorschlag eine Änderung der Geschäftsordnung, des Haushaltsrechts oder der parlamentarischen Kontrollstrukturen wird, hängt von weiteren Beratungen im Bundestag und mit dem Verteidigungsministerium ab.

Disclaimer...

de | politik | 70163449 |