Bundespolizei erhält neue Befugnisse für Gesichtserkennung und Abschiebehaft
Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 15:25 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Bundestag und Bundesrat haben die umfassende Reform des Bundespolizeigesetzes beschlossen: Die Bundespolizei erhält zusätzliche Befugnisse gegen Extremismus und Schleuserkriminalität und kann künftig für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam beantragen.
Gesichtserkennung in besonderen Gefahrenlagen
Die Bundespolizei darf künftig in besonderen Gefahrenlagen eine automatische Echtzeit-Gesichtserkennung an Bahnhöfen und anderen Orten in ihrem Zuständigkeitsbereich einsetzen. Als möglicher Anwendungsfall wurde die Suche nach einem entführten Kind genannt.
Hinzu kommen Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung bei der Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität. Dazu gehören insbesondere Handy-Ortung und die Überwachung von Messenger-Kommunikation.
Mehr Kompetenzen bei Abschiebungen
Trifft die Bundespolizei vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in ihrem Zuständigkeitsbereich, soll sie künftig selbst Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam beantragen können. Das betrifft vor allem Bahnhöfe und Flughäfen und soll verhindern, dass Betroffene untertauchen.
Erlaubt werden außerdem stichprobenartige und anlasslose Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen. Videotechnik und Künstliche Intelligenz sollen Bewegungsmuster erkennen können, die auf Straftaten hindeuten – etwa einen Faustschlag, das Ziehen eines Messers oder den Sturz einer hilflosen Person ins Gleisbett.
Eigene Drohnen und Strafverfolgung
Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel (CDU) betonte im Bundesrat, die Bundespolizei dürfe nun auch eigene Drohnen zur Überwachung und zur Abwehr einsetzen. Bei Straftaten im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei kann sie die weitere Strafverfolgung künftig auch dann übernehmen, wenn grundsätzlich die Landespolizei zuständig wäre – vorausgesetzt, die Landesbehörde stimmt zu.
Reform nach wiederholter Abstimmung
Das geltende Bundespolizeigesetz stammt in weiten Teilen aus dem Jahr 1994. Eine Reform der damaligen Bundesregierung scheiterte 2021 im Bundesrat; auch ein Vorhaben der Ampel-Koalition wurde nicht abgeschlossen.
Im Juli war die Schlussabstimmung im Bundestag wegen einer Panne mit einfacher Mehrheit erfolgt, obwohl für das Gesetz die Mehrheit aller Mitglieder erforderlich ist. Bei der Wiederholung stimmten 322 Abgeordnete mit Ja, 134 mit Nein und 118 enthielten sich. Auch der Bundesrat billigte die Reform.
Modernisierung nach drei gescheiterten Anläufen
Die Reform beendet einen mehrjährigen politischen Stillstand. Das bisherige Bundespolizeigesetz stammt in wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1994 und wird den heutigen Einsatzfeldern der Bundespolizei – von digitaler Kommunikation über organisierte Schleusung bis zur Drohnenabwehr – nur noch eingeschränkt gerecht. Zwei frühere Reformvorhaben waren zuvor nicht abgeschlossen worden.
Die neuen Befugnisse verschieben zugleich die Bedeutung der Bundespolizei im Alltag. Bahnhöfe, Flughäfen und Grenzräume werden zu zentralen Einsatzorten, an denen künftig nicht nur Identitätsfeststellungen und Gefahrenabwehr, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch weitergehende strafprozessuale Maßnahmen möglich sind. Für Reisende besonders sichtbar können Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen sowie videotechnische Systeme werden.
Mehr Handlungsspielraum, mehr Kontrollbedarf
Gesichtserkennung, Messenger-Überwachung und KI-gestützte Mustererkennung greifen unterschiedlich stark in Grundrechte ein. Entscheidend sind deshalb die gesetzlichen Schwellen, die Dokumentation der Maßnahmen und eine wirksame gerichtliche sowie parlamentarische Kontrolle. Die Befugnisse dürfen zudem nicht mit einer allgemeinen Überwachung gleichgesetzt werden: Die dpa-Meldung beschreibt sie als an besondere Gefahrenlagen oder konkrete Aufgaben gebunden.
Für ausreisepflichtige Ausländer kann die Möglichkeit, Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam selbst zu beantragen, Verfahren an Bahnhöfen und Flughäfen beschleunigen. Gleichzeitig bleibt die Haftentscheidung eine rechtsstaatlich gebundene Maßnahme. Die Reform stärkt damit die operative Rolle der Bundespolizei, ohne die Zuständigkeit der Justiz für freiheitsentziehende Entscheidungen zu ersetzen.
