Medizinisches Cannabis, Carsten Linnemann

Medizinisches Cannabis: Linnemann fordert Ende von Online-Versand und strengere Verschreibung

Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 16:14 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will den stark wachsenden Markt für medizinisches Cannabis mit einem strengeren Gesetz deutlich begrenzen. Online-Bestellungen von Cannabisblüten sollen enden, Verschreibungen nur noch nach direktem Arztkontakt möglich sein.

Importe von Medizinal-Cannabis steigen stark. (Archivbild) - Bild: Daniel Karmann/dpa
Importe von Medizinal-Cannabis steigen stark. (Archivbild) - Bild: Daniel Karmann/dpa

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann drängt auf deutlich strengere Regeln für die Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken und warnt vor einem Missbrauch des bisherigen Systems.

Minister kritisiert Boom bei Medizinal-Cannabis

Beim Deutschen Apothekertag in München verwies der CDU-Politiker auf Prognosen seines Ressorts, nach denen die Importe von Medizinal-Cannabisblüten in diesem Jahr auf 300 Tonnen steigen könnten. Das wäre eine Verzehnfachung binnen drei Jahren. Dieser starke Anstieg habe nach Linnemanns Darstellung in der Breite nichts mehr mit medizinaler Nutzung zu tun, sondern mit Drogenkonsum.

Der Minister sieht darin einen Missbrauch des Instruments „medizinisches Cannabis“ und kündigte an, dem mit gesetzlicher Verschärfung entgegenzutreten. Er knüpfte seine Forderung ausdrücklich an den laufenden Gesetzgebungsprozess im Bundestag.

Gesetzentwurf: Nur noch Arztkontakt, kein Versand

Das schwarz-rote Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der seit Ende des vergangenen Jahres im Bundestag beraten wird. Vorgesehen ist, dass Cannabisblüten künftig nur noch nach direktem Kontakt mit einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben werden dürfen. Medizinal-Cannabis soll es nicht mehr per Online-Versand geben, sondern ausschließlich in Apotheken vor Ort.

Linnemann betonte, die Gespräche der Koalitionsfraktionen müssten zu einem Ergebnis führen. Konsumcannabis per Versandhandel habe aus seiner Sicht nichts mehr mit Gesundheitsversorgung zu tun und dürfe so nicht fortgeführt werden.

Regeln für medizinische Nutzung nach Legalisierung

Mit der Legalisierung von Cannabis für Volljährige im Jahr 2024 und zahlreichen Auflagen wurde auch der Umgang mit Cannabis zu medizinischen Zwecken neu geregelt. Seitdem gilt Cannabis als verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das etwa zur Behandlung von Schmerzen eingesetzt werden kann.

Nach Angaben Linnemanns ist es bislang über Internetseiten, häufig mit Sitz im Ausland, vergleichsweise einfach gewesen, Cannabisblüten über Privatverschreibungen zu beziehen. Er verwies auf eine jüngst vorgelegte Studie, der zufolge Krankenhausaufnahmen mit Cannabis-spezifischen Diagnosen wie akuter Vergiftung oder Psychosen seit der Legalisierung deutlich zugenommen haben.

Hinweise auf Risiken durch hochdosiertes THC

Als mögliche Erklärung werde in der Studie ein erhöhter Konsum von medizinischem Cannabis mit einem höheren Anteil des berauschenden Wirkstoffs THC genannt. Nach Linnemanns Darstellung zeigt dies, dass die aktuelle Regulierung unerwünschte Nebenwirkungen haben kann.

Der Minister leitet aus diesen Befunden die Notwendigkeit ab, den Zugang zu Medizinal-Cannabis stärker zu begrenzen und Missbrauchswellen einzudämmen, ohne den medizinisch begründeten Einsatz grundsätzlich infrage zu stellen.

Neuer Minister setzt andere Akzente

Der frühere CDU-Generalsekretär sprach zur Eröffnung des Apothekertags auf einer seiner ersten großen Veranstaltungen im neuen Amt. Er ist seit sechs Wochen Gesundheitsminister und betonte, dass er nicht zuvor über längere Zeit im Gesundheitsausschuss gearbeitet habe. Dies könne aus seiner Sicht aber eine Chance sein, Entscheidungen mit „frischem Blick“, ökonomischer Perspektive und „voller Prise Unbefangenheit“ zu treffen.

Linnemann stellte damit klar, dass er die bestehende Politik nicht nur fortsetzen, sondern an zentralen Punkten neu ausrichten will. Die Cannabispolitik ist dabei eines seiner ersten großen Themenfelder.

Wettbewerb mit Versandhändlern im Fokus

Mit Blick auf die wirtschaftliche Lage der Apotheken kritisierte der Minister eine aus seiner Sicht bestehende Wettbewerbsverzerrung durch Arzneiversandhändler aus dem Ausland. Er kündigte an, sich dafür einsetzen zu wollen, dass solche Vorteile für Versandhändler beendet werden.

Zuvor hatte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Thomas Preis, auf Werbeangebote von Online-Händlern aufmerksam gemacht. Diese verzichteten demnach teils auf sonst übliche Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente und verschafften sich so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber stationären Apotheken.

Neue Vergütungsregeln für Apotheken

Linnemann brachte zum Apothekertag die Nachricht mit, dass eine Verordnung zur Neuregelung der Apothekenvergütung unterzeichnet sei und in Kraft treten solle. Vorgesehen sind jährliche direkte Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen über Anpassungen eines Fix-Bestandteils der Vergütung für verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Nach langem Drängen der Branche wurde dieser Fixbetrag zum 1. Juli von 8,35 Euro pro Packung auf 9,00 Euro erhöht. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Anhebung auf 9,50 Euro geplant. Damit reagiert die Bundesregierung auf die wirtschaftlichen Belastungen vieler Apotheken und verbindet die Vergütungsfrage mit einer Neuordnung der Rahmenbedingungen für den Arzneimittel- und Cannabismarkt.

Politischer Kurswechsel bei Cannabis

Die Forderungen von Carsten Linnemann markieren einen deutlichen Kurswechsel in der deutschen Cannabispolitik. Während die Legalisierung 2024 den Zugang zu Konsumcannabis für Erwachsene unter Auflagen geöffnet hat, zielt der neue Gesundheitsminister nun darauf ab, den stark wachsenden Markt für medizinisches Cannabis klar zu begrenzen. Der angekündigte Anstieg der Importe auf 300 Tonnen und die Kritik an «Konsumcannabis auf Knopfdruck» deuten darauf hin, dass die Regierung eine Phase der Liberalisierung durch eine stärker regulierende Linie ablösen will.

Konfliktlinie zwischen Versorgung und Missbrauch

Im Zentrum stehen zwei miteinander konkurrierende Ziele: Einerseits sollen Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen oder anderen Erkrankungen weiterhin Zugang zu wirksamen Therapien auf Cannabisbasis haben. Andererseits warnt Linnemann vor einer Grauzone zwischen medizinischer Verwendung und Freizeitkonsum, die durch Online-Angebote und Privatverschreibungen entstanden ist. Wenn Verschreibungen künftig nur nach persönlichem Arztkontakt möglich sind und der Versandhandel wegfällt, dürfte der Zugang strenger überwacht werden. Für Betroffene könnten Therapien komplizierter werden, gleichzeitig dürften Ärzte und Apotheken eine stärkere Steuerungsrolle erhalten.

Folgen für Apotheken und digitale Anbieter

Für Apotheken eröffnet Linnemann die Aussicht auf mehr Planungssicherheit und Stärkung des stationären Betriebs: Medizinal-Cannabis soll ausschließlich vor Ort abgegeben werden, dazu kommt eine schrittweise Erhöhung des Fixhonorars bis 2027. Digitale und ausländische Arzneiversandhändler wären dagegen mit deutlichen Einschnitten konfrontiert, sollten ihnen künftig sowohl Cannabisrezepte als auch bestimmte Rabattmodelle untersagt werden. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies eine mögliche Einschränkung bequemer Online-Bestellungen, aber auch eine stärkere Kontrolle von Wirkstärken und Indikationen, was Risiken wie Vergiftungen oder Psychosen begrenzen soll.

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