Außenminister: Aufnahmepraxis von Afghanen bleibt nach Urteil
02.09.2025 - 20:35:46 | dts-nachrichtenagentur.deSolche Personen werde man "selbstverständlich nicht automatisch nach Deutschland aufnehmen". Aber es gelte eben auch: "Wo Deutschland eine Zusage gemacht hat, da wird Deutschland dazu stehen." Das Gericht hatte in seinem unanfechtbaren Beschluss dargelegt, dass eine Erklärung der Aufnahmebereitschaft in der Vergangenheit "keinen Visumsanspruch" begründe. Die Bundesregierung habe hier ein "weites Ermessen". Das Oberverwaltungsgericht hob damit ein gegenteiliges Verwaltungsgerichts-Urteil auf.
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