Bundesapothekerkammer begrüßt Gesetz gegen Fachkräftemangel
27.03.2026 - 10:05:06 | presseportal.de"Wir befürworten, dass für Personen mit einer pharmazeutischen Berufsqualifikation aus einem Drittstaat die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall wird, während die bisher vorgeschaltete Gleichwertigkeitsprüfung - häufig in Form bürokratischer Einzelprüfungen - entfällt", sagt Dr. Hoffmann und verweist darauf, dass sich die BAK bereits im Jahr 2024 dafür ausgesprochen hatte. Abschlüsse aus so genannten Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums) müssen damit nicht mehr aufwendigen Dokumentenprüfungen unterzogen werden, um festzustellen, ob diese der deutschen Ausbildung gleichwertig sind. BAK-Präsident Dr. Hoffmann fügt hinzu: "Einige Anpassungen der Approbationsordnung für Apothekerinnen und Apotheken sind nun natürlich auch notwendig. Dazu kommt, dass die Approbationsordnung auch ganz dringend inhaltlich modernisiert und an den neuen Leistungskatalog des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes angepasst werden muss. Auf der Grundlage unseres Vorschlages aus dem Jahr 2022 werden wir weitere Erneuerungen zeitnah mit dem Bundesgesundheitsministerium besprechen."
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