Bundesanwaltschaft, Eritrea

Bundesanwaltschaft lässt mutmaßliche Mitglieder eritreischer Terrorgruppe festnehmen

Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 12:18 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Bundesanwaltschaft lässt zwei mutmaßliche Mitglieder der eritreischen Gruppe «Brigade N'Hamedu Deutschland» festnehmen und stuft die Organisation als inländische terroristische Vereinigung ein. Hintergrund sind gewaltsame Übergriffe bei Veranstaltungen mit Bezug zur Regierung Eritreas in Deutschland.

Die Bundesanwaltschaft war im März 2025 schon gegen die Gruppe vorgegangen. (Archivbild) - Bild: Christoph Schmidt/dpa
Die Bundesanwaltschaft war im März 2025 schon gegen die Gruppe vorgegangen. (Archivbild) - Bild: Christoph Schmidt/dpa

Die Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche Mitglieder einer in Deutschland aktiven eritreischen Terrorgruppe in der Nähe von Saarbrücken und in Stuttgart festnehmen lassen.

Vorwurf der Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung

Die Karlsruher Behörde wirft den beiden Männern die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vor. Sie sollen der Organisation «Brigade N'Hamedu Deutschland» angehören, die nach Angaben der Bundesanwaltschaft international vernetzt ist und in Deutschland aktiv wurde. Die Beschuldigten werden dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgeführt, der über eine mögliche Untersuchungshaft entscheidet.

Ziel der Gruppe und Gewalt in Deutschland

Erklärtes Ziel der Vereinigung ist es laut Bundesanwaltschaft, die Regierung in Eritrea zu stürzen. Dieses Ziel habe sie in Deutschland durch gewaltsame Aktionen bei Veranstaltungen von Anhängern der eritreischen Regierung verfolgt. Nach Darstellung der Behörde erachten Mitglieder der Gruppe Gewalt gegen deutsche staatliche Institutionen und Repräsentanten der Staatsgewalt, etwa gegen Polizeikräfte beim Schutz solcher Veranstaltungen, als legitimes Mittel.

Durchsuchungen in mehreren Bundesländern

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Gruppe hatte die Bundesanwaltschaft bereits im März 2025 bundesweit zugeschlagen. Damals wurden 19 Objekte in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz durchsucht, zudem ein Objekt in Dänemark. Rund 200 Beamte des Bundeskriminalamts und Polizeikräfte der Länder waren im Einsatz. Festnahmen gab es bei dieser Aktion nicht.

Ausschreitungen bei Eritrea-Veranstaltungen

Auslöser der Ermittlungen sind Ausschreitungen am Rande von Eritrea-Festivals in Gießen in den Sommern 2022 und 2023 sowie eines Seminars eines eritreischen Vereins im September 2023 in Stuttgart. Die Festivals in Gießen wurden vom Zentralrat der Eritreer in Deutschland organisiert, der als regierungsnah gilt. Kritiker werfen den Organisatoren vor, Propaganda für die eritreische Regierung zu betreiben, was die Veranstalter bestreiten.

Rolle der festgenommenen Männer

Die beiden Festgenommenen, ein eritreischer und ein deutscher Staatsangehöriger, sollen maßgeblich am Aufbau der Strukturen der «Brigade N'Hamedu Deutschland» beteiligt gewesen sein. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft waren sie außerdem an der Organisation der gewaltsamen Aktionen beteiligt. Der eritreische Beschuldigte war demnach zeitweise Generalsekretär, der deutsche erster Vorsitzender der Gruppe.

Menschenrechtslage in Eritrea

Das Land Eritrea am Horn Afrikas mit rund vier Millionen Einwohnern ist nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen durch systematische Repressionen und Gewalt geprägt. Die autoritäre Regierung von Präsident Isaias Afwerki unterdrückt demnach die Bevölkerung durch Zwangsarbeit, erzwungene Wehrpflicht sowie eingeschränkte Meinungs-, Glaubens- und Pressefreiheit. Zudem berichten Menschenrechtsgruppen von großflächigen Massakern, außergerichtlichen Hinrichtungen und sexueller Gewalt durch Sicherheitskräfte. Die Regierung des Ein-Parteien-Staats, in dem keine Wahlen stattfinden, weist diese Vorwürfe als politisch motiviert zurück.

Innenpolitische Dimension und Sicherheitslage

Die Festnahmen mutmaßlicher Mitglieder der Gruppe «Brigade N'Hamedu Deutschland» markieren einen weiteren Schritt der deutschen Sicherheitsbehörden, politisch motivierte Gewalt aus dem Umfeld diasporischer Konflikte konsequent strafrechtlich zu verfolgen. Die Einstufung als inländische terroristische Vereinigung zeigt, dass die Bundesanwaltschaft den Konflikt um die eritreische Regierung nicht mehr nur als ausländisches Menschenrechtsproblem, sondern als konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland bewertet. Für die Polizei bedeutet dies, dass Einsätze bei politisch sensiblen Veranstaltungen von Exilgemeinschaften zunehmend auch unter dem Blickwinkel möglicher Terrorstrukturen geplant werden.

Konflikte innerhalb der eritreischen Diaspora

Die Ausschreitungen rund um Eritrea-Festivals und Vereinsveranstaltungen in Gießen und Stuttgart machen deutlich, wie stark die Polarisierung innerhalb der eritreischen Diaspora ist. Regimekritische Gruppen wenden sich gegen Veranstaltungen, die sie als Propaganda für die Regierung in Asmara ansehen, während die Veranstalter diesen Vorwurf zurückweisen. Wenn Ermittler den Verdacht formulieren, dass eine organisierte Gruppe gezielt gewaltsame Aktionen gegen regierungsnahe Veranstaltungen in Deutschland vorbereitet und ausführt, rückt die Frage in den Vordergrund, wie politische Auseinandersetzungen von Exilgemeinschaften im Rahmen des Versammlungsrechts friedlich ausgetragen werden können, ohne dass staatliche Schutzaufgaben für gefährdete Veranstaltungen vernachlässigt werden.

Menschenrechtslage in Eritrea und rechtlicher Rahmen

Die geschilderten Menschenrechtsverletzungen in Eritrea erklären, warum viele Menschen das Land verlassen und im Ausland politisch aktiv werden. Gleichzeitig bleibt für die deutschen Behörden entscheidend, dass auch legitimer Protest an das Strafrecht gebunden ist. Das Instrument des Terrorismusparagrafen erlaubt es, nicht nur einzelne Taten, sondern die Struktur einer Vereinigung ins Visier zu nehmen, die Gewalt auch gegen deutsche Institutionen und Einsatzkräfte als Mittel akzeptiert. Für Leser bedeutet dies, dass Konflikte, die ihren Ursprung in autoritären Regimen haben, längst Teil der innenpolitischen Sicherheitsagenda geworden sind und sich etwa bei Festivalverboten, Auflagen für Veranstaltungen oder erweiterten Ermittlungsbefugnissen konkret auswirken können.

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