Bundesanwaltschaft, Rechtsextremismus

Bundesanwaltschaft klagt zwei Unterstützer der „Letzten Verteidigungswelle“ an

Veröffentlicht am: 01.09.2026 um 12:27 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Die Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg angeklagt. Den Beschuldigten wird unter anderem ein gescheiterter Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Schmölln zur Last gelegt.

Anklage gegen Unterstützer der Letzten Verteidigungswelle erhoben
Generalbundesanwalt (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen zwei mutmaßliche Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ (LVW) erhoben. Die Karlsruher Behörde teilte am Dienstag mit, dass es sich bei den Beschuldigten um Jugendliche handeln soll, denen Verantwortungsreife zugeschrieben wird.

Zielsetzung der Terrorgruppe LVW

Nach den Angaben der Ermittler verfolgte die LVW das Ziel, durch Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in Deutschland herbeizuführen. Zu den vorbereiteten und geplanten Taten sollen Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime sowie Einrichtungen des linken politischen Spektrums gehört haben. Die Gruppe wird als rechtsextreme Terrororganisation eingestuft, deren Aktionen darauf abzielten, Angst zu verbreiten und demokratische Strukturen zu destabilisieren.

Gescheiterter Anschlagsversuch in Schmölln

Am 5. Januar 2025 sollen beide Beschuldigten gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der LVW versucht haben, eine Asylbewerberunterkunft in Schmölln in Brand zu setzen. Den Ermittlungen zufolge wurde dafür zunächst ein Fenster des Gebäudes eingeschlagen, um pyrotechnische Gegenstände in das Innere schießen zu können. Ein Feuer brach jedoch nicht aus, sodass es bei einem versuchten Anschlag blieb.

Rolle der Beschuldigten beim Tatgeschehen

Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft war einer der Jugendlichen dafür verantwortlich, das Geschehen abzusichern, während der andere die Tat filmte. Durch diese Rollenverteilung sollen beide aktiv zur Durchführung des Anschlagsversuchs beigetragen haben. Die Aufnahmen der Tat können für die weitere strafrechtliche Bewertung von Bedeutung sein, etwa zur Rekonstruktion des Ablaufs und zum Nachweis der Beteiligung.

Status der Ermittlungen und Haftentscheidungen

Während einer der beiden Beschuldigten weiterhin in Untersuchungshaft sitzt, wurde der Haftbefehl gegen den zweiten Verdächtigen außer Vollzug gesetzt. Die Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist ein weiterer Schritt in der strafrechtlichen Aufarbeitung der Aktivitäten der LVW. Im kommenden Verfahren wird zu klären sein, in welchem Umfang die Jugendlichen an der Planung und Ausführung der Taten beteiligt waren und welche strafrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.

Die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen zwei mutmaßliche Unterstützer der Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ fällt in eine Phase, in der Sicherheitsbehörden zunehmend gegen rechtsextreme Strukturen vorgehen. Der Fall verweist auf die besondere Brisanz von Gewalttaten, die sich gezielt gegen Migranten und politische Gegner richten und damit grundlegende Verfassungsprinzipien wie Menschenwürde und Gleichheit angreifen.

Rechtsextremismus und jugendliche Täter

Bemerkenswert ist, dass die Beschuldigten nach den Ermittlungen bereits im Jugendalter mit sogenannter Verantwortungsreife gehandelt haben sollen. Damit rückt die Frage in den Vordergrund, wie junge Menschen in extremistische Szenen hineinwachsen und dort für Gewalt ideologisch mobilisiert werden. Fälle wie dieser zeigen, dass rechtsextreme Netzwerke gezielt online und offline Einfluss auf Jugendliche nehmen, sie in geschlossene Gruppen einbinden und zur Teilnahme an Aktionen ermutigen, die strafrechtlich als schwere Gewaltdelikte oder sogar als Terrorismus eingestuft werden können.

Strafrechtliche und gesellschaftliche Dimension

Die Zuständigkeit des Staatsschutzsenats eines Oberlandesgerichts und der Bundesanwaltschaft verdeutlicht die Einstufung der LVW als rechtsextreme Terrorgruppe. Anschlagspläne auf Asylbewerberunterkünfte und Einrichtungen des linken Spektrums werden nicht nur als individuelle Straftaten gewertet, sondern als Angriffe auf das demokratische Gemeinwesen. Für die betroffene Kommune wie Schmölln bedeutet bereits der Versuch einer Brandstiftung ein erhebliches Klima der Verunsicherung, insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner von Unterkünften.

Bedeutung für Leserinnen und Leser

Für die Öffentlichkeit zeigt der Fall, dass die Strafverfolgungsbehörden rechtsextreme Gewaltversuche konsequent verfolgen, auch wenn ein Anschlag wie in Schmölln letztlich scheitert. Leserinnen und Leser können daran ablesen, dass Bedrohungen gegen Schutzsuchende und politische Gegner nicht als „Bagatelle“ behandelt werden, sondern zur Anklage vor einem Staatsschutzsenat führen. Zugleich macht der Vorgang deutlich, wie sensibel Orte, an denen Geflüchtete wohnen, gegenüber rechtsextremen Angriffen sind und wie wichtig Prävention, zivilgesellschaftliches Engagement und klare strafrechtliche Grenzen für den Schutz von Demokratie und Minderheiten bleiben.

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