BND ist imstande, täglich 1,2 Billionen Internetverbindungen auszuleiten
15.05.2020 - 14:15:54 | ad-hoc-news.de
Das habe der Betreiber des Internetknotens , die De-Cix GmbH in Frankfurt, im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts rechnerisch ermittelt, wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" und der "Bayerische Rundfunk" berichten. Interne Dienstvorschriften und Dokumente des BND geben laut den Berichten Anweisungen an die Mitarbeiter, wie mit Hilfe mehrstufige Filtersysteme und Regeln garantiert werden soll, dass der Geheimdienst letztendlich wirklich nur die Daten speichert, die er entsprechend dem BND-Gesetz im Rahmen der sogenannten "strategischen Fernmeldeaufklärung" tatsächlich auch sammeln darf.
Nach Regierungsangaben verwendet der Bundesnachrichtendienst hierzu mehr als 100.000 Suchbegriffe. Daten deutscher Staatsbürger dürfen hierbei nicht erfasst werden. Aber, so heißt es in einem Papier, könnten nicht alle "geschützten Verkehre" auch unmittelbar "als solche erkannt werden". Wie der BND mitteilt, kommt es pro Monat zu etwa 30 Fehlerfassungen. In den Dokumenten gehe es auch um den Schutz höchst privater Gespräche. Demnach dürften Sätze wie etwa "Schatz, ich liebe dich" abgehört werden, "Kommunikation mit rein sexualbezogenem Inhalt" am Telefon oder in abgefangenen E-Mails dagegen seien sofort zu löschen. Vergleichbar sei es auch bei religiösen Äußerungen. Ein kurzes "Oh mein Gott" oder "bei Allah" dürfe der BND mithören, nicht aber ausgedehnte Unterhaltungen über grundsätzliche Glaubensüberzeugungen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am kommenden Donnerstag über eine Verfassungsbeschwerde von zwei Bürgerrechtsorganisationen und sechs ausländischen Journalisten gegen das seit 2017 gültige "Gesetz über den Bundesnachrichtendienst" (BNDG, "BND-Gesetz") entscheiden. Die Bundesregierung erwartet selbst, dass die Richter der Klage zumindest in Teilen stattgeben werden. Der Geheimdienstexperte der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen, Konstantin von Notz, verlangt, das Gesetz müsse "nachgebessert und die unabhängige und parlamentarische Kontrolle noch einmal deutlich verbessert werden", wie der "Spiegel" mitteilt. Armin Schuster (CDU), der Innenexperte der Unionsfraktion im Bundestag, warnt dagegen, die "Daumenschrauben" für den Geheimdienst seien bereits jetzt eng angezogen.
Nach Regierungsangaben verwendet der Bundesnachrichtendienst hierzu mehr als 100.000 Suchbegriffe. Daten deutscher Staatsbürger dürfen hierbei nicht erfasst werden. Aber, so heißt es in einem Papier, könnten nicht alle "geschützten Verkehre" auch unmittelbar "als solche erkannt werden". Wie der BND mitteilt, kommt es pro Monat zu etwa 30 Fehlerfassungen. In den Dokumenten gehe es auch um den Schutz höchst privater Gespräche. Demnach dürften Sätze wie etwa "Schatz, ich liebe dich" abgehört werden, "Kommunikation mit rein sexualbezogenem Inhalt" am Telefon oder in abgefangenen E-Mails dagegen seien sofort zu löschen. Vergleichbar sei es auch bei religiösen Äußerungen. Ein kurzes "Oh mein Gott" oder "bei Allah" dürfe der BND mithören, nicht aber ausgedehnte Unterhaltungen über grundsätzliche Glaubensüberzeugungen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am kommenden Donnerstag über eine Verfassungsbeschwerde von zwei Bürgerrechtsorganisationen und sechs ausländischen Journalisten gegen das seit 2017 gültige "Gesetz über den Bundesnachrichtendienst" (BNDG, "BND-Gesetz") entscheiden. Die Bundesregierung erwartet selbst, dass die Richter der Klage zumindest in Teilen stattgeben werden. Der Geheimdienstexperte der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen, Konstantin von Notz, verlangt, das Gesetz müsse "nachgebessert und die unabhängige und parlamentarische Kontrolle noch einmal deutlich verbessert werden", wie der "Spiegel" mitteilt. Armin Schuster (CDU), der Innenexperte der Unionsfraktion im Bundestag, warnt dagegen, die "Daumenschrauben" für den Geheimdienst seien bereits jetzt eng angezogen.
Redaktion ad-hoc-news.de, RSM
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