Berliner CDU, Ausländerwahlrecht

Berlin: CDU will Ausländerwahlrecht bis vor Gericht bekämpfen

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 12:02 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Die Berliner CDU will ein geplantes Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer juristisch stoppen. Innenpolitiker Burkard Dregger kündigt den Gang bis zum Bundesverfassungsgericht an.

Berliner Sondierungspapier setzt neue Wahlrechtsdebatte

  • Burkard Dregger kündigt für die Berliner CDU Klagen gegen ein Ausländerwahlrecht an.
  • Linke, Grüne und SPD nennen fünf Jahre Aufenthalt als Voraussetzung.
  • Das geplante Wahlrecht soll auch für Nicht-EU-Ausländer gelten.
  • Die CDU will entsprechende Gesetze bis zum Verfassungsgericht bekämpfen.
Wahllokal (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

CDU stellt sich gegen Berliner Wahlrechtspläne

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Burkard Dregger, hat juristischen Widerstand gegen das in Berlin geplante Ausländerwahlrecht angekündigt. Die CDU will entsprechende gesetzliche Initiativen bis zum Bundesverfassungsgericht bekämpfen.

Fünf Jahre Aufenthalt als Voraussetzung

Im Sondierungspapier von Linken, Grünen und SPD ist als Ziel ein kommunales und landespolitisches Wahlrecht für alle Menschen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland vereinbart. Das Vorhaben soll ausdrücklich auch für Nicht-EU-Ausländer gelten.

Dregger bezeichnete das Ausländerwahlrecht als klar verfassungswidrig. Zur Begründung verwies er auf die Regelung im Grundgesetz, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe, wobei das Volk nach seiner Darstellung das deutsche Volk und nicht ein anderes Volk sei.

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CDU kündigt Gang nach Karlsruhe an

„Derartige gesetzliche Initiativen“ werde man bis zum Verfassungsgericht bekämpfen, sagte Dregger. Man gehe mit hundertprozentiger Sicherheit davon aus, dass das Vorhaben dort zu Fall gebracht werde.

Koalitionsverhandlungen als nächster Schritt

Linke, Grüne und SPD haben ihre Sondierungen abgeschlossen und wollen Koalitionsverhandlungen aufnehmen. Das geplante Wahlrecht ist damit Teil der politischen Gespräche über eine mögliche gemeinsame Regierungsbildung in Berlin.

Das geplante Wahlrecht für Menschen ohne deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit gehört zu den politisch und verfassungsrechtlich besonders umstrittenen Punkten des Berliner Sondierungspapiers. Linke, Grüne und SPD haben nach dem Abschluss ihrer Sondierungen Koalitionsverhandlungen in Aussicht gestellt. Damit würde die Frage eines solchen Wahlrechts Teil weiterer Gespräche über ein gemeinsames Regierungsprogramm.

Der Streit berührt die Reichweite des in Artikel 20 des Grundgesetzes verankerten Demokratieprinzips. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung die deutsche Staatsangehörigkeit als zentralen Anknüpfungspunkt für das Staatsvolk bei Wahlen zu staatlichen Vertretungskörperschaften behandelt. Zugleich gelten bereits heute unterschiedliche Regeln: Staatsangehörige anderer EU-Länder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen an Kommunalwahlen teilnehmen, während ein entsprechendes Recht für Drittstaatsangehörige nicht besteht.

Politische und rechtliche Folgen

Für Berlin wäre die Umsetzung deshalb voraussichtlich nicht nur eine landespolitische, sondern auch eine bundesrechtliche und verfassungsrechtliche Auseinandersetzung. Entscheidend wäre, ob das Vorhaben als Änderung der Wahlordnung, als eigenständige gesetzliche Regelung oder über eine Verfassungsänderung verfolgt würde. Die CDU kündigt bereits an, gegen entsprechende Initiativen bis zum Bundesverfassungsgericht vorzugehen.

Für die Betroffenen hätte ein Wahlrecht nach fünf Jahren Aufenthalt erhebliche Bedeutung für ihre politische Teilhabe. Für die Parteien verschärft der Konflikt zugleich die Frage, wie Integration, demokratische Repräsentation und die verfassungsrechtlichen Grenzen des Wahlrechts miteinander verbunden werden können. Eine konkrete Regelung, ein Zeitplan und die erforderlichen Mehrheiten stehen noch aus.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Tagesschau: „Linke, Grüne und SPD verkünden Durchbruch bei Sondierungen“ (17.10.2026)

Der Beitrag berichtet über den Abschluss der Sondierungen und das geplante gemeinsame Vorgehen der drei Parteien. Das Wahlrecht für Menschen ohne deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit erscheint als Bestandteil des politischen Vorhabens; die angekündigte juristische Gegenwehr der CDU steht dort nicht im Mittelpunkt.

RBB24: „Linke, Grüne und SPD in Berlin wollen Koalitionsverhandlungen aufnehmen“ (17.10.2026)

Der Bericht ordnet den Sondierungsabschluss und die geplante Aufnahme von Koalitionsverhandlungen ein. Anders als die dts-Meldung richtet sich der Schwerpunkt auf den Regierungsbildungsprozess; die verfassungsrechtliche Auseinandersetzung um das Wahlrecht bleibt der zentrale offene Konflikt.

Beide Beiträge bestätigen den politischen Rahmen des Vorhabens. Der CDU-Widerstand verlagert den Schwerpunkt auf die Frage, ob und in welcher Form die angekündigte Regelung umgesetzt werden kann.

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de | politik | 70361417 |