Berlin, Vergewaltigungsserie

Berlin: 69-Jähriger erhält zwölf Jahre Haft wegen Vergewaltigungen

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 14:15 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Landgericht Berlin verhängte gegen einen inzwischen 69-Jährigen wegen einer Serie von Vergewaltigungen betäubter Frauen zwölf Jahre Haft. Nach der Strafhaft soll er in Sicherungsverwahrung bleiben, weil das Gericht weitere schwere Straftaten befürchtet.

Gerichtliche Entscheidung mit Folgen

  • Das Landgericht Berlin verurteilte einen inzwischen 69-Jährigen zu zwölf Jahren Haft.
  • Die Entscheidung betrifft eine Serie von Vergewaltigungen betäubter Frauen.
  • An die Haft soll Sicherungsverwahrung anschließen, weil weitere schwere Straftaten befürchtet werden.

Landgericht Berlin ordnet Sicherungsverwahrung an

Wegen einer Serie von Vergewaltigungen betäubter Frauen ist ein inzwischen 69-Jähriger zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin ordnete zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an, weil die Gefahr weiterer schwerer Straftaten bestehe.

Urteil nach Verfahren in Berlin

Der Fall wurde vor dem Landgericht Berlin verhandelt. Gegenstand war eine Serie von Übergriffen auf Frauen, die zuvor betäubt worden sein sollen.

Schutz vor weiteren Straftaten

Mit der Sicherungsverwahrung verbindet das Gericht die Einschätzung, dass nach Verbüßung der Haft weiterhin eine erhebliche Gefahr bestehen kann. Die Maßnahme schließt sich an die Freiheitsstrafe an und dient dem Schutz der Allgemeinheit.

Die Entscheidung fällt in einen Fall, bei dem die Betroffenen wegen der Betäubung die Taten nach den Übergriffen teilweise nicht unmittelbar wahrgenommen haben sollen. Die Strafhöhe und die anschließende Unterbringung markieren damit sowohl die Reaktion auf die abgeurteilten Taten als auch die vom Gericht angenommene Gefährlichkeit des Verurteilten.

Der Fall steht im Zusammenhang mit einer Reihe von Verfahren, in denen sexuelle Gewalt durch den Einsatz sedierender Substanzen ermöglicht worden sein soll. Charakteristisch ist, dass Betroffene wegen der Wirkung der Mittel die Taten teilweise erst durch spätere Ermittlungen oder vorhandene Aufnahmen erfahren.

Im Berliner Verfahren wurden dem Angeklagten laut Prozessberichten 22 Taten an 14 Frauen zwischen 2016 und 2022 vorgeworfen. Die Frauen soll er über Online-Dating-Plattformen kennengelernt und in seine Wohnung eingeladen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Urteil 13 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung beantragt.

Schutz der Allgemeinheit im Mittelpunkt

Die Sicherungsverwahrung geht über die eigentliche Freiheitsstrafe hinaus. Sie kann angeordnet werden, wenn ein Gericht nach der Haft eine fortbestehende erhebliche Gefahr schwerer Straftaten sieht. Für Betroffene und die Öffentlichkeit bedeutet die Entscheidung deshalb nicht nur eine Bestrafung des zurückliegenden Geschehens, sondern auch eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr nach dem Strafvollzug.

Der Fall lenkt zudem den Blick auf die besonderen Ermittlungsprobleme bei sexualisierter Gewalt unter Betäubung. Erinnerungslücken, verspätete Hinweise und die Auswertung digitaler Beweismittel können die Aufklärung erschweren. Für Betroffene bleiben schnelle medizinische Hilfe, der Zugang zu Beratung und eine sensible Beweissicherung zentrale Voraussetzungen dafür, dass solche Taten verfolgt werden können.

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