Konstituierende Sitzung des Bundestages am 24.10.2017

Bericht aus Parlamentskreisen: Bundestag tagt voraussichtlich nächste Woche

18.03.2020 - 07:48:35

In der Woche ab Montag, dem 23. März 2020, wird der Bundestag voraussichtlich trotz der Corona-Krise tagen. Die Tagesordnung reduzieren die Abgeordneten jedoch, gleichzeitig tagen sie zeitlich verkürzt.

In der heutigen Mittwochsausgabe (18.03.20) berichten Medien des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ unter Berufung auf Parlamentarier, dass der Bundestag seine Arbeit fortsetzen werde. So sagte Britta Haßelmann, parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Grüne, dass gerade jetzt die Arbeit des Parlaments besonders wichtig sei. Derzeit gebe es Überlegungen, dass Grundgesetz durch eine oder mehrere Änderungen an die neue Lage anzupassen. Haßelmann äußerte dazu, dass sie grundsätzlich keine Notwendigkeit zu solchen Änderungen erkennen könne. Es sollten nach ihrer Auffassung Lösungen unterhalb einer Verfassungskorrektur gefunden werden. Der parlamentarische Geschäftsführer der Linken Jan Korte bestätigte, dass man von einer weiterhin stattfindenden, aber sehr gerafften Sitzungswoche ausgehe. Die sechs im Bundestag vertretenen Fraktionen hätten die Bitte an die Regierung gerichtet, eine Abwägung zwischen dringenden und weniger dringenden Themen zu treffen. Auch der Linken-Politiker Korte lehnt eine Grundgesetzänderung ab. Seiner Meinung nach dürfen solche Überlegungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Rolle spielen.

Korte betonte gegenüber den Journalisten, dass der Bundestag arbeitsfähig sei. Die Fraktionen würden sich täglich zur Lage austauschen und darüber beraten, wie sie ihre Arbeit sichern können. Am heutigen Mittwoch werden endgültige Entscheidungen für die nächste Sitzungswoche getroffen. Hierzu beraten sich der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) und die parlamentarischen Geschäftsführer. Schon am Montag hatte es eine solche Schaltkonferenz gegeben. Danach waren Überlegungen publik geworden, das Grundgesetz gegebenenfalls zu ändern. Sie stammten offenbar von Schäuble. Ihre Veröffentlichung stieß auf Verärgerung, offenbar hatte ein Insider die Informationen an die Medien durchgestochen. Schäubles Überlegungen liefen wohl darauf hinaus, die Regelungen für den Verteidigungsfall per Grundgesetzänderung auch auf eine Gesundheitskrise wie die gegenwärtige anwenden zu können. Nur so könnte das Parlament adäquat agieren. Die Grundgesetzregelungen nach den Artikeln 115a bis 115l im GG beziehen sich nach der derzeitigen GG-Fassung nur auf einen Angriff auf das Land mit Waffengewalt. In diesem Fall übernimmt der amtierende Kanzler / die Kanzlerin die Kommandogewalt vom Verteidigungsminister, zudem gehen Gesetzgebungskompetenzen der Länder auf den Bund über. Es ließen sich damit unter anderem gegenwärtig flächendeckende Ausgangssperren verhängen. Das Militär könnte per Kanzlerentscheid im ganzen Land eingesetzt werden.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, A-055824

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