Beitragsbemessungsgrenze 2027, Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen 2027: Kranken- und Rentenbeiträge steigen für Gutverdiener

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 12:33 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Für Gutverdiener steigen 2027 die maßgeblichen Beitragsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung. Besonders deutlich fällt die Anhebung in der Krankenversicherung aus – auch wegen eines zusätzlichen Aufschlags zur Entlastung der Krankenkassen.

Für Gutverdiener, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, werden mehr Beiträge fällig. (Illustration)  - Bild: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Für Gutverdiener, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, werden mehr Beiträge fällig. (Illustration) - Bild: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Gutverdiener müssen im kommenden Jahr höhere Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und zur Rentenversicherung einplanen, weil das Bundeskabinett die neuen Beitragsbemessungsgrenzen beschlossen hat.

Neue Grenzen ab dem kommenden Jahr

In der Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro brutto im Monat. Wer mehr verdient und gesetzlich versichert ist, zahlt künftig auf einen größeren Teil seines Einkommens Beiträge.

Bei der Rentenversicherung wird die Grenze von 8.450 Euro auf 8.850 Euro monatlich angehoben. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze werden weiterhin keine zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge fällig.

Bundesrat muss noch zustimmen

Das Bundeskabinett beschloss in Berlin eine entsprechende Verordnung des Bundessozialministeriums. Der Bundesrat muss der Anpassung noch zustimmen; eine Befassung des Bundestages ist nicht erforderlich.

Orientierung an der Lohnentwicklung

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich an die Entwicklung der Bruttolöhne angepasst. Nach Angaben des Ministeriums stiegen diese im vergangenen Jahr um 4,38 Prozent.

Die höhere Grenze in der Krankenversicherung enthält zusätzlich eine Anhebung um 300 Euro. Sie geht auf das vor dem Sommer in der Koalition vereinbarte Gesundheitssparpaket zurück, mit dem die Krankenkassen angesichts steigender Gesundheitsausgaben entlastet werden sollen.

Automatische Anpassung der Beitragsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen folgen der Entwicklung der Bruttolöhne. Steigen die Löhne, verschiebt sich grundsätzlich auch der Teil des Einkommens, auf den Sozialbeiträge erhoben werden. Für Beschäftigte oberhalb der bisherigen Grenze bedeutet das höhere absolute Beiträge, selbst wenn sich an den Beitragssätzen nichts ändert.

Die Anhebung betrifft nicht das gesamte Einkommen. Gehaltsteile oberhalb von 6.375 Euro monatlich bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung ebenso beitragsfrei wie Einkommen oberhalb von 8.850 Euro bei der Rentenversicherung. Besonders stark wirkt sich die neue Krankenversicherungsgrenze aus, weil sie zusätzlich um 300 Euro angehoben wird.

Auswirkungen auf Beschäftigte und Kassen

Wie viel mehr Versicherte tatsächlich zahlen, hängt neben der neuen Grenze vom jeweiligen Beitragssatz, dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung von der Aufteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ab. Die Mehrbelastung fällt deshalb individuell unterschiedlich aus.

Für die gesetzlichen Krankenkassen erweitert die Sonderanhebung die beitragspflichtige Einkommensbasis und soll im Rahmen des Gesundheitssparpakets zur Stabilisierung der Finanzierung beitragen. Für Gutverdiener steigen dagegen die monatlichen Abzüge. Die jährliche Fortschreibung sorgt zugleich dafür, dass die Finanzierung der Sozialversicherung an die Lohnentwicklung gekoppelt bleibt.

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