Beate Zschäpe bleibt laut Gericht bis mindestens 2035 in Haft
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 11:03 Uhr | dpa, AD HOC NEWSHaftprüfung am Oberlandesgericht München
- Das Oberlandesgericht München setzte die Mindestverbüßungsdauer auf insgesamt 24 Jahre fest.
- Zschäpe war im Jahr 2018 wegen ihrer Mittäterschaft an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
- Gegen den nicht rechtskräftigen Beschluss können Verteidigung und Bundesanwaltschaft Beschwerde einlegen.
Oberlandesgericht München verlängert Zschäpes Haftperspektive
Beate Zschäpe soll noch bis mindestens 2035 in Haft bleiben. Das Oberlandesgericht München legte eine Mindestverbüßungsdauer von insgesamt 24 Jahren fest und lehnte eine Aussetzung der weiteren Strafvollstreckung zur Bewährung ab.
Beschluss noch nicht rechtskräftig
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Zschäpes Verteidigung als auch die Bundesanwaltschaft können Beschwerde einlegen.
Zschäpe sitzt seit November 2011 in Haft. Das Oberlandesgericht hatte sie 2018 als Mittäterin an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Antrag nach Ablauf der 15-Jahres-Frist
Nach dem Ablauf der gesetzlichen Frist von 15 Jahren beantragte Zschäpe eine vorzeitige Entlassung. Ende August wurde sie dafür aus der Justizvollzugsanstalt Chemnitz zu einer Anhörung nach München gebracht.
Ihr Anwalt Mathias Grasel hatte eine Haftdauer von insgesamt höchstens 20 Jahren gefordert. Das Gericht sah die während des Vollzugs hervorgetretenen Umstände jedoch nicht als ausreichend an, um die außergewöhnlich hohe Tatschuld auszugleichen.
NSU verübte zehn Morde
Der Nationalsozialistische Untergrund bestand aus Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Die Terrorzelle verübte von 2000 an unerkannt zehn Morde in Deutschland, darunter neun Morde an Gewerbetreibenden türkischer und griechischer Herkunft sowie den Mord an einer deutschen Polizistin.
Mundlos und Böhnhardt verübten außerdem zwei Bombenanschläge in Köln, bei denen Dutzende Menschen verletzt wurden. Beide Männer töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen; dadurch wurde der NSU aufgedeckt. Zschäpe gilt als einzige Überlebende des Trios und wurde als Mittäterin verurteilt, obwohl kein Beweis dafür vorliegt, dass sie selbst an einem Tatort war.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München setzt die besondere Schuldschwere im NSU-Verfahren in den Mittelpunkt. Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann das Gericht nach Ablauf der gesetzlichen Mindestverbüßungsdauer prüfen, ob der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verlängert die Haft nicht automatisch um einen exakt festgelegten Zeitraum, führt aber regelmäßig dazu, dass eine Entlassung nach 15 Jahren nicht ausreicht.
Für Zschäpe ist der Beschluss deshalb eine konkrete Verlängerung ihrer Haftperspektive. Das Gericht bewertet neben dem ursprünglichen Tatvorwurf auch die Entwicklung während des Vollzugs. Eine positive Entwicklung kann berücksichtigt werden, muss nach der Entscheidung aber gegenüber der außergewöhnlich hohen Schuld schwer wiegen.
Rechtsmittel bleiben möglich
Rechtlich ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Verteidigung und Bundesanwaltschaft können Beschwerde einlegen; damit kann sich die weitere Prüfung durch die zuständigen Gerichte anschließen. Eine sofortige Entlassung folgt aus dem Beschluss nicht.
Der Fall bleibt zudem eng mit der Aufarbeitung der NSU-Morde verbunden. Die Mordserie hatte gravierende Folgen für Angehörige und betroffene Communities und löste eine breite Debatte über Ermittlungsfehler, institutionellen Rassismus und den Umgang mit rechtsextremem Terror aus. Die Entscheidung betrifft daher nicht nur die Haftdauer einer einzelnen Verurteilten, sondern auch die fortdauernde juristische und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem NSU-Komplex.
