Erbschaftsteuer, Bayern

Erbschaftsteuer: Bayern klagt in Karlsruhe für eigene Regeln

Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 14:54 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Bayern will die Zuständigkeit für Freibeträge, Steuersätze und die Bewertung von Grundstücken neu ordnen lassen. Karlsruhe prüft außerdem, ob die unveränderten Freibeträge und die geltenden Regeln verfassungsgemäß sind.

Am Montag verhandelt das Gericht in Karlsruhe eine abstrakte Normenkontrolle aus Bayern. (Archivfoto) - Bild: Jan Woitas/dpa
Am Montag verhandelt das Gericht in Karlsruhe eine abstrakte Normenkontrolle aus Bayern. (Archivfoto) - Bild: Jan Woitas/dpa

Bayerns Klage betrifft Freibeträge und Zuständigkeit

  • Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Montag in Karlsruhe über Bayerns abstrakte Normenkontrolle.
  • Bayern greift Vorschriften zur Grundstücksbewertung, zu Freibeträgen und zu Steuersätzen an.
  • Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Montag in Karlsruhe die Klage der bayerischen Staatsregierung gegen zentrale Vorschriften der Erbschaft- und Schenkungsteuer verhandelt.

Bayern stellt Bundeskompetenz infrage

Der Freistaat will klären lassen, ob der Bund die Regeln überhaupt vorgeben darf. Nach Bayerns Auffassung liegt die Zuständigkeit bei den Ländern, weil ihnen das gesamte Aufkommen der Erbschaftsteuer zufließt.

Außerdem hält die Staatsregierung die geltenden Freibeträge und Steuersätze für verfassungswidrig, weil sie nicht an die Inflation angepasst worden seien. Regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen würden ebenfalls nicht ausreichend berücksichtigt.

Karlsruhe prüft grundsätzliche Fragen

Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte zu Beginn der mündlichen Verhandlung, das Gericht habe sich bereits mehrfach mit den verfassungsrechtlichen Grenzen der Erbschaftsteuer befasst. Die bayerische Klage werfe erneut grundsätzliche Fragen auf.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker erklärte, Freibeträge und Steuersätze seien seit 2009 unverändert. Zugleich hätten sich die Immobilienpreise teils verdoppelt oder verdreifacht. Dadurch hätten die Freibeträge ihre Entlastungswirkung verloren.

Steueraufkommen liegt bei den Ländern

Die Erbschaftsteuer fällt grundsätzlich auf Vermögen an, das durch den Tod eines Menschen übertragen wird. Dazu zählen unter anderem Geld, Immobilien, Unternehmen, Wertpapiere und Schmuck. Die Steuersätze reichen je nach Wert und Verwandtschaftsgrad von 7 bis 50 Prozent.

Nach Schätzungen wechseln in Deutschland jährlich 200 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer. Im Jahr 2025 nahm der Staat daraus 13,3 Milliarden Euro ein. Die Einnahmen fließen vollständig an die Länder.

Weitere Verhandlung am Dienstag

Das Gericht verhandelt am Dienstag in einem zweiten Verfahren über Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen. Dabei geht es um die Frage, ob die weitreichenden Vergünstigungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Auch die Bundesregierung sieht Reformbedarf, ist sich über den Weg aber nicht einig. Die SPD will Steuerprivilegien für große Vermögen begrenzen, während CDU und CSU zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten wollen.

Urteil erst in einigen Monaten

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil fordert eine stärkere Belastung sehr großer Vermögen. Er argumentiert, es sei nicht gerecht, wenn milliardenschwere Vermögen häufig nahezu steuerfrei übertragen würden, während kleinere Erbschaften besteuert würden.

Eine Entscheidung über Bayerns Klage wird nicht unmittelbar nach der Verhandlung erwartet. Das Urteil soll erst in einigen Monaten verkündet werden.

Entscheidung mit Folgen für die Länder

Die Karlsruher Verhandlung berührt nicht nur die Höhe einzelner Freibeträge, sondern die föderale Ordnung der Erbschaftsteuer. Zwar fließen die Einnahmen vollständig an die Länder. Die geltenden Regeln erlässt jedoch der Bund. Bayern stellt deshalb die Gesetzgebungskompetenz des Bundes grundsätzlich infrage und verbindet dies mit der Forderung nach regional angepassten Freibeträgen.

Besonders sichtbar wird der Konflikt bei Immobilien. Seit 2009 gelten unveränderte persönliche Freibeträge, während sich die Preise in vielen Regionen stark unterschiedlich entwickelt haben. Ein einheitlicher Freibetrag kann deshalb für Familien in teuren Ballungsräumen eine andere praktische Bedeutung haben als für Erben in strukturschwächeren Regionen. Eine Regionalisierung könnte diese Unterschiede berücksichtigen, würde aber zugleich neue Unterschiede zwischen den Ländern schaffen.

Reformdruck wächst

Unabhängig vom Ausgang des bayerischen Verfahrens steht die Politik unter Reformdruck. Die Bundesregierung muss neben regionalen Freibeträgen auch die Behandlung von Betriebsvermögen und die Verteilung der Belastung zwischen kleineren und sehr großen Erbschaften klären. Am Dienstag folgt dazu ein weiteres Verfahren in Karlsruhe.

Für Betroffene ändert sich durch die mündliche Verhandlung zunächst nichts. Das geltende Recht bleibt anwendbar, bis das Gericht entscheidet und der Gesetzgeber gegebenenfalls neue Regeln beschließt. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Die Debatte über Immobilienwerte, Länderzuständigkeiten und Steuerprivilegien dürfte bis dahin weitergehen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

BR24: „Erbschaftsteuer vor Gericht: Bayern will eigene Regeln“ (12.10.2026)

Der Bericht bestätige, dass Bayern in Karlsruhe eigenständige Regeln für die Länder erreichen wolle, und stelle die unterschiedlichen Immobilienpreise sowie den seit 2009 unveränderten Kinderfreibetrag von 400.000 Euro heraus. Zusätzlich beleuchte er die möglichen Folgen für den Länderfinanzausgleich und führe die Gegenposition an, eine Regionalisierung könne Bayern zu einem bevorzugten Steuerstandort für sehr Vermögende machen.

FOCUS online: „Karlsruhe verhandelt über Freibeträge und Betriebsvermögen: Was sich für Erben jetzt ändern könnte“ (11.10.2026)

Der Artikel bestätige den bayerischen Angriff auf die Bundeszuständigkeit und ordne die zweitägige Verhandlung in die umfassendere Prüfung der Erbschaftsteuer ein. Er setze einen zusätzlichen Schwerpunkt auf mögliche Entscheidungen des Gerichts, die großzügigen Regeln für Betriebsvermögen und den erwarteten zeitlichen Abstand zwischen Verhandlung und Urteil.

Beide Berichte stellten die regionale Zuständigkeit und die seit Jahren unveränderten Freibeträge als zentrale Streitpunkte dar. Der BR-Bericht betone stärker die Auswirkungen auf Länderfinanzausgleich und Immobilienbesitzer, während FOCUS online die möglichen Folgen für Unternehmensnachfolgen und den weiteren Verfahrensverlauf hervorhebe.

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