Bauschaum-Attacken, Ulmer Amtsgericht

Bauschaum-Attacken: Drei Angeklagte in Ulm verurteilt

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 14:40 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Drei junge Menschen sind wegen Bauschaum-Attacken auf Autos in mehreren Bundesländern verurteilt worden. Die Ermittlungen zu möglichen Auftraggebern hinter der politischen Botschaft wurden eingestellt.

Im Raum steht der Verdacht, dass die vier jungen Menschen als sogenannte «Wegwerf-Agenten» für einen bislang unbekannten Auftraggeber gehandelt haben könnten. - Bild: Nico Pointner/dpa
Im Raum steht der Verdacht, dass die vier jungen Menschen als sogenannte «Wegwerf-Agenten» für einen bislang unbekannten Auftraggeber gehandelt haben könnten. - Bild: Nico Pointner/dpa

Das Ulmer Amtsgericht hat drei junge Menschen wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung durch Bauschaum-Attacken auf Autos in mehreren Bundesländern verurteilt.

Geldauflagen und Arbeitsstunden

Die beiden 18 und 22 Jahre alten Männer sollen jeweils 3.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Die 21-jährige Frau, die nur an einer der Taten beteiligt war, muss 50 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Alle drei wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Die Angeklagten hatten zuvor ein Geständnis abgelegt und über ihre Anwälte erklären lassen, dass sie die Taten bedauerten. Der Prozess fand in einem Saal des Ulmer Landgerichts statt.

Staatsanwaltschaft forderte höhere Auflagen

Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden jungen Männer jeweils eine Geldauflage von 5.000 Euro gefordert. Für die 21-Jährige beantragte sie 80 Arbeitsstunden. Die Verteidigung stimmte der rechtlichen Bewertung grundsätzlich zu, verlangte aber niedrigere Geldbeträge und weniger Arbeitsstunden.

Autos in vier Bundesländern beschädigt

Die Gruppe hatte im Dezember 2024 zahlreiche Fahrzeuge in Blaubeuren, Langenau und Ulm in Baden-Württemberg, in Neu-Ulm in Bayern, in Schönefeld in Brandenburg sowie in Berlin beschädigt. Die Täter füllten unter anderem Bauschaum in die Abgasrohre der Autos.

Außerdem klebten sie Aufkleber mit dem Schriftzug „SEI GRÜNER!“ und einem Bild des damaligen grünen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck an die Fahrzeuge.

Ermittlungen zu Hintermännern eingestellt

Aus Sicht der Ermittler handelte es sich nicht nur um gewöhnlichen Vandalismus, sondern um einen Versuch, die Bundestagswahl 2025 zugunsten der Grünen zu beeinflussen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hatte ein Auftraggeber die Angeklagten gezielt zu den Aktionen angestiftet, um das Wahlverhalten in Deutschland zu beeinflussen.

Die Ermittlungen zu möglichen Hintermännern wurden jedoch eingestellt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt seit Längerem vor russischen Geheimdiensten, die für Spionage, Sabotage oder Propaganda sogenannte Wegwerf-Agenten anwerben. Dabei handelt es sich nicht um offizielle Geheimdienstmitarbeiter.

Vom Vandalismus zur Einflussoperation

Die Taten liegen im Dezember 2024 und damit vor der Bundestagswahl 2025. Entscheidend ist deshalb nicht nur der Sachschaden an den Fahrzeugen, sondern die Kombination aus sichtbarer Botschaft, mehreren Tatorten und einer möglichen politischen Zielrichtung. Die Aufkleber sollten den Eindruck erwecken, die Grünen und ihr damaliger Wirtschaftsminister Robert Habeck stünden für eine unpopuläre Klimapolitik.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft wurden die Angeklagten von einem Auftraggeber angeworben. Die Ermittlungen gegen mögliche Hintermänner wurden jedoch eingestellt. Damit bleibt offen, wer die Aktionen organisiert haben könnte und ob sich die vermutete politische Einflussnahme strafrechtlich weiter nachweisen lässt. Das Urteil betrifft die konkrete Sachbeschädigung, nicht die abschließende Aufklärung eines größeren Auftraggeber-Netzwerks.

Teil eines größeren Sicherheitsproblems

Der Fall passt in ein Umfeld, in dem Sicherheitsbehörden vor sogenannten Wegwerf-Agenten warnen. Gemeint sind angeworbene Personen, die gegen Geld oder andere Vorteile einzelne Sabotage-, Propaganda- oder Ausspähungsaufträge übernehmen, ohne selbst Geheimdienstmitarbeiter zu sein. Für Auftraggeber kann dieses Vorgehen die direkte Zuordnung und die Strafverfolgung erschweren.

Aktuelle Sicherheitsanalysen beschreiben hybride Einflussnahme als breites Spektrum unterhalb der Schwelle eines offenen militärischen Angriffs. Dazu gehören etwa Desinformation, Cyberangriffe und Sachbeschädigungen an Infrastruktur oder Eigentum. Für Bürger bedeutet der Ulmer Fall vor allem, dass scheinbar banale Alltagsdelikte zugleich als politische Botschaft inszeniert werden können. Die verhängten Jugendstrafen ahnden die nachgewiesenen Taten; die politische Dimension hängt weiterhin an der Frage, ob Auftraggeber und Finanzierung belastbar festgestellt werden können.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

n-tv: „+++ 09:07 Russland greift Industrie- und Hafeninfrastruktur in Odessa an +++“ (05.10.2026)

Der Bericht bestätige den Prozess wegen der Bauschaum-Attacken und stelle ihn in den Verdacht einer möglichen Einflussnahme auf die Bundestagswahl. Er setze einen zusätzlichen Schwerpunkt auf den Vorwurf, den Angeklagten seien 100 Euro pro beschädigtem Fahrzeug versprochen worden; dieser Aspekt stehe in der aktuellen Verurteilung nicht im Mittelpunkt. Zugleich bleibe auch dort die Identität eines möglichen Auftraggebers offen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Merkur: „Drohnen, Sabotage, Mordpläne: Behörden rechnen mit Putins nächster Eskalationsstufe gegen den Westen“ (03.10.2026)

Der Artikel ordne den Fall in eine breitere Debatte über mutmaßliche russische Einfluss- und Sabotageoperationen in Europa ein. Er hebe hervor, dass kriminelle Mittelsleute und digitale Anwerbung die Zuordnung zu staatlichen Auftraggebern erschweren könnten. Anders als der konkrete Gerichtsbericht konzentriere er sich auf das größere Sicherheitsumfeld und mögliche künftige Risiken, ohne den Ulmer Prozess abschließend zu bewerten.

Beide Beiträge bestätigten den politischen Ermittlungsansatz hinter den Angriffen. Während n-tv den Prozess und den möglichen Bezahlmechanismus hervorhebe, stelle der Merkur-Bericht den Vorgang in den Zusammenhang hybrider Aktivitäten; offen bleibe in beiden Darstellungen, wer die mutmaßlichen Hintermänner gewesen seien.

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