Bauschaum-Attacken, Landgericht Ulm

Bauschaum-Attacken: Angeklagte gestehen Schäden an Hunderten Autos

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 11:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Drei junge Angeklagte haben zum Auftakt des Prozesses am Landgericht Ulm die Bauschaum-Attacken auf Hunderte Fahrzeuge in vier Bundesländern eingeräumt. Die Frage nach möglichen Auftraggebern aus Russland bleibt offen, weil die Ermittlungen dazu eingestellt wurden.

Im Raum steht der Verdacht, dass die vier jungen Menschen als sogenannte «Wegwerfagenten» für einen bislang unbekannten Auftraggeber gehandelt haben könnten. - Bild: Nico Pointer/dpa
Im Raum steht der Verdacht, dass die vier jungen Menschen als sogenannte «Wegwerfagenten» für einen bislang unbekannten Auftraggeber gehandelt haben könnten. - Bild: Nico Pointer/dpa

Im Prozess um Bauschaum-Attacken auf Hunderte Fahrzeuge in vier Bundesländern haben drei Angeklagte zum Auftakt am Landgericht Ulm ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Autos in vier Bundesländern beschädigt

Die 18 und 22 Jahre alten Männer sowie die 21-jährige Frau ließen ihre Anwälte erklären, sie bedauerten die Taten zutiefst. Wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung müssen sie sich vor Gericht verantworten.

Bislang hatten die Angeklagten die Vorwürfe bestritten oder von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Die Gruppe soll im Dezember 2024 zahlreiche Fahrzeuge in Blaubeuren, Langenau und Ulm in Baden-Württemberg, in Neu-Ulm in Bayern sowie in Schönefeld und Berlin beschädigt haben.

Bauschaum und politische Aufkleber

Den Angeklagten wird vorgeworfen, Bauschaum in die Abgasrohre der Autos gefüllt zu haben. Zudem sollen sie Aufkleber mit dem Schriftzug „SEI GRÜNER!“ und einem Bild des damaligen grünen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck angebracht haben.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft handelte es sich um einen Versuch, die Bundestagswahl 2025 zu beeinflussen. Ein Auftraggeber soll die Gruppe gezielt zu den Aktionen angestiftet und 100 Euro je beschädigtem Auto versprochen haben.

Auftraggeber nicht angeklagt

Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt seit Längerem vor russischen Geheimdiensten, die für Spionage und Sabotage sogenannte „Wegwerf-Agenten“ anwerben. Damit sind keine offiziellen Geheimdienstmitarbeiter gemeint, sondern Personen, die für einzelne Sabotage-, Propaganda- oder Ausspähaktionen eingesetzt werden.

Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft hatte ein Tatverdächtiger von einem mutmaßlich serbischen Staatsangehörigen aus Russland als Auftraggeber berichtet. Der Richter stellte zum Prozessbeginn jedoch klar, dass mögliche Auftraggeber aus dem In- oder Ausland nicht Gegenstand des Verfahrens seien. Die Ermittlungen dazu seien ohne Ergebnis eingestellt worden.

Der 18-Jährige erklärte über seinen Anwalt, ihm sei ein Auftraggeber nicht bekannt.

Sabotage als Mittel politischer Einflussnahme

Der Fall verbindet gewöhnliche Sachbeschädigung mit dem Versuch, eine politische Botschaft sichtbar im öffentlichen Raum zu platzieren. Die Aufkleber mit dem Slogan „SEI GRÜNER!“ und dem Bild Robert Habecks sollten die beschädigten Fahrzeuge erkennbar mit den Grünen verknüpfen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft zielten die Aktionen damit nicht allein auf Eigentum, sondern auf die Wahrnehmung vor der Bundestagswahl 2025.

Das Muster der «Wegwerf-Agenten»

Die Sicherheitsbehörden ordnen angeworbene Einzeltäter, die für begrenzte Aufträge eingesetzt werden, seit Längerem als Teil hybrider Bedrohungen ein. Der Vorteil für mögliche Auftraggeber liegt darin, dass solche Akteure keine formelle Geheimdienstzugehörigkeit benötigen und nach einzelnen Aktionen vergleichsweise leicht ausgetauscht werden können. Das erschwert die Aufklärung und erlaubt es, Verantwortlichkeit zu verschleiern.

Offene Fragen für das Verfahren

Das Geständnis der drei Angeklagten klärt den unmittelbaren Tatbeitrag und die Schadensserie. Offen bleibt jedoch, ob und von wem die Aktionen tatsächlich gesteuert und finanziert wurden. Da die Ermittlungen zu mutmaßlichen Auftraggebern eingestellt wurden, dürfte sich der Prozess vor allem auf die konkrete Beteiligung der Angeklagten, den Umfang der Schäden und die strafrechtliche Bewertung konzentrieren. Für Betroffene geht es daneben um Reparaturkosten und mögliche Ersatzansprüche.

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