Wohnungsbaugesellschaft: Hubertz plant Start im Jahr 2027
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 04:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSBund plant Beteiligungsmodell für Wohnungsbau
- Verena Hubertz will die Gesellschaft gemeinsam mit Lars Klingbeil im kommenden Jahr starten.
- Das Konzept soll noch im Herbst vorgestellt werden.
- Der Bund soll 51 Prozent der Anteile halten, externe Partner 49 Prozent.
Bund plant Wohnungsbaugesellschaft für 2027
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) will die gemeinsam mit Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geplante Wohnungsbaugesellschaft im Jahr 2027 starten. Das Konzept soll noch im Herbst vorgestellt werden, anschließend soll die Gesellschaft schnellstmöglich ihre Arbeit aufnehmen.
Schlanke Gesellschaft statt neuer Behörde
Hubertz sagte, ihr sei ein schlankes Konstrukt wichtig, keine Behörde. Der Bund wolle auch keine neue Baufirma gründen, sondern mit Partnern am Markt zusammenarbeiten.
Mit größeren Aufträgen könne der Staat nach Darstellung der Ministerin Produktionskapazitäten in der Bauwirtschaft besser auslasten und Preisvorteile erzielen. Zudem solle das AAA-Rating des Bundes für günstige Finanzierungskonditionen genutzt werden.
Bund soll Mehrheit halten
Geplant ist, dass der Bund 51 Prozent der Anteile übernimmt. Die übrigen 49 Prozent könnten bei Unternehmen der freien Wirtschaft sowie bei kommunalen und landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften liegen.
Die genaue Organisations- und Beteiligungsstruktur soll mit dem angekündigten Konzept festgelegt werden. Ziel ist ein gemeinsames Modell, das staatliche Finanzierung und Steuerung mit bestehenden Kapazitäten der Wohnungswirtschaft verbindet.
Die geplante Gesellschaft soll ein Instrument des Bundes werden, um Wohnungsbau über gebündelte Nachfrage, günstige Finanzierung und Kooperationen mit bestehenden Unternehmen zu unterstützen. Der Ansatz verbindet staatliche Beteiligung mit privaten und öffentlichen Partnern, statt eine vollständig neue Bauverwaltung oder einen eigenen Baukonzern aufzubauen.
Die angekündigte Mehrheitsbeteiligung des Bundes würde dem Staat den maßgeblichen Einfluss sichern. Zugleich sollen externe Anteilseigner praktische Erfahrung, regionale Strukturen und bestehende Kapazitäten einbringen. Kommunale und landeseigene Wohnungsunternehmen könnten dabei insbesondere ihre Kenntnisse über lokale Wohnungsmärkte und geförderten Wohnungsbau beisteuern.
Von der Ankündigung zur Umsetzung
Entscheidend wird das für Herbst angekündigte Konzept sein. Darin müssen unter anderem Beteiligungsstruktur, Auftragserteilung, Finanzierung, Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit mit der Bauwirtschaft konkretisiert werden. Erst diese Punkte zeigen, wie stark die Gesellschaft tatsächlich auf zusätzliche Wohnungen und niedrigere Baukosten wirken kann.
Für Wohnungssuchende ist vor allem relevant, ob das Modell dauerhaft bezahlbaren und öffentlich geförderten Wohnraum schafft oder zunächst vor allem die Vergabe und Finanzierung großer Bauaufträge organisiert. Der Starttermin 2027 markiert deshalb zunächst ein politisches Ziel; die konkrete Wirkung hängt von der Ausgestaltung und der Geschwindigkeit der anschließenden Projekte ab.
