Bahn: Gericht kippt 25-Prozent-Vorgabe der Netzagentur für Wettbewerber
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 11:43 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken vorerst nicht mindestens ein Viertel der Kapazitäten freiräumen.
Vorgabe der Netzagentur aufgehoben
Das Verwaltungsgericht Köln erklärte einen Beschluss der Bundesnetzagentur in einem Eilbeschluss für rechtswidrig. Die Behörde hatte den Schienennetzbetreiber DB InfraGo zu einer Wettbewerbsklausel verpflichtet.
Auswirkungen auf Fernverkehr
Die Klausel sollte Wettbewerbern der Deutschen Bahn auf stark ausgelasteten Strecken einen festen Anteil der verfügbaren Kapazitäten sichern. Nach der Entscheidung gilt diese Vorgabe zunächst nicht.
Streit um knappe Trassen
Auf hochbelasteten Bahnstrecken konkurrieren Fernverkehr, Regionalzüge und Güterverkehr um begrenzte Trassen. Der Beschluss betrifft damit die Verteilung der Fahrmöglichkeiten im Schienennetz und den Zugang von Wettbewerbern zum Fernverkehr.
Kapazitätskonflikt auf dem Schienennetz
Der Beschluss betrifft einen zentralen Zielkonflikt des deutschen Bahnverkehrs: Auf stark ausgelasteten Strecken müssen Infrastrukturbetreiber die vorhandenen Trassen zwischen Fernverkehr, Regionalverkehr und Güterzügen verteilen. Eine verbindliche Mindestquote für Wettbewerber hätte deren Zugang erleichtern sollen, zugleich aber den Spielraum bei der Fahrplanplanung der Deutschen Bahn und anderer Anbieter eingeschränkt.
Die Entscheidung fällt in eine Phase, in der das Schienennetz umfassend saniert werden soll. Der neue Infraplan des Bundes sieht für die Jahre 2026 bis 2030 Vorgaben für Sanierung, Digitalisierung, Elektrifizierung und Ausbau vor. Besonders belastete Korridore sollen dafür zeitweise vollständig gesperrt werden, was die verfügbare Kapazität zusätzlich verknappt.
Bedeutung für Reisende und Wettbewerb
Für Fahrgäste ändert der Eilbeschluss zunächst nichts unmittelbar an bestehenden Verbindungen. Mittelbar kann die Frage jedoch relevant werden, ob zusätzliche Fernverkehrsangebote privater oder ausländischer Bahnunternehmen auf stark nachgefragten Strecken Platz finden. Mehr Wettbewerb könnte die Auswahl vergrößern; bei knappen Trassen müssen zusätzliche Angebote aber gegen die Stabilität des Gesamtfahrplans abgewogen werden.
Das Verfahren dürfte deshalb über den konkreten Kapazitätsanteil hinausweisen. Es geht um die rechtlichen Grenzen der Regulierung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs und um die Frage, wie politische Ziele für mehr Wettbewerb mit einer belastbaren Betriebs- und Sanierungsplanung zusammenpassen.
