Bahn-Fernverkehr: Gericht kippt Wettbewerbsklausel der Netzagentur
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 11:43 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln doch nicht mindestens ein Viertel der Kapazitäten freiräumen.
Vorgabe der Netzagentur gekippt
Das Gericht erklärte einen Beschluss der Bundesnetzagentur in einem Eilbeschluss für rechtswidrig. Die Behörde hatte den Schienennetzbetreiber DB InfraGO zu einer Wettbewerbsklausel verpflichtet.
Folgen für die Trassenvergabe
Die Klausel sollte Wettbewerbern im Fernverkehr auf besonders stark beanspruchten Strecken einen festen Anteil der verfügbaren Kapazitäten sichern. Nach der Entscheidung des Gerichts besteht diese Verpflichtung vorerst nicht.
Bei der Trassenvergabe konkurrieren Fernverkehr, Regionalverkehr und Güterzüge um begrenzte Kapazitäten. Der Beschluss betrifft die Vorgabe der Bundesnetzagentur und die Verpflichtung von DB InfraGO, nicht unmittelbar die gesamte Fahrplangestaltung.
Kapazitätskonflikt auf dem Schienennetz
Auf stark ausgelasteten Bahnstrecken konkurrieren Fernverkehr, Regionalverkehr und Güterzüge um dieselben Trassen. DB InfraGO betreibt das bundeseigene Schienennetz und muss die Fahrplantrassen nach den geltenden Regeln vergeben. Je knapper die Infrastruktur, desto größer ist die Bedeutung verbindlicher Vorgaben für die Verteilung der verfügbaren Kapazität.
Die nun beanstandete Wettbewerbsklausel zielte darauf, neuen oder kleineren Anbietern im Fernverkehr einen festen Anteil zu sichern. Eine solche Regel kann den Marktzugang erleichtern und damit langfristig mehr Auswahl für Reisende schaffen. Zugleich kann sie die Planung bestehender Verbindungen erschweren, wenn auf überlasteten Strecken zusätzliche Züge nur zulasten anderer Angebote untergebracht werden können.
Bedeutung für Fahrgäste und Bahnpolitik
Der Eilbeschluss betrifft zunächst die rechtliche Grundlage der konkreten Vorgabe und nicht automatisch das gesamte Fernverkehrsangebot. Für Fahrgäste sind kurzfristig vor allem Fahrplanentscheidungen und die tatsächliche Verfügbarkeit von Trassen relevant. Mittel- und langfristig entscheidet der Ausbau des Netzes darüber, ob Wettbewerb ohne Verdrängung bestehender Verbindungen möglich wird.
Der Streit fällt in eine Phase, in der Bund und DB InfraGO zugleich mehr Sanierung, Digitalisierung und zusätzliche Kapazität anstreben. Solange Engpässe bestehen, müssen Behörden und Gerichte abwägen, wie Netzneutralität, verlässliche Fahrpläne und politisch gewünschter Wettbewerb miteinander vereinbart werden. Die weitere rechtliche Klärung kann deshalb auch für die Ausgestaltung künftiger Kapazitätsregeln maßgeblich sein.
