August Hanning: Ex-BND-Chef soll in Karlsruhe über U-Haft entscheiden lassen
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 05:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDer frühere BND-Präsident August Hanning soll heute in Karlsruhe einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über den Haftbefehl und eine Untersuchungshaft entscheiden soll.
Ermittlungsrichter entscheidet über U-Haft
Hanning war am Dienstag in Nordrhein-Westfalen festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor.
Der frühere Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst, Manfred D., war bereits am Vortag wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung in Untersuchungshaft gekommen.
Fast 2.000 Dokumente im Mittelpunkt
Nach dem Stand der Ermittlungen sollen Hanning und D. vermutlich 2010 vereinbart haben, dass der frühere Büroleiter seinem ehemaligen Chef gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse besorgt. Hanning soll diese Informationen bei seiner Beratertätigkeit gewinnbringend genutzt haben.
D. soll Hanning bis Juni 2022 annähernd 2.000 Dokumente zur Verfügung gestellt haben. Damit hätte der frühere BND-Präsident über möglicherweise zwölf Jahre Zugang zu Informationen gehabt, die ausschließlich für interne Angelegenheiten des deutschen Auslandsgeheimdienstes bestimmt waren.
Unklarheit über möglichen Empfänger
In einem Fall soll Hanning geheime Informationen genutzt haben, um für einen Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparats eine Analyse zu erstellen. Ob dieses Produkt den vorgesehenen Adressaten erreicht habe, ließ die Bundesanwaltschaft offen. Um welches Land es geht, wurde nicht mitgeteilt.
Forderungen nach strengeren Regeln
Hanning leitete den BND von 1998 bis 2005 und war anschließend Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Danach wechselte er in die Privatwirtschaft und arbeitete als Sicherheitsberater.
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste, Marc Henrichmann (CDU), forderte eine umfassende Aufklärung und stellte infrage, ob die geltenden Regeln für Funktionsträger nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt ausreichen.
Auch Politiker von Grünen und SPD verlangten strengere Vorgaben für Anschlussjobs ehemaliger hoher Geheimdienstmitarbeiter. Omid Nouripour sprach sich für eine Prüfung solcher Tätigkeiten und ein Verbot von Lobbyarbeit im Sicherheitsbereich aus. Konstantin von Notz verwies auf eine Warnung des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus dem Mai 2023. Die SPD-Innenpolitikerin Sonja Eichwede forderte eine lebenslange Karenzzeit für ehemalige Führungskräfte der Nachrichtendienste.
Ein einmaliger Vorgang für den BND
Der Fall erreicht eine besondere Dimension, weil erstmals ein früherer Präsident des deutschen Auslandsnachrichtendienstes selbst im Zentrum eines Spionageverfahrens steht. Nach den Ermittlungen soll der Informationsfluss nicht auf einen einzelnen Vorgang begrenzt gewesen sein, sondern sich über möglicherweise zwölf Jahre erstreckt und annähernd 2.000 Dokumente umfasst haben.
Für Nachrichtendienste ist der Schutz interner Lagebilder und der Informationen aus Partnerdiensten zentral. Gelangen solche Unterlagen außerhalb der vorgesehenen Empfängerkreise, können Quellen, Arbeitsmethoden und internationale Kooperationen gefährdet werden. Die mögliche Nutzung der Informationen für private Beratungsleistungen berührt deshalb neben strafrechtlichen Fragen auch die Sicherheitsorganisation des BND.
Politische Folgen der Beratertätigkeit
Die Debatte über Karenzzeiten knüpft an ein strukturelles Problem an: Ehemalige Spitzenbeamte verfügen über Kontakte, Fachwissen und ein Verständnis staatlicher Abläufe, das in der Privatwirtschaft wirtschaftlich verwertbar ist. Bei früheren Geheimdienstchefs ist dieser Wissenstransfer besonders sensibel, weil die Trennlinie zwischen zulässiger Beratung und der Nutzung geschützter Informationen schwer zu kontrollieren sein kann.
Für die weitere politische Bewertung werden daher neben dem Ausgang des Haftverfahrens auch interne Kontrollmechanismen, der Umgang mit ehemaligen Mitarbeitern und die Reichweite möglicher Anschlussbeschäftigungen entscheidend sein. Eine Untersuchungshaft wäre dabei keine Vorwegnahme eines Urteils, sondern eine Maßnahme des laufenden Ermittlungsverfahrens.
