Söder, Minister

Auch wenn die Bundestagswahl noch in weiter Ferne liegt, machen sich die Parteien schon Gedanken.

22.04.2024 - 12:37:02

Weder Söder noch bayerische Minister auf Bundestagsliste. Für den CSU-Chef ist klar, wer nicht kandidieren wird. In anderer Sache macht er seiner Partei Mut.

Weder Parteichef Markus Söder noch Minister aus seinem bayerischen Kabinett sollen bei der nächsten Bundestagswahl über die CSU-Liste kandidieren.

Minister sei kein Teilzeitjob, sagte Söder nach übereinstimmenden Angaben von Teilnehmern in der Sitzung des CSU-Vorstands in München. Zu seinen Karriereplänen sagte er dem Vernehmen nach, er sei lieber ein «super Ministerpräsident als ein Superminister in Berlin». Den Teilnehmerangaben zufolge lobte Söder das «sehr gute Personal» der CSU in Berlin, gleichwohl könne es aber nicht ausgeschlossen werden, dass ein Externer nach Berlin gehe. 

In der Zuhörerschaft wurde Söders Aussage als Seitenhieb auf seinen eigenen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger verstanden. Der Freie-Wähler-Chef will bei der nächsten Bundestagswahl kandidieren und seine Partei erstmals nach Berlin führen.

Bei Kabinettsposten war Söder in der Vergangenheit externen Kandidaten generell nicht abgeneigt: In Bayern hatte er im März 2018 die zuvor politisch vollkommen unbekannte Wissenschaftlerin Marion Kiechle in sein Kabinett geholt, zu dem Zeitpunkt war sie nicht mal Mitglied der CSU. In der Folge sorgte dies aber innerhalb der Landtagsfraktion eher für Unruhe. Nur wenige Monate später im November 2018 schied Kiechle nach dem Ablauf der Legislaturperiode wieder aus der Regierung aus. 2022 machte er den Landrat Christian Bernreiter zum Bauminister.

CSU sieht Chancen auch bei Bestätigung des neuen Wahlrechts

Ungeachtet der Personalfragen betonte Söder nach Angaben aus Teilnehmerkreisen, dass die CSU sich auch keine Sorgen machen müsse, sollte das neue Bundestagswahlrecht bei der am Dienstag anstehenden Verhandlung am Bundesverfassungsgericht bestätigt werden. Die CSU werde in dem Fall mit der CDU neue Wege finden, zitierten ihn mehrere Teilnehmer.

Am Dienstag und Mittwoch findet in Karlsruhe die mündliche Verhandlung zur Verfassungsklage gegen das von der Ampelregierung im Bund durchgesetzte neue Bundestagswahlrecht statt. Im vergangenen Juni hatte der Bundestag gegen den Widerstand von Union und Linkspartei das neue Wahlrecht beschlossen. Die Reform zielt auf eine Verkleinerung des Bundestags ab. Für die Zahl der Sitze einer Partei ist künftig allein ihr Zweitstimmenergebnis entscheidend. 

Das kann zur Folge haben, dass erfolgreiche Wahlkreisbewerber ihr Direktmandat nicht bekommen. Auch die Grundmandatsklausel fällt weg. Nach ihr zogen Parteien bisher auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate holten. Für die nur in Bayern wählbare CSU würde diese Regelung bedeuten, dass sie bei einem bundesweiten Ergebnis von unter fünf Prozent nicht mehr im Bundestag vertreten ist. Bei der Wahl 2021 lag ihr Zweitstimmenanteil bei 5,2 Prozent.

@ dpa.de