Asylklagen, Sachsen

Asylklagen dauern länger: Sachsen ist bundesweit Schlusslicht

Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 04:30 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Asylklagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dauern in Deutschland wieder länger. Besonders lange warten Betroffene in Sachsen, während Verfahren in Rheinland-Pfalz deutlich schneller abgeschlossen werden.

  • Die Zahl der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, ist in den vergangenen zwei Jahren deutlich gesunken. (Symbolbild) - Bild: Patrick Pleul/dpa
    Die Zahl der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, ist in den vergangenen zwei Jahren deutlich gesunken. (Symbolbild) - Bild: Patrick Pleul/dpa
  • Einige Länder haben Maßnahmen ergriffen, damit über Asylklagen schneller entschieden werden kann. - Bild: Arne Dedert/dpa
    Einige Länder haben Maßnahmen ergriffen, damit über Asylklagen schneller entschieden werden kann. - Bild: Arne Dedert/dpa
  • Für die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten ist der Familiennachzug derzeit ausgesetzt. (Archivfoto) - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa
    Für die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten ist der Familiennachzug derzeit ausgesetzt. (Archivfoto) - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa
  • Clara Bünger kümmert sich in der Linksfraktion unter anderem um Fragen von Asyl- und Flüchtlingsschutz. (Archivfoto) - Bild: Michael Brandt/dpa
    Clara Bünger kümmert sich in der Linksfraktion unter anderem um Fragen von Asyl- und Flüchtlingsschutz. (Archivfoto) - Bild: Michael Brandt/dpa
Die Zahl der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, ist in den vergangenen zwei Jahren deutlich gesunken. (Symbolbild) - Bild: Patrick Pleul/dpa Einige Länder haben Maßnahmen ergriffen, damit über Asylklagen schneller entschieden werden kann. - Bild: Arne Dedert/dpa Für die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten ist der Familiennachzug derzeit ausgesetzt. (Archivfoto) - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa Clara Bünger kümmert sich in der Linksfraktion unter anderem um Fragen von Asyl- und Flüchtlingsschutz. (Archivfoto) - Bild: Michael Brandt/dpa

Asylklagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben im ersten Halbjahr bundesweit durchschnittlich 15,3 Monate gedauert.

Verfahren wieder länger

Damit nahm die Dauer gegenüber dem Vorjahr zu. Für 2025 hatte die Bundesregierung im Durchschnitt 14,3 Monate ausgewiesen, wobei der Dezember in dieser Berechnung noch nicht enthalten war.

Nach mehreren Jahren mit rückläufigen Laufzeiten hatte ein Verfahren 2021 noch durchschnittlich 26,5 Monate gedauert. 2024 lag der Mittelwert bei 16,7 Monaten.

Sachsen bildet Schlusslicht

Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind erheblich. In Sachsen warteten Klägerinnen und Kläger im ersten Halbjahr im Durchschnitt 20,4 Monate auf eine Gerichtsentscheidung. Niedersachsen folgte mit 20 Monaten.

Deutlich schneller arbeiteten die Verwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz mit durchschnittlich 9,2 Monaten und in Bayern mit 10,7 Monaten. Während sich die Verfahrensdauer in Bayern in den vergangenen drei Jahren verringerte oder zumindest nicht zunahm, war in Rheinland-Pfalz ein gegenteiliger Trend zu beobachten: 2023 waren die Verfahren dort im Schnitt nach fünf Monaten beendet.

Viele Verfahren aus Türkei und Venezuela

Als einen Grund für die längere Dauer nennt die Bundesregierung die gestiegene Zahl der Asylklagen. Außerdem kann die Herkunft der Kläger eine Rolle spielen, wenn die Lage im jeweiligen Land besonders schwer einzuschätzen ist.

Im November lagen bei den Verwaltungsgerichten bundesweit besonders viele Verfahren von Menschen aus der Türkei zur Entscheidung. In Sachsen befassten sich die Gerichte damals am häufigsten mit Klagen venezolanischer Staatsangehöriger.

Bünger kritisiert Entscheidungen des Bamf

Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger führt die längere Dauer auch darauf zurück, dass das Bamf 2025 häufiger Schutzsuchende aus Ländern abgelehnt habe, in denen sich die Menschenrechtslage verschlechtert habe. Sie nannte Iran, Russland, Afghanistan und die Türkei. Etwa jeder zweite überprüfte Asylbescheid zum Herkunftsland Iran sei von Gerichten korrigiert worden.

Mehrere Länder haben in den vergangenen Jahren versucht, Asylklagen durch zusätzliches Personal, spezialisierte Kammern, eine Konzentration der Verfahren und zentrale Dokumentationsdatenbanken zu beschleunigen.

Fast 200.000 Klagen anhängig

Zum 15. August waren bundesweit 196.315 Asylklagen anhängig. Am 15. Januar standen 191.566 Verfahren aus. Nicht nur abgelehnte Asylbewerber ziehen vor Gericht; auch Menschen mit subsidiärem Schutz klagen teilweise, etwa um einen Familiennachzug zu ermöglichen. Für diese Gruppe ist der Nachzug derzeit ausgesetzt.

Bamf bearbeitet Anträge etwas schneller

Beim Bamf selbst ging die durchschnittliche Bearbeitungszeit im ersten Halbjahr auf 11,3 Monate zurück. Im vergangenen Jahr waren es 12,2 Monate, 2024 noch 8,7 Monate.

Die neue europäische Asylregelung kann den Rückgang noch nicht erklären, weil die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems erst am 12. Juni in Kraft trat. Das Bamf hatte 2025 viele ältere Anträge bearbeitet; Anträge syrischer Staatsangehöriger waren nach dem Machtwechsel im Dezember 2024 zeitweise wegen der unklaren Lage im Herkunftsland nicht bearbeitet worden.

Von Anfang Januar bis Ende August überprüfte das Bamf den Schutzstatus von 10.064 Menschen aus Syrien. In knapp 27 Prozent der Fälle wurde der Schutzstatus widerrufen.

Gerichte als zweite Entscheidungsinstanz

Asylverfahren bestehen aus zwei voneinander getrennten Stufen: Zunächst entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über den Antrag, anschließend können Betroffene die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Steigende Bearbeitungszeiten bei den Gerichten verlängern deshalb den Zeitraum, in dem der Ausgang des Verfahrens offen bleibt.

Die bundesweit 196.315 anhängigen Asylklagen zeigen die Größenordnung der Belastung. Die Unterschiede zwischen den Ländern weisen zugleich darauf hin, dass neben der Zahl der Verfahren auch die Ausstattung, Spezialisierung und regionale Zusammensetzung der Fälle eine Rolle spielen. Besonders Verfahren zu Herkunftsländern mit schwieriger Sicherheits- und Menschenrechtslage können umfangreiche Prüfungen erfordern.

Folgen für Betroffene und Behörden

Für Schutzsuchende bedeutet eine lange Klagezeit anhaltende Unsicherheit über Aufenthalt, Arbeit, Familiennachzug und Rückkehr. Auch Kommunen und Ausländerbehörden müssen Entscheidungen über längere Zeit auf einer vorläufigen Grundlage treffen. Bei subsidiär Schutzberechtigten kommt hinzu, dass der Familiennachzug derzeit ausgesetzt ist.

Der leichte Rückgang der Bearbeitungszeit beim Bamf im ersten Halbjahr verändert diese gerichtliche Lage nur begrenzt. Entscheidend wird sein, ob der Verfahrensbestand an den Verwaltungsgerichten sinkt und ob Länder mit besonders langen Laufzeiten ihre organisatorischen Maßnahmen wirksam ausbauen können.

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