Arzttermine: Kassen bestreiten Streichung von 50 Millionen Terminen
Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 18:03 Uhr | dpa, AD HOC NEWSStreit über die ambulante Versorgung
- KBV-Chef Andreas Gassen warnt vor einer weiteren Verschärfung der Terminnot.
- Der GKV-Spitzenverband weist die Behauptung gestrichener Arzttermine zurück.
- Das TSVG brachte Zusatzvergütungen, die nun teilweise abgeschafft werden.
Streit um Arzttermine und Milliardenvergütung
Deutschlands Krankenkassen weisen Warnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vor längeren Wartezeiten zurück. Die Auseinandersetzung dreht sich um mehr als 50 Millionen angeblich gestrichene ambulante Termine, eine neue Meldepflicht und den Wegfall von rund 1,64 Milliarden Euro an jährlicher Sondervergütung.
Kassen bestreiten weniger Termine
KBV-Chef Andreas Gassen hatte der „Bild“-Zeitung gesagt, durch Kürzungen habe die Regierung mehr als 50 Millionen ambulante Termine gestrichen. Eine zusätzliche Verschärfung der Terminnot erwartet er durch die neue Pflicht, freie Termine an die Terminservicestellen zu melden.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung weist diese Darstellung zurück. Sprecher Florian Lanz sagte: „Niemand hat irgendwelche Arzttermine gestrichen, vielmehr wurde der Honorar-Bonus für die schnellere Terminvergabe zurückgenommen, weil es keine schnelleren Arzttermine gab.“
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Zusatzvergütung wird teilweise abgeschafft
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz von 2019 erhielten Ärztinnen und Ärzte in bestimmten Fällen zusätzliche Vergütungen für die Terminvergabe. Der Bundesrechnungshof stellte im Februar fest, dass die Milliarden-Mehrausgaben die Wartezeiten nicht reduziert hätten.
Das im Juli in Kraft getretene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz schafft die Vergütungsregeln nun teilweise ab. Nach Angaben der KBV bedeutet das für die Praxen einen Honorarverlust von rund 1,64 Milliarden Euro pro Jahr.
Neue Meldepflicht sorgt für zusätzlichen Streit
Die vdek-Vorstandschefin Ulrike Elsner bezeichnete die Warnungen der KBV als „Schreckgespenst“. Sie sagte: „Es fällt kein einziger Termin weg, nur weil für eine Selbstverständlichkeit kein Extra-Zuschlag mehr gezahlt wird.“
Elsner verwies auf die 57,3 Milliarden Euro, die die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr bereits für die ärztliche Versorgung ausgeben. Gassen kritisierte dagegen, die Politik streiche zunächst die Vergütung für zusätzliche Termine und verschärfe anschließend die Meldepflicht.
Patientenschützer kritisieren beide Seiten
Nach einer in der vergangenen Woche vom Bundestag beschlossenen Neuregelung müssen Vertragsärzte künftig mit mehr Nachdruck Termine an die Terminservicestellen melden. Die Wirkung dieser Vorgabe ist Teil des laufenden Streits.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, warf der Kassenärzte-Lobby eine „Pseudo-Verknappung“ vor. Die Auseinandersetzung werde auf dem Rücken der fast 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten geführt.
Der Streit berührt zwei unterschiedliche Fragen: Wie viele Termine tatsächlich verfügbar sind und wie sie zwischen gesetzlich Versicherten, Privatpatienten und kurzfristig vermittelten Fällen verteilt werden. Die Zusatzvergütungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes sollten Praxen seit 2019 dazu bewegen, bestimmte Patientinnen und Patienten schneller einzubestellen. Der Bundesrechnungshof kam im Februar jedoch zu dem Schluss, dass die milliardenschweren Mehrausgaben das Ziel kürzerer Wartezeiten nicht erreicht hätten.
Mit dem im Juli in Kraft getretenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden diese Vergütungsregeln teilweise abgeschafft. Für die Krankenkassen endet damit eine aus ihrer Sicht ineffektive Doppel- oder Fehlfinanzierung. Die Ärzteschaft bewertet den Schritt dagegen als Kürzung, die zusammen mit der verschärften Pflicht zur Meldung freier Termine den Druck auf die Praxen erhöht.
Folgen für Versicherte
Für Patientinnen und Patienten ist entscheidend, ob die Reform tatsächlich zusätzliche reguläre Termine freisetzt oder lediglich die finanzielle Motivation der Praxen verändert. Der aktuelle Streit liefert darauf noch keine einheitliche Antwort. Klar ist aber: Die gesetzlichen Kassen finanzieren die ambulante Versorgung bereits über die Gesamtvergütung, während die KBV den Wegfall der Sonderzahlungen mit rund 1,64 Milliarden Euro jährlich beziffert.
Die Debatte dürfte deshalb über die konkrete Wartezeit hinausreichen. Sie betrifft die Verteilung knapper ärztlicher Kapazitäten, die Finanzierung des Gesundheitssystems und die Frage, wie verbindlich Praxen freie Termine an die Terminservicestellen melden müssen. Für Versicherte wird sich die Wirkung erst daran messen lassen, ob schneller erreichbare Termine tatsächlich häufiger verfügbar sind.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
BR: „Kassenärzte: Deutlich längere Termin-Wartezeiten ab 2027“ (20.10.2026)
Der Beitrag greife die Warnung der Kassenärzte vor deutlich längeren Wartezeiten ab 2027 und der Streichung von mehr als 50 Millionen Terminen auf. Anders als die dpa-Meldung stelle er stärker die erwarteten Folgen der Reform in den Mittelpunkt.
Tagesschau: „Kassenärzte sagen ab 2027 längere Termin-Wartezeiten voraus“ (20.10.2026)
Der Bericht bestätige die Warnung von KBV-Chef Andreas Gassen und ordne die neue Meldepflicht als zusätzlichen Faktor ein. Offen bleibe auch dort, ob der Wegfall der Sondervergütungen tatsächlich zu weniger verfügbaren Terminen führen werde.
Beide Beiträge stellten die erwarteten Belastungen für Patientinnen und Patienten heraus, während der zentrale Streit über die tatsächliche Zahl gestrichener Termine und die Wirkung der Vergütungsreform fortbestehe.

