Arbeitslosengeld: CDA lehnt BDA-Limit von zwölf Monaten ab
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 13:07 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSArbeitslosengeld und Forderungen der Arbeitgeber
- Die BDA fordert angesichts der Finanzlage der Arbeitslosenversicherung eine Höchstbezugsdauer von zwölf Monaten für alle Arbeitslosen.
- Menschen ab 50 Jahren können bislang bis zu 15 Monate Arbeitslosengeld erhalten.
- Für Arbeitslose ab 55 gelten bis zu 18 Monate, ab 58 bis zu 24 Monate Bezugsdauer.
Der Bundesvorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, Dennis Radtke, lehnt eine Begrenzung des Arbeitslosengeldes auf zwölf Monate ab. Gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe verwies er auf die Verunsicherung am Arbeitsmarkt und forderte mehr Sicherheit für Beschäftigte.
Radtke fordert stärkere Vermittlung
Statt die Bezugsdauer zu kürzen, müsse die Bundesregierung die Vermittlung in Arbeit stärken, sagte Radtke. Dazu gehöre die Reform der Bundesagentur für Arbeit; auch ein unterstützter Wechsel zwischen Betrieben könne helfen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt habe und mit Ende 50 seinen Arbeitsplatz verliere, nehme nach Radtke keinen Almosen, sondern einen mitfinanzierten Versicherungsschutz in Anspruch. Es müsse gelten: Wer länger einzahlt, muss auch mehr bekommen.
Steuerfahndung und KI als Finanzierungsansätze
Radtke verlangte außerdem ein konsequenteres Vorgehen gegen Steuerhinterziehung. Er nannte dabei Cum-Ex-Geschäfte und Ausnahmeregelungen bei der Erbschaftsteuer für sehr vermögende Menschen.
Als weiteren Ansatz brachte der CDA-Vorsitzende die Besteuerung von Wertschöpfung durch künstliche Intelligenz ins Gespräch. Einnahmen daraus könnten nach seiner Einschätzung Umschulungen und den Wandel des Arbeitsmarkts finanzieren.
Mehr Perspektiven in Handwerk und Pflege
Radtke begrüßte den Gedanken von Digitalminister Wildberger, dass dort Steuern gezahlt werden sollten, wo durch KI Wertschöpfung entsteht. Zugleich forderte er Wachstum und neue berufliche Perspektiven, unter anderem im Handwerk und in der Pflege.
Die BDA hatte wegen der angespannten Finanzlage der Arbeitslosenversicherung vorgeschlagen, die Bezugsdauer für alle Arbeitslosen auf höchstens zwölf Monate zu begrenzen. Damit würde die bisherige Staffelung nach Alter entfallen.
Die Debatte über die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes berührt einen zentralen Zielkonflikt der Arbeitslosenversicherung: Sie soll Beschäftigte nach einem Jobverlust absichern, zugleich aber dauerhaft tragfähig bleiben und den Wiedereinstieg fördern. Die von der BDA verlangte einheitliche Begrenzung auf zwölf Monate würde die bisherige Staffelung nach Alter und Versicherungsdauer abschaffen.
Nach geltendem Modell können ältere Versicherte länger Arbeitslosengeld I beziehen. Diese Regelung berücksichtigt, dass die Vermittlung in Arbeit mit zunehmendem Alter schwieriger sein kann und langjährig Beschäftigte häufig hohe Beiträge eingezahlt haben. Eine Kürzung träfe deshalb vor allem Menschen, die nach einer langen Erwerbsbiografie ihren Arbeitsplatz verlieren und nicht kurzfristig eine neue Stelle finden.
Finanzierung und Vermittlung im Mittelpunkt
Hinter der Arbeitgeberforderung steht die angespannte Finanzlage der Arbeitslosenversicherung. Eine kürzere Bezugsdauer könnte Ausgaben reduzieren, würde das finanzielle Risiko bei längerer Arbeitslosigkeit aber früher auf die Grundsicherung verlagern. Damit wäre die Belastung nicht zwingend beseitigt, sondern teilweise zwischen Sicherungssystemen verschoben.
Radtke setzt dem eine stärkere Vermittlung und Reformen der Bundesagentur für Arbeit entgegen. Seine weiteren Vorschläge – konsequentere Verfolgung von Steuerhinterziehung und eine mögliche Besteuerung von durch künstliche Intelligenz erzeugter Wertschöpfung – zielen auf zusätzliche Einnahmen für Qualifizierung und Strukturwandel. Politisch dürfte entscheidend werden, ob eine Reform den Versicherungsschutz kürzt oder stärker auf Weiterbildung, Betriebswechsel und neue Beschäftigung setzt.
