Afghanistan-Abschiebung, Innenministerium

Afghanistan-Abschiebung: Deutschland fliegt 40 Straftäter aus

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 17:56 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Ein Flug mit 40 afghanischen Männern ist in Kabul angekommen. Zehn Bundesländer waren an der Rückführung beteiligt; die Abgeschobenen hatten in Deutschland Straftaten begangen.

Bundesländer organisieren Rückführung

  • Der Charterflug startete am Flughafen Leipzig/Halle und landete am Mittwoch in Kabul.
  • Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt beteiligten sich.
  • Seit Beginn dieser Legislaturperiode wurden insgesamt 303 afghanische Männer abgeschoben.
Für die Sammelabschiebungen nach Afghanistan gibt es jeweils Abstimmungen mit den islamistischen Machthabern in Kabul. (Archivfoto) - Bild: Sebastian Willnow/dpa

40 afghanische Männer erreichen Kabul

Deutschland hat 40 afghanische Männer per Charterflug in ihr Heimatland abgeschoben. Die Maschine startete nach Angaben des Bundesinnenministeriums am Flughafen Leipzig/Halle und landete am Mittwoch in Kabul.

Straftaten als Grund für Rückführung

Nach Angaben des Ministeriums hatten alle Abgeschobenen in Deutschland Straftaten begangen. Genannt werden unter anderem Totschlag, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern, Körperverletzung und Drogenhandel.

Dobrindt kündigt regelmäßige Rückführungen an

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte der „Bild“: „Straftäter müssen unser Land verlassen. Auch deswegen sind Rückführungen nach Afghanistan regelmäßiger und verlässlicher Bestandteil unserer Migrationspolitik.“

Zehn Länder an Flug beteiligt

An der Rückführung beteiligten sich Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Seit Beginn dieser Legislaturperiode wurden nach Angaben des Ministeriums insgesamt 303 afghanische Männer aus Deutschland abgeschoben.

Direktflug folgt auf frühere Rückführungen

Die erste Sammelabschiebung von Straftätern nach Afghanistan seit der erneuten Machtübernahme der Taliban im August 2021 war 2024 mit Unterstützung Katars organisiert worden. Im Februar 2026 flog die Bundespolizei erstmals ohne Hilfe eines Drittstaats 20 Straftäter direkt nach Kabul; Grundlage war eine Vereinbarung mit den Taliban.

Hunderte Menschen protestierten

Am vergangenen Wochenende demonstrierten an mehreren deutschen Flughäfen Hunderte Menschen gegen Abschiebungen.

Die Abschiebung markiert die Fortsetzung eines seit 2024 wieder aufgenommenen Kurses. Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 waren Rückführungen nach Afghanistan zunächst ausgesetzt; die erste Sammelabschiebung von Straftätern erfolgte 2024 mit Unterstützung Katars. Im Februar 2026 brachte die Bundespolizei erstmals ohne Hilfe eines Drittstaats 20 Straftäter direkt nach Kabul.

Rückführungen bleiben politisch umstritten

Mit dem aktuellen Flug steigt die Zahl der seit Beginn der laufenden Legislaturperiode abgeschobenen afghanischen Männer nach Angaben des Innenministeriums auf 303. Die Beteiligung von zehn Bundesländern zeigt, dass Abschiebungen vor allem bei ausreisepflichtigen Straftätern zwischen Bund und Ländern koordiniert werden müssen.

Gleichzeitig stehen Rückführungen nach Afghanistan wegen der Herrschaft der Taliban und der Menschenrechtslage unter besonderer politischer Beobachtung. Für die deutsche Migrationspolitik bedeutet der Flug, dass die Bundesregierung Abschiebungen nach Afghanistan als regelmäßiges Instrument fortführen will. Für Betroffene und Behörden bleiben neben der Sicherheitsbewertung die praktische Organisation solcher Flüge und die Zusammenarbeit mit den Machthabern in Kabul zentrale Fragen.

Proteste begleiten die Abschiebepolitik

Die Demonstrationen an mehreren deutschen Flughäfen am vergangenen Wochenende verdeutlichen, dass die Rückführungen gesellschaftlich umkämpft sind. Der Konflikt reicht damit über die konkrete Sammelabschiebung hinaus: Befürworter verweisen auf die Ausreisepflicht verurteilter Straftäter, Kritiker auf Risiken und menschenrechtliche Folgen einer Rückkehr nach Afghanistan.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Focus: „40 afghanische Straftäter per Charterflug abgeschoben“ (28.10.2026)

Der Bericht bestätige die Abschiebung von 40 Männern und hebe hervor, dass es sich um wegen schwerer Delikte verurteilte Straftäter gehandelt habe. Als zusätzlichen Schwerpunkt nenne er, dass die meisten Männer direkt aus der Haft abgeschoben worden seien.

Stern: „Sammelabschiebung: Deutschland schiebt 40 Straftäter nach Afghanistan ab“ (28.10.2026)

Der Bericht bestätige den Start in Leipzig/Halle und die Landung in Kabul. Sein Schwerpunkt liege zusätzlich auf der Beteiligung von zehn Bundesländern, der Zahl von 303 Abschiebungen seit Beginn der Legislaturperiode und den Protesten an Flughäfen.

Beide Beiträge stimmten beim Kernereignis und beim Umfang der Abschiebung überein. Unterschiede gebe es vor allem bei den ergänzten Schwerpunkten: Der Focus betone die Delikt- und Haftdetails, der Stern die politische Einordnung und Vorgeschichte.

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