AfD, Parteiverbot

AfD-Verbotsprüfung: Sieben Länderchefs wollen Arbeitsgruppe

Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 15:22 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Sieben Regierungschefs von CDU und SPD signalisieren Bereitschaft für eine gemeinsame Prüfung der AfD. Mehrere Länder lehnen ein Verbot ab, andere wollen sich an einer Arbeitsgruppe beteiligen.

Sieben Länderchefs wollen Bund-Länder-AG für AfD-Verbotsprüfung
Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Sieben Regierungschefs von CDU und SPD haben sich grundsätzlich offen gezeigt, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD einzurichten. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus" nach einer Umfrage bei allen 16 Staatskanzleien.

Länder reagieren unterschiedlich

Offen für ein solches Vorgehen sind demnach die Ministerpräsidenten aus Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland. Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) sagte, Niedersachsen werde sich einbringen, wenn in einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern die juristische Überprüfung einer möglichen Verfassungsfeindlichkeit der AfD erfolgen soll.

Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen lehnten ein AfD-Verbot ab. Berlin und Brandenburg zeigten sich offen für eine Arbeitsgruppe, äußerten aber Skepsis, ob am Ende tatsächlich ein Verbotsverfahren folgen werde.

Rechtlicher Rahmen

Nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung einen Antrag auf ein Parteiverbot stellen. Über die Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Auslöser der aktuellen Debatte ist nach der Meldung der Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte daraufhin eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe angeregt.

Prüfung statt Verbot

Die politische Dynamik liegt damit zunächst auf einer vorgelagerten Ebene: Nicht das Verbotsverfahren selbst steht unmittelbar zur Entscheidung, sondern die Frage, ob Bund und Länder eine gemeinsame juristische Bewertung anstoßen. Das ist politisch bedeutsam, weil die Länder im Bundesrat später eine entscheidende Rolle spielen könnten und ihre Haltung den weiteren Weg prägt.

Gleichzeitig zeigt die gemischte Reaktion der Länder, dass es innerhalb der Union und der SPD keine einheitliche Linie gibt. Manche Regierungen wollen die verfassungsrechtliche Prüfung strukturiert vorbereiten, andere lehnen schon den Weg dorthin ab. Für die Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren bedeutet das: Der politische Streit verlagert sich vor allem auf die Frage, wie belastbar eine solche Vorprüfung wäre und welche Mehrheiten sich dafür tatsächlich organisieren ließen.

Folgen für Bund und Länder

Für die Praxis wäre eine Arbeitsgruppe vor allem ein Instrument zur Sammlung und Bewertung rechtlicher Argumente. Sie könnte die Grundlage für spätere Entscheidungen in Bund oder Bundesrat liefern, ersetzt aber kein Verfahren vor Karlsruhe. Der weitere Verlauf hängt daher davon ab, ob aus der politischen Offenheit einzelner Länder eine gemeinsame Linie entsteht.

Die dts-Meldung beschreibt eine politische Vorprüfung, keine Entscheidung über ein Parteiverbot. Im Zentrum steht die Frage, ob Bund und Länder eine gemeinsame Arbeitsgruppe einsetzen, um die verfassungsrechtliche Lage der AfD zu bewerten. Nach dem Grundgesetz kann ein Verbot nur vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden; die eigentliche Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht.

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