AfD-Verbot: Pistorius unterstützt SPD-Prüfung auf allen Ebenen
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 17:08 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSBundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) unterstützt die Forderung der SPD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, im Europäischen Parlament und in den Landtagen nach einem Prüfverfahren für ein mögliches AfD-Verbot. Die SPD-Vertreter hatten sich zuvor auf Bundes-, Länder- und Europaebene für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe verständigt.
Pistorius sagte dem Fernsehsender Welt, es gehe nicht darum, dass irgendjemand eine andere Partei verbieten könne oder dürfe, sondern um die Prüfung, ob von der AfD eine Gefahr für die Demokratie ausgehe, der politisch Verantwortliche begegnen müssten.
Pistorius verweist auf Verbotsantrag
Zu den wenigen Instrumenten, die für eine solche Prüfung zur Verfügung stünden, zählte der Minister die Einreichung eines Verbotsantrags beim Bundesverfassungsgericht. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet in Deutschland allein das Gericht.
Die SPD-Fraktionsvorsitzenden fordern, eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern solle ein mögliches Verbotsverfahren vorbereiten. Damit wäre zunächst eine politische und rechtliche Prüfung verbunden, nicht bereits die Entscheidung über einen Verbotsantrag.
Unterstützung bereits zuvor erklärt
Pistorius hatte sich bereits zuvor für ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen. Gemeinsam mit dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Cem Özdemir (Grüne) hatte er Ende August in einem Gastbeitrag für eine möglichst baldige Einleitung eines Verbotsverfahrens geworben.
Mit seiner aktuellen Erklärung unterstützt Pistorius nun ausdrücklich den Vorstoß der SPD-Fraktionsvorsitzenden, die Prüfung auf Bundes-, Länder- und Europaebene zu koordinieren.
Ein Prüfverfahren wäre noch kein Verbotsantrag und erst recht kein Parteiverbot. Es würde zunächst klären, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht ausreichend dokumentiert sind.
Das Grundgesetz weist die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei allein Karlsruhe zu. Nach Artikel 21 Absatz 2 muss eine Partei darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen beziehungsweise den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden. Zusätzlich verlangt die Rechtsprechung eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Partei ihre Ziele tatsächlich erreichen kann.
Hohe rechtliche Hürden
In der Bundesrepublik wurden bislang die Sozialistische Reichspartei 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands 1956 verboten. Im NPD-Verfahren stellte das Gericht 2017 zwar die Verfassungsfeindlichkeit fest, lehnte ein Verbot aber wegen fehlender Anhaltspunkte für die Durchsetzbarkeit der Ziele ab. Der Fall gilt deshalb als Hinweis darauf, dass politische Bewertung und gerichtsfester Nachweis auseinanderfallen können.
Ein Antrag kann nur vom Bundestag, von der Bundesregierung oder vom Bundesrat gestellt werden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe könnte Material bündeln und die politische Verantwortung zwischen den beteiligten Ebenen verteilen. Für Bürger hätte ein solches Verfahren erhebliche Folgen: Ein Verbot würde die Partei als Organisation auflösen und ihre Mandate entfallen lassen. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung bliebe die AfD jedoch eine zugelassene Partei.
