AfD-Verbot, Udo Di Fabio

AfD-Verbot: Di Fabio hält Russlandkontakte für relevant

Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 09:14 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio hält mutmaßliche Russlandkontakte der AfD für einen möglichen Faktor in einem Verbotsverfahren. Zugleich warnt er vor den verfassungsrechtlichen und politischen Folgen eines Verbots.

Ex-Verfassungsrichter: Russland-Kontakte für AfD-Verbot relevant
Demo für AfD-Verbot vor dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio hält angesichts eines möglichen Verbots der AfD auch die mutmaßlichen Russlandkontakte der Partei für relevant. In der AfD zeige sich eine „hohe Affinität zu Diktaturen wie Russland“, sagte Di Fabio dem Tagesspiegel.

Russlandnähe als möglicher Prüfpunkt

Die politische Nähe zu Russland könne darauf hindeuten, dass jenseits der offen vertretenen Programmatik weitere Ziele verfolgt würden, erklärte der Verfassungsrechtler. In einem Verbotsverfahren gehe es nicht nur um die Verteidigung der freiheitlichen Grundordnung nach innen, sondern auch um Gefahren für den Bestand der Bundesrepublik bei einer Bedrohung von außen.

Zeige eine Partei große politische Nähe zu Russland, könne dies „in Richtung Staatsgefährdung weisen“, sagte Di Fabio. Damit ordnet er mutmaßliche außenpolitische Verbindungen als möglichen Bestandteil der verfassungsrechtlichen Gesamtprüfung ein.

Prüfung trotz Wahlerfolgen möglich

Nach Einschätzung Di Fabios steht auch die politische Stärke der AfD einer Prüfung nicht grundsätzlich entgegen. Erst wenn eine als verfassungsfeindlich vermutete Partei die Mehrheit im Bundestag und Bundesrat errungen habe, sei es zu spät, weil dann keine Antragsteller mehr vorhanden seien.

Aus juristischer Perspektive sehe er gegenwärtig nicht, dass dieser Zeitpunkt erreicht sei. Zugleich müsse geprüft werden, wie die Demokratie nach einem erfolglosen Verbotsantrag dastünde und welche Folgen ein Verbot hätte.

Folgen eines Verbots offen

Di Fabio verwies insbesondere auf die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht nach einem Verbot der dann womöglich stärksten Partei im Bundestag Neuwahlen anordnen müsste. Hintergrund seien mögliche Mehrheitsverhältnisse in einem verkleinerten Bundestag, die den Mehrheitswillen der Wähler nicht mehr abbilden könnten.

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