AfD, Rheinland-Pfalz

AfD scheitert mit Klage gegen Abgeordnetengesetz in Rheinland-Pfalz

Veröffentlicht am: 08.09.2026 um 11:28 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat die Regeln für den Ausschluss verfassungsfeindlicher Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeiter von der staatlichen Kostenerstattung bestätigt. Damit blieb der Normenkontrollantrag der AfD-Landtagsfraktion erfolglos.

AfD scheitert mit Klage gegen Abgeordnetengesetz in Rheinland-Pfalz
Landtag von Rheinland-Pfalz (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat die gesetzlichen Regelungen zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeiter von der staatlichen Kostenerstattung bestätigt. Ein Normenkontrollantrag der AfD-Landtagsfraktion blieb erfolglos.

Streit um Mitarbeiter und Kostenerstattung

Nach den Regelungen werden Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen. Ziel ist es, staatliche Finanzierungsansprüche auszuschließen, wenn Beschäftigte als verfassungsfeindlich gelten.

Die AfD-Landtagsfraktion hatte geltend gemacht, die Gesetzesänderungen verstießen gegen das Bestimmtheitsgebot, das freie Mandat und das Recht auf angemessene Amtsausstattung. Außerdem sah sie die Fraktionsautonomie, die Berufsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Gericht sieht Schutz der Verfassung

Der Gerichtshof wies diese Einwände zurück. Er erklärte die Regelungen für geeignet, erforderlich und angemessen, um die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen.

Zugleich hob das Gericht hervor, dass die Vorschriften einen starken Anreiz für Abgeordnete und Fraktionen schaffen, auf die Beschäftigung von Mitarbeitern zu verzichten, die ein Risiko für die verfassungsrechtlichen Schutzgüter darstellen. Die Entscheidung stehe im Einklang mit der Grundentscheidung der Landesverfassung für eine wehrhafte Demokratie.

Urteil vom 28. August 2026

Gegenstand der Entscheidung war das Urteil vom 28. August 2026 mit dem Aktenzeichen VGH N 31/25.

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat die Regeln bestätigt, mit denen das Land verfassungsfeindliche Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeiter von staatlicher Kostenerstattung ausschließen will. Für die AfD-Landtagsfraktion ist das ein Rückschlag, weil ihre verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Neuregelung keinen Erfolg hatten.

Das Urteil stärkt die Linie, parlamentarische Mittel an Anforderungen der wehrhaften Demokratie zu binden. Der Gerichtshof stellt damit klar, dass der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung aus seiner Sicht schwerer wiegt als die von der Fraktion geltend gemachten Einwände zum freien Mandat, zur Fraktionsautonomie und zur Berufsfreiheit der Mitarbeiter.

Einordnung für Parlamente

Für Landtage ist die Entscheidung bedeutsam, weil sie den Spielraum erweitert, Personal- und Finanzierungsregeln an Verfassungsschutzgesichtspunkten auszurichten. Solche Vorgaben greifen nicht nur organisatorisch, sondern auch politisch ein, da Fraktionen ihre Auswahl von Mitarbeitern künftig stärker auf mögliche Risiken für öffentliche Mittel prüfen müssen.

Politische Wirkung

Über den konkreten Fall hinaus dürfte das Urteil auch in anderen Landesparlamenten beachtet werden, wenn es um den Umgang mit als extremistisch eingestuften Beschäftigten geht. Es setzt ein Signal, dass staatliche Mittel nicht automatisch und ohne Sicherheitsprüfung für parlamentarische Arbeit bereitstehen, wenn der Gesetzgeber einen Bezug zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen herstellt.

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