AfD Sachsen-Anhalt, Landtag Magdeburg

AfD in Magdeburg: Streit um Ausschüsse und Landtagsumbau

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 13:28 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Im neuen Landtag von Sachsen-Anhalt rückt die AfD in der Sitzordnung ins Zentrum und drängt auf größere Ausschüsse. Bei zwölf Mitgliedern könnte sie sechs von zwölf Sitzen besetzen – mehrere Fraktionen erwägen deshalb eine Klage.

  • Der Plenarsaal im Magdeburger Landtag wird umgebaut. - Bild: Christopher Kissmann,/dpa
    Der Plenarsaal im Magdeburger Landtag wird umgebaut. - Bild: Christopher Kissmann,/dpa
  • Die Ausschüsse, in denen der Großteil der inhaltlichen Arbeit im Parlament stattfindet, sollen die Mehrheitsverhältnisse wie im Plenum abbilden. Das ist auch bei U-Ausschüssen so. (Archivbild) - Bild: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
    Die Ausschüsse, in denen der Großteil der inhaltlichen Arbeit im Parlament stattfindet, sollen die Mehrheitsverhältnisse wie im Plenum abbilden. Das ist auch bei U-Ausschüssen so. (Archivbild) - Bild: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Der Plenarsaal im Magdeburger Landtag wird umgebaut. - Bild: Christopher Kissmann,/dpa Die Ausschüsse, in denen der Großteil der inhaltlichen Arbeit im Parlament stattfindet, sollen die Mehrheitsverhältnisse wie im Plenum abbilden. Das ist auch bei U-Ausschüssen so. (Archivbild) - Bild: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Die AfD rückt im künftigen Landtag von Sachsen-Anhalt von rechts in die Mitte, während zugleich über die Größe der Ausschüsse und die Unterbringung von Fraktionsgeschäftsstellen gestritten wird.

Neue Sitzordnung zum Landtagsstart

Bis zur konstituierenden Sitzung am 6. Oktober wird der Plenarsaal umgebaut. Die FDP ist nach der Wahl nicht mehr im Landtag vertreten, das BSW zieht neu ein. Der AfD-Block mit 39 Abgeordneten sitzt künftig unmittelbar gegenüber dem Rednerpult.

Die Platzierung ist damit ein sichtbares Zeichen für die neue Kräfteverteilung. Die AfD war am 6. September mit 43,8 Prozent stärkste Kraft geworden.

Streit um fünf oder sechs AfD-Sitze

Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse liegen Vorschläge für elf oder zwölf Mitglieder auf dem Tisch. Die Landtagsverwaltung empfahl elf Abgeordnete, die AfD schlug zwölf vor.

Bei elf Sitzen käme die AfD auf fünf Mandate. Bei zwölf Sitzen könnte sie sechs Plätze erhalten und damit genau die Hälfte besetzen. Nach Darstellung des parlamentarischen Geschäftsführers der CDU-Fraktion, Stefan Ruland, könnte sie dann Anträge und Entscheidungen blockieren, wenn die sechs übrigen Mitglieder geschlossen anders stimmten.

Fraktionen drohen mit Verfassungsklage

Im neuen Parlament stellen CDU, Linke, Grüne und SPD zusammen 39 Abgeordnete; die AfD verfügt ebenfalls über 39 Sitze. Das BSW hat fünf Mandate, die Mehrheit liegt bei 42 Stimmen.

Am Freitag berieten AfD, CDU, SPD, Grüne, Linke und BSW im Vor-Ältestenrat erneut über die Ausschüsse. Eine Einigung gab es nicht. Die nächste Runde ist für den 30. September geplant. Mehrere Fraktionen kündigten für den Fall von zwölfköpfigen Ausschüssen eine Klage beim Landesverfassungsgericht an.

Tobias Rausch stellt sich für Präsidentenamt bereit

Der AfD-Fraktionsgeschäftsführer Tobias Rausch zeigte sich bei der Ausschussgröße kompromissbereit. „Grundsätzlich verschließen wir uns keiner der beiden Varianten“, sagte er. Zugleich verwies er auf eine Stellungnahme der Landtagsjuristen, wonach der AfD-Vorschlag verfassungskonform sei.

Rausch bestätigte außerdem, dass er für das Amt des Landtagspräsidenten zur Verfügung stehe, sofern ihn seine Fraktion am Dienstag nominiere.

Auch Räume für SPD und Grüne umstritten

Nach Angaben von Teilnehmern des Vor-Ältestenrats erwägt die AfD zudem, die Geschäftsstellen von SPD und Grünen in andere Gebäude auszulagern. Die Linke nutzt wegen eines Umbaus bereits andere Räume.

Der SPD-Abgeordnete Falko Grube und der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Olaf Meister, lehnen einen Auszug ab. Einen Sachgrund gebe es dafür nicht, sagte Meister. Eine Einigung über die künftige Unterbringung steht noch aus.

Warum die Ausschussgröße entscheidend ist

Die Auseinandersetzung betrifft nicht nur die Sitzordnung, sondern den Zugang zu einem zentralen Arbeitsbereich des Parlaments. In den Ausschüssen werden Gesetzentwürfe und Anträge vertieft beraten, Sachverständige angehört und Entscheidungen des Plenums vorbereitet.

Der rechnerische Unterschied ist klein, politisch aber erheblich: Bei elf Mitgliedern käme die AfD auf fünf Sitze und damit auf rund 45 Prozent. Bei zwölf Mitgliedern hätte sie sechs von zwölf Plätzen und könnte gemeinsam mit dem BSW ein Patt herbeiführen. Eine eigene Mehrheit entstünde dadurch nicht; Beratungen könnten sich jedoch verzögern und Empfehlungen an das Plenum erschwert werden.

Spiegelbildlichkeit als verfassungsrechtlicher Maßstab

Im Mittelpunkt steht das Prinzip, wonach Ausschüsse die Kräfteverhältnisse des Plenums möglichst verkleinert abbilden sollen. Die AfD verfügt über 39 von 83 Mandaten und liegt damit knapp unter der Hälfte. Ein Ausschuss mit sechs AfD-Mitgliedern würde ihren Anteil rechnerisch auf 50 Prozent erhöhen.

Für die übrigen Fraktionen geht es deshalb um gleiche Mitwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten. Kommt es zu zwölf Sitzen, steht eine Klage beim Landesverfassungsgericht im Raum. Bis zur konstituierenden Sitzung am 6. Oktober bleibt die Geschäftsordnung der entscheidende Hebel: Sie legt fest, wie die Ausschüsse arbeiten und wie stark die Wahlergebnisse in ihnen sichtbar werden.

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