AEGIDIUS SE EQS-HV: AEGIDIUS SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2026 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.05.2026 - 15:05:24 | dgap.de
AEGIDIUS SE
AEGIDIUS SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung AEGIDIUS SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2026 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.05.2026 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| AEGIDIUS SE Hannover TAGESORDNUNG Ordentliche Hauptversammlung AEGIDIUS SE, Hannover 24. Juni 2026, 16.30 Uhr, Georgsplatz 11, EG, 30159 Hannover | 1. | Bericht des Vorstandes/Ausblick auf das Geschäftsjahr 2026 | | 2. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes des Vorstands, des Berichtes des Aufsichtsrats sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2025 | | 3. | Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses aus dem Geschäftsjahr 2025 | | Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der AEGIDIUS SE aus dem Geschäftsjahr 2025 in Höhe von EUR 52.025.000,00 wie folgt zu verwenden: | a) | Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 10,00 EUR/Stückaktie (auf 2.208.839 Stückaktien) | EUR 22.088.390,00 | | b) | Gewinnvortrag | EUR 29.936.610,00 | | Bilanzgewinn insgesamt | EUR 52.025.000,00 |
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| | 4. | Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 | | Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats: Die Hauptversammlung stimmt der Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 zu. |
| | 5. | Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 | | Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats: Die Hauptversammlung stimmt der Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 zu. |
| | 6. | Wahl des Aufsichtsrats Mit dem Schluss der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Juni 2026 endet die Amtszeit der bestellten Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG) sowie § 5 Abs. 1 der Satzung der AEGIDIUS SE aus drei Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Nach § 5 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Wiederbestellungen sind zulässig. | | Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats: Herr Thomas Schröder, Hannover, Diplom-Ökonom, Herr Kersten Jodexnis, Hannover, Versicherungskaufmann, Herr Roland Vogel, Gehrden, Diplom-Ökonom, werden in Blockwahl für den Zeitraum bis zu der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. |
Bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder werden die gesetzlichen Vorgaben der Art. 9 Abs. 1 c) ii) und Art. 47 SE-VO i.V.m. § 100 Absatz 5 AktG sowie des § 296 Abs. 1 VAG für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates erfüllt. In der Gesellschaft muss als Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a Satz 2 HGB) mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen; die Mitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Da es sich bei der Gesellschaft um ein Versicherungsunternehmen handelt, müssen die Aufsichtsratsmitglieder entsprechend der Vorgaben des VAG zusätzlich auch Kenntnisse im Bereich Kapitalanlage und Versicherungstechnik aufweisen. | | 7. | Neufestsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates Die Vergütung des Aufsichtsrates für die Zeit ab dem Geschäftsjahr 2026 bis zur Neufestsetzung durch die Hauptversammlung wird wie folgt angepasst. | | Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats: | 1. | Die Hauptversammlung setzt die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für die Zeit ab dem Geschäftsjahr 2026 bis zu einer Neufestsetzung durch die Hauptversammlung wie folgt fest: Feste Vergütung einschließlich Sitzungsgeld für die Tätigkeit in der AEGIDIUS SE, Breite Str. 4, 30159 Hannover: | | Vorsitzender: 230.000 EUR (bisher: 220.000 EUR) Stellvertretender Vorsitzender: 199.000 EUR (bisher: 190.000 EUR) Mitglied: 147.000 EUR (bisher: 140.000 EUR) |
| | 2. | Vergütungen für die Aufsichtsratstätigkeit in Tochterunternehmen der AEGIDIUS SE vermindern diese Vergütung entsprechend. | | 3. | Die Vergütungen werden jeweils in Höhe von 50% zum Ende eines Halbjahres ausgezahlt. | | 4. | Die Vergütungsbeträge werden jeweils nach 2 Jahren unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung der WERTGARANTIE Group von der Hauptversammlung neu festgesetzt. | | 5. | Alle Beträge verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer. Es handelt sich um eine Festvergütung im Sinne des Abschnitt 2.2 Abs. 3a UStAE, damit wird die Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder umsatzsteuerlich nicht als unternehmerische Tätigkeit eingestuft. Es handelt sich somit um nicht steuerbare Umsätze. | | 6. | Beginnt oder endet die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitgliedes oder wechselt seine Funktion im Verlauf eines Jahres, werden die Vergütungen monatlich anteilig ab Beginn des Monats, in dem die Veränderung eingetreten ist, gezahlt. | | 7. | Vorstand und Aufsichtsrat werden ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung über die Vergütung abzuschließen. |
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Die Hauptversammlung stimmt der Vergütung für den Aufsichtsrat zu. | | 8. | Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat dem Aufsichtsrat gegenüber gemäß Art. 16 Abs. 2 der EU-Abschlussprüferverordnung (EU-VO 537/2014) eine Empfehlung für die Bestellung des Abschlussprüfers abzugeben. Der folgende Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf die Empfehlung des - zum Aufsichtsrat personengleich besetzten - Prüfungsausschusses. | | Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats: Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wird die Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, bestellt. |
Der Prüfungsausschuss erklärt, dass keine Tatsachen vorliegen, welche die vorgenannte Prüfungsgesellschaft von der Abschlussprüfung bzw. Konzernabschlussprüfung gesetzlich ausschließt, und dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende vertragliche Klausel im Sinne des Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (EU-VO 537/2014) auferlegt wurde. | | 9. | Verschiedenes | Der Vorstand | |
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| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | AEGIDIUS SE |
| Breite Straße 4 |
| 30159 Hannover |
| Deutschland |
| Telefon: | +49 511 7128071947 |
| E-Mail: | v.schwarz@wertgarantie.com |
| Internet: | https://wertgarantie.de |
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