NFON AG: Bevorstehende Verschmelzung der botario GmbH mit der NFON AG gem. § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3 S. 2 UmwG
29.05.2026 - 16:05:13 | dgap.de| NFON AG / Schlagwort(e): Sonstiges 29.05.2026 / 16:05 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Gesellschaftsbekanntmachung der NFON AG über die bevorstehende Verschmelzung der botario GmbH mit der NFON AG gem. § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3 S. 2 UmwG vom 29. Mai 2026 Die NFON AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das Vermögen der botario GmbH, ihrer 100-prozentigen Tochter-Gesellschaft mit Sitz in Bremen, als Ganzes ohne deren Abwicklung zu übernehmen, § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG. Da die NFON AG als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der botario GmbH vollständig hält, ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG weder ein Beschluss der Hauptversammlung der NFON AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag noch gemäß § 62 Abs. 4 UmwG eine Gesellschafterversammlung der botario GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag erforderlich. Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich, § 8 Abs. 3 Nr. 1 lit. a) i.V.m § 9 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 UmwG. Aktionäre der NFON AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der NFON AG erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S 1, Abs. 3 S. 3 UmwG). Ein Einberufungsverlangen ist binnen eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung schriftlich an die NFON AG (Vorstand) zu richten. Die Satzung der NFON AG enthält keine abweichenden Festlegungen. Ab dem 29. Mai 2026 sind für die Dauer eines Monats auf der Internetseite der NFON AG der Entwurf des Verschmelzungsvertrages sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der NFON AG zugänglich. München, 29. Mai 2026 NFON AG Der Vorstand Kontakt Investor Relations NFON AG Friederike Thyssen Vice President Corporate Affairs & Investor Relations +49 89 45300-449 ir-info@nfon.com Medienkontakt NFON AG Thorsten Wehner Vice President Public Relations +49 89 45300-121 thorsten.wehner@nfon.com Über die NFON AG Die NFON AG ist Europas vertrauenswürdiger Partner für KI-gestützte Businesskommunikation. Gegründet im Jahr 2007 und mit Hauptsitz in München ermöglicht NFON Unternehmen, ihre Kommunikation mithilfe sicherer, skalierbarer und KI-basierter Technologien zu transformieren. Das integrierte Portfolio vereint Lösungen im Bereich Businesstelefonie, Intelligent Assistant und Kundenengagement, um Unternehmen dabei zu unterstützen, Gespräche zu steuern, Workflows zu automatisieren und das Kundenerlebnis zu verbessern. Durch die Integration von KI in zentrale Kommunikationsprozesse ermöglicht NFON intelligentere datenbasierte Interaktionen für Organisationen jeder Größe. Mit eigenen Tochtergesellschaften in wichtigen europäischen Märkten – darunter Deutschland, Österreich, das Vereinigte Königreich, Italien, Spanien, Frankreich, Polen, Portugal und Kosovo – entwickelt und betreibt NFON seine Lösungen in Europa und gewährleistet damit höchste Standards in Bezug auf Datenschutz, Sicherheit und vollständige DSGVO-Konformität. Getrieben von der Mission, Businesskommunikation neu zu denken sowie Menschen zu inspirieren und zu vernetzen, um gemeinsam nachhaltig zu wachsen, gestaltet NFON die Zukunft sicherer, intelligenter Businesskommunikation „Made in Europe“. Weitere Informationen finden Sie unter: https://corporate.nfon.com/en/. Für Deutschland: https://corporate.nfon.com/de/. Disclaimer Diese Mitteilung erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft dar. 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Diese Mitteilung ist weder zur direkten noch zur indirekten Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen Ländern, in denen die Verbreitung dieser Mitteilung rechtswidrig ist, oder an US-Personen bestimmt. 29.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News |
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