Riester Rente, Wohn Riester

Wer sich den Traum eines eigenen Hauses erfüllen möchte, der muss in den meisten Fällen sehr tief in die Brieftasche greifen.

13.06.2014 - 12:32:41

Riester Rente – Mit der Wohnriester zum Eigenheim. Jedoch gibt es seit der Einführung der Riester Rente auch eine neue Möglichkeit sich ein Eigenheim anzuschaffen. Mit der Wohn Riester hat man die Möglichkeit sich ein Eigenheim zu finanzieren und das mit Zulagen vom Staat. Laut Stiftung Warentest sind sogar Ersparnisse von bis zu 50.000 Euro möglich. Welche Wohn Riester Angebote die lukrativsten sind und welche Riester Rente Tarife im letzten Test am besten abgeschlossen haben, erfährt man auf http://www.riesterrente-heute.de/wohn-riester/   Die staatliche Förderung Während bei der normalen Riester Rente das Ziel ist, sich eine zusätzliche lebenslange Rente aufzubauen, investiert man bei der Wohn Riester in eine Immobilie, die dann ebenso der Altersvorsorge dient. Wie bei der normalen Riester Rente werden bei der Wohn Riester jeden Monat ein bestimmter Betrag eingezahlt, der bei der Wohn Riester für Zinsen und Tilgung genutzt wird und nicht wie bei der normalen Riester Rente zur Anhäufung einer Rente. Die Staatliche Förderung erhält man, wenn man mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens in die Wohn Riester eingezahlt hat. Die Zulagen betragen dann monatlich 154 Euro Grundzulage. Ehepaare erhalten die doppelte Summe. Neben der Grundzulage erhält man für jedes Kind im Haushalt jährlich zusätzliche 300 Euro. Für Kinder die vor dem Jahr 2008 geboren sind allerdings nur 185 Euro.   Auch Eigentumswohnungen gefördert   Neben dem eigenen Haus, werden auch noch anderer Formen des Wohnens staatlich unterstützt. So kann die Wohn Riester auch für ein lebenslanges Wohnrecht oder eine Genossenschaftswohnung genutzt werden. Auch eine Eigentumswohnung oder eine Wohnung in einem eigenen Haus können so finanziert werden. Die einzige Voraussetzung, eine Wohn Riester abschließen zu dürfen ist, dass die geförderte Immobilie auch tatsächlich vom Anleger selbst genutzt werden muss.

Wer sich den Traum eines eigenen Hauses erfüllen möchte, der muss in den meisten Fällen sehr tief in die Brieftasche greifen. Jedoch gibt es seit der Einführung der Riester Rente auch eine neue Möglichkeit sich ein Eigenheim anzuschaffen. Mit der Wohn Riester hat man die Möglichkeit sich ein Eigenheim zu finanzieren und das mit Zulagen vom Staat. Laut Stiftung Warentest sind sogar Ersparnisse von bis zu 50.000 Euro möglich. Welche Wohn Riester Angebote die lukrativsten sind und welche Riester Rente Tarife im letzten Test am besten abgeschlossen haben, erfährt man auf http://www.riesterrente-heute.de/wohn-riester/

 

Die staatliche Förderung

Während bei der normalen Riester Rente das Ziel ist, sich eine zusätzliche lebenslange Rente aufzubauen, investiert man bei der Wohn Riester in eine Immobilie, die dann ebenso der Altersvorsorge dient. Wie bei der normalen Riester Rente werden bei der Wohn Riester jeden Monat ein bestimmter Betrag eingezahlt, der bei der Wohn Riester für Zinsen und Tilgung genutzt wird und nicht wie bei der normalen Riester Rente zur Anhäufung einer Rente. Die Staatliche Förderung erhält man, wenn man mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens in die Wohn Riester eingezahlt hat. Die Zulagen betragen dann monatlich 154 Euro Grundzulage. Ehepaare erhalten die doppelte Summe. Neben der Grundzulage erhält man für jedes Kind im Haushalt jährlich zusätzliche 300 Euro. Für Kinder die vor dem Jahr 2008 geboren sind allerdings nur 185 Euro.

 

Auch Eigentumswohnungen gefördert

 

Neben dem eigenen Haus, werden auch noch anderer Formen des Wohnens staatlich unterstützt. So kann die Wohn Riester auch für ein lebenslanges Wohnrecht oder eine Genossenschaftswohnung genutzt werden. Auch eine Eigentumswohnung oder eine Wohnung in einem eigenen Haus können so finanziert werden. Die einzige Voraussetzung, eine Wohn Riester abschließen zu dürfen ist, dass die geförderte Immobilie auch tatsächlich vom Anleger selbst genutzt werden muss. Auch bei einem späteren Verkauf kann unter Umständen eine Nachversteuerung drohen. 

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