Liebe, Menschen

20.10.2013 - 17:19:34

Liebe Menschen erneut und völlig unverforen ,  mißachtet die   Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in Berlin die aktuelle Rechtssprechung des obersten Bundesgerichtes in Sozialangelegenheiten des BSG in alter und bereits eklatanter   Weise:   Die Senatsverwaltung für Gesundheit erlaubte in der Vergangenheit   bereits sich völlig über Rechtssprechung des    Bundessozialgericht in Zusammenhang mit dem Anspruch auf Unterkunftskosten, dass  in mehreren Urteilen am 19 Oktober 2010 feststellte (B 14 AS 16/09 R, B 14 AS 2/10 R, B 14 AS 65/09 R),dass  die Ausführungsvorschriften (AV-Wohnen) zur Bestimmung eines angemessenen Quadratmeterpreises innerhalb des gesamten Stadtgebiets von Berlin nicht geeignet waren , da diese auf einem nicht schlüssigen Konzept beruhten und somit keine hinreichende Gewähr dafür boten  dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes damals wiedergegeben wurden. Das  unschlüssiges Konzept mindestens für den SGB -XII -Bereich zur  Bestimmung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung  in berlin wurde mit dem gestrigen Urteil höchstrichterlich bestätigt.   Der  Sozialsenator Czaja möge und ist konkret aufgefordert, sich die Rechtssprechung des BSG , für Ihn auch verstehbar einmal besser erklären  zu lassen, bevor er "Unsinn" in die Welt setzen läßt und ein entsprechendes Rundschreiben   heute an die Jobcenterund berliner  Bezirksämter versandt  hat       Berlin, den 20.Oktober 2013   Mit freundlichen Grüßen Werner Oetken

Liebe Menschen

erneut und völlig unverforen ,  mißachtet die   Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in Berlin die aktuelle Rechtssprechung des obersten Bundesgerichtes in Sozialangelegenheiten des BSG in alter und bereits eklatanter   Weise:

 
Die Senatsverwaltung für Gesundheit erlaubte in der Vergangenheit   bereits sich völlig über Rechtssprechung des    Bundessozialgericht in Zusammenhang mit dem Anspruch auf Unterkunftskosten, dass  in mehreren Urteilen am 19 Oktober 2010 feststellte (B 14 AS 16/09 R, B 14 AS 2/10 R, B 14 AS 65/09 R),dass  die Ausführungsvorschriften (AV-Wohnen) zur Bestimmung eines angemessenen Quadratmeterpreises innerhalb des gesamten Stadtgebiets von Berlin nicht geeignet waren , da diese auf einem nicht schlüssigen Konzept beruhten und somit keine hinreichende Gewähr dafür boten  dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes damals wiedergegeben wurden.
Das  unschlüssiges Konzept mindestens für den SGB -XII -Bereich zur  Bestimmung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung  in berlin wurde mit dem gestrigen Urteil höchstrichterlich bestätigt.
 
Der  Sozialsenator Czaja möge und ist konkret aufgefordert, sich die Rechtssprechung des BSG , für Ihn auch verstehbar einmal besser erklären  zu lassen, bevor er "Unsinn" in die Welt setzen läßt und ein entsprechendes Rundschreiben   heute an die Jobcenter
und berliner  Bezirksämter versandt  hat
 
 
 
Berlin, den 20.Oktober 2013
 

Mit freundlichen Grüßen Werner Oetken

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