Pflegeversicherung Vergleich, Pflegeversicherung

Immer wieder hört man, dass die Pflege im Alter zu einer sehr kostspieligen Sache werden kann und man aus diesem Grund schon im frühen Alter privat vorsorgen sollte.

16.12.2014 - 12:40:15

2015 kommt das Pflegestärkungsgesetz. Schnell können die Kosten für Pflege den Höchstsatz der gesetzlichen Pflegeversicherung übersteigen, woraufhin der Versicherte dann gezwungen ist die Differenz aus eigener Tasche zu zahlen. Da aber auch das gesetzliche Rentenniveau in der Zukunft noch weiter sinken wird, wird auch das für die meisten dann im Pflegefall zu einer sehr schwierigen Herausforderung. Die Devise sollte also lauten, sich um seine Pflege zu kümmern solange man noch gesund ist und zum richtigen Zeitpunkt den Antrag zu stellen damit kein Geld verschenkt werden muss. Was dabei alles zu beachten ist und welche Angebote im letzten Pflegeversicherung Vergleich am besten abgeschnitten haben, erfährt man auf http://www.vergleich-pflegeversicherungen.de/   Was wird verbessert? Für das Jahr 2015 hat der Bundestag mit dem Pflegestärkungsgesetz einige Verbesserung in der Pflegeversicherung beschlossen. Alle Versicherte, die im Altenheim leben oder zu Hause von Familienangehörigen oder einem Pflegedienst versorgt werden, können mit einer vierprozentigen Erhöhung der Zuschüsse von der Pflegekasse rechnen. Des Weiteren kann für behindertengerechte Umbauten in der eigenen Wohnung mit deutlich mehr Geld gerechnet werden. Auch die Leistungen für Demenzkranke oder die Tagespflege sollen ab 2015 besonders gefördert werden. Doch wie erhält man eigentlich Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse?   Wie man die Leistungen bezieht Um Leistungen aus der Pflegekasse beziehen zu können, muss bei dem Versicherten eine  Pflegestufe diagnostiziert sein. Um diese zu erhalten, reicht zunächst ein einfacher Anruf bei der Krankenkasse um einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegekasse stellen zu können. Dieser Antrag kommt zunächst per Post und wird unterschrieben zurückgesandt. Daraufhin meldet sich dann ein Mitarbeiter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit dem ein Termin vereinbart wird. Dieser kommt natürlich zum Versicherten nach Hause, damit dieser keine beschwerlichen Weg in Kauf nehmen muss. Der MDK Mitarbeiter erstellt dann ein gesundheitliches Gutachten mit einer Empfehlung für die Pflegekasse über den Versicherten. Die Pflegekasse entscheidet dann, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.   Die Pflegestufen   Die Pflegebedürftigkeit wird dann in gewisse Pflegestufen eingestuft. Bei der Pflegestufe 1 ist dann bei dem Versicherten mindestens einmal täglich bei zwei Verrichtungen der Grundpflege (Waschen, Essenszuvereitung, etc.) ein Unterstützungsbedarf notwendig. Die Zeit wird hier auf mindestens ca. 46 Minuten täglich bemessen. In der Pflegestufe 2 ist mindestens dreimal täglich bei der Grundpflege ein Unterstützungsbedarf notwendig, wobei die Zeit hier auf mindestens 120 Minuten bemessen wird. In der Pflegestufe 3 muss der Versicherte dann rund um die Uhr, auch nachts, bei der Grundpflege betreut werden.

Immer wieder hört man, dass die Pflege im Alter zu einer sehr kostspieligen Sache werden kann und man aus diesem Grund schon im frühen Alter privat vorsorgen sollte. Schnell können die Kosten für Pflege den Höchstsatz der gesetzlichen Pflegeversicherung übersteigen, woraufhin der Versicherte dann gezwungen ist die Differenz aus eigener Tasche zu zahlen. Da aber auch das gesetzliche Rentenniveau in der Zukunft noch weiter sinken wird, wird auch das für die meisten dann im Pflegefall zu einer sehr schwierigen Herausforderung. Die Devise sollte also lauten, sich um seine Pflege zu kümmern solange man noch gesund ist und zum richtigen Zeitpunkt den Antrag zu stellen damit kein Geld verschenkt werden muss. Was dabei alles zu beachten ist und welche Angebote im letzten Pflegeversicherung Vergleich am besten abgeschnitten haben, erfährt man auf http://www.vergleich-pflegeversicherungen.de/

 

Was wird verbessert?

Für das Jahr 2015 hat der Bundestag mit dem Pflegestärkungsgesetz einige Verbesserung in der Pflegeversicherung beschlossen. Alle Versicherte, die im Altenheim leben oder zu Hause von Familienangehörigen oder einem Pflegedienst versorgt werden, können mit einer vierprozentigen Erhöhung der Zuschüsse von der Pflegekasse rechnen. Des Weiteren kann für behindertengerechte Umbauten in der eigenen Wohnung mit deutlich mehr Geld gerechnet werden. Auch die Leistungen für Demenzkranke oder die Tagespflege sollen ab 2015 besonders gefördert werden. Doch wie erhält man eigentlich Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse?

 

Wie man die Leistungen bezieht

Um Leistungen aus der Pflegekasse beziehen zu können, muss bei dem Versicherten eine  Pflegestufe diagnostiziert sein. Um diese zu erhalten, reicht zunächst ein einfacher Anruf bei der Krankenkasse um einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegekasse stellen zu können. Dieser Antrag kommt zunächst per Post und wird unterschrieben zurückgesandt. Daraufhin meldet sich dann ein Mitarbeiter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit dem ein Termin vereinbart wird. Dieser kommt natürlich zum Versicherten nach Hause, damit dieser keine beschwerlichen Weg in Kauf nehmen muss. Der MDK Mitarbeiter erstellt dann ein gesundheitliches Gutachten mit einer Empfehlung für die Pflegekasse über den Versicherten. Die Pflegekasse entscheidet dann, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

 

Die Pflegestufen

 

Die Pflegebedürftigkeit wird dann in gewisse Pflegestufen eingestuft. Bei der Pflegestufe 1 ist dann bei dem Versicherten mindestens einmal täglich bei zwei Verrichtungen der Grundpflege (Waschen, Essenszuvereitung, etc.) ein Unterstützungsbedarf notwendig. Die Zeit wird hier auf mindestens ca. 46 Minuten täglich bemessen. In der Pflegestufe 2 ist mindestens dreimal täglich bei der Grundpflege ein Unterstützungsbedarf notwendig, wobei die Zeit hier auf mindestens 120 Minuten bemessen wird. In der Pflegestufe 3 muss der Versicherte dann rund um die Uhr, auch nachts, bei der Grundpflege betreut werden. Eine Hilfe von mindestens 240 Minuten täglich, wird hier anberaumt. 

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