Roma, Minderheitenschutz

GANZ SO EINFACH GEHT DAS NICHT, die Problematik der "sicheren Herkunftsländer" wurde soeben gerichtlich gekippt.

23.09.2014 - 19:05:20

Sichere Herkunftsländer sind nicht sicher !. Nach der knappen Bundesratsmehrheit gilt demnächst zwar die Bundestagsentscheidung, nachdem diese im Gesetzblatt verkündet ist. Strittig ist noch, ob rückwirkende Gesetzeskraft für heute hier lebende geduldete Flüchtlinge aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina eintritt; es könnte es auf die Dauer des Aufenthalts und rechtliche Unterbrechungshandlungen ankommen. Und für den Gesetzgeber entstehen Folgeprobleme: denn ganz entscheidend ist, daß mehrere Verwaltungsgerichte in letzter Zeit aktuell festgestellt und geurteilt haben, daß Abschiebungen von Roma nicht möglich sind, da der Minderheitenschutz z.B. In Serbien nicht gewahrt ist. So steht in den Urteilen der VG Stuttgart und Münster, daß im Gegensatz zur Formulierung in der Serbischen Verfassung die dortige Grenzpolizei gemäß Weisung Minderheitenschutz nicht gewährt und einer bestimmte Volksgruppe die Ausweise entzieht und diese separiert; von einem “sicheren Drittstaat” dürfte daher nicht die Rede sein. Die Rückführungsanordnungen des BAMF wurden in mehreren Fällen zurückgewiesen ( VG Münster AZ. 4 L 461/14.A, Beschluß vom 08.07.14). Hier haben es sich Bundesregierung und Parlament zu einfach gemacht: Rechtsmittel gegen Ausweisung und Rückführung haben daher, trotz Bundestags- und Bundesratsbeschluß nach wie vor Chancen – und die Humanität auch. Hamm, den 23.SEP 2014 Claus Schroeter, Hamm Netzwerk MigrationsMedizin, Sozialmed.

GANZ SO EINFACH GEHT DAS NICHT, die Problematik der "sicheren Herkunftsländer" wurde soeben gerichtlich gekippt.

Nach der knappen Bundesratsmehrheit gilt demnächst zwar die Bundestagsentscheidung, nachdem diese im Gesetzblatt verkündet ist. Strittig ist noch, ob rückwirkende Gesetzeskraft für heute hier lebende geduldete Flüchtlinge aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina eintritt; es könnte es auf die Dauer des Aufenthalts und rechtliche Unterbrechungshandlungen ankommen. Und für den Gesetzgeber entstehen Folgeprobleme: denn ganz entscheidend ist, daß mehrere Verwaltungsgerichte in letzter Zeit aktuell festgestellt und geurteilt haben, daß Abschiebungen von Roma nicht möglich sind, da der Minderheitenschutz z.B. In Serbien nicht gewahrt ist. So steht in den Urteilen der VG Stuttgart und Münster, daß im Gegensatz zur Formulierung in der Serbischen Verfassung die dortige Grenzpolizei gemäß Weisung Minderheitenschutz nicht gewährt und einer bestimmte Volksgruppe die Ausweise entzieht und diese separiert; von einem “sicheren Drittstaat” dürfte daher nicht die Rede sein. Die Rückführungsanordnungen des BAMF wurden in mehreren Fällen zurückgewiesen ( VG Münster AZ. 4 L 461/14.A, Beschluß vom 08.07.14). Hier haben es sich Bundesregierung und Parlament zu einfach gemacht: Rechtsmittel gegen Ausweisung und Rückführung haben daher, trotz Bundestags- und Bundesratsbeschluß nach wie vor Chancen – und die Humanität auch.

Hamm, den 23.SEP 2014 Claus Schroeter, Hamm Netzwerk MigrationsMedizin, Sozialmed. Betreuung für Zuwanderer, Migranten und Flüchtlinge

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