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Frist für Energieaudit DIN EN 16247-1 läuft ab

05.11.2015 - 15:01:27

Frist für Energieaudit DIN EN 16247-1 läuft ab. Die Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) vom 22. April 2015 regelt das Energieaudit DIN EN 16247-1 neu. Kleine und mittlere Unternehmen werden in die Audit-Pflicht eingebunden und müssen jetzt das Energieaudit aller vier Jahre durchführen. Ein Stichtermin ist der 5. Dezember 2015. Was ist das Energieaudit DIN EN 16247-1? Das Energieaudit DIN EN 16247-1 ist eine Voraussetzung für eine Steuerentlastung nach Paragraph 10 StromStG. Kleine und mittlere Unternehmen sollen ihren Energieverbrauch optimieren und damit effektiv zur Einsparung von Strom und zur Energiewende beitragen. Bis 2020 soll der Energieverbrauch EU weit gegenüber 1990 um 20 Prozent gesenkt werden. Dazu wurde die Auditpflicht für grosse Unternehmen bereits im Artikel 8 im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) festgeschrieben und ab April 2015 auch für kleinere und mittlere Unternehmen eingeführt. Wer muss das Energieaudit DIN EN 16247-1 durchführen? Für Unternehmen, die kein kleinst- und mittelständisches Unternehmen (KMU) nach ABI.L 124 vom 20. Mai 2003 sind, über 250 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz über 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanz von mehr als 43 Millionen Euro erreichen, ist das Energieaudit DIN EN 16247-1 verpflichtend. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird dazu in Zukunft stichpunktartige Kontrollen durchführen. Kommunale Eigenbetriebe fallen nicht unter die Regelung. Sie werden vom Paragraph 8 EDL-G erfasst. Gibt es Alternativen? Wenn das Energieaudit DIN EN 16247-1 bis jetzt nicht durchführt wurde besteht die Möglichkeit, das Unternehmen durch die Einführung eines zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystems zu zertifizieren. Der Beginn dieser Massnahme ist bis zum fünften Dezember schriftlich nachzuweisen und bis Ende 2016 abzuschliessen. Was umfasst das Energieaudit DIN EN 16247-1? Das Audit muss nach einem vorgegebenen Schema ablaufen. 1. Ziel und Erfordernisse festlegen 2. Anwendungsbereiche und Systemgrenzen festlegen 3. Besprechung und Mitarbeiterinformation zur Einhaltung der Informationsebene 4. Datenerfassung aller energetischen Prozesse im Unternehmen 5. Bewertung 6. Abschlussbericht Das Energieaudit wird mit einem unabhängigen Energieberater oder mit einem eigens dafür qualifizierten Mitarbeiter durchgeführt. Der externe Energieberater sollte einen Studienabschluss besitzen, über einschlägiges Fachwissen verfügen und mindestens drei Jahre in der betrieblichen Energieberatung tätig sein. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist online eine Liste mit qualifizierten Beratern hinterlegt. Die Kosten für das Unternehmen gestalten sich gemäss des Tageshonorars für den Energieberater. Was wird beim Energieaudit DIN EN 16247-1 erfasst? Der Energieauditor erfasst im gesamten Unternehmen alle Prozesse die Energie verbrauchen, geplante Änderungen zum Energieverbrauch , bereits durchgeführte Einsparungsmassnahmen sowie Verträge mit Energiezulieferern. Der Gesamtenergieverbrauch wird nach Energieträgern, Zeiträumen und Energiekosten definiert. Gegenstand des Audits sind die elektrischen Belastungen und die Leistung der stromverbrauchenden Anlagen zu einzelnen Betriebszeiten, die Dokumentation der Temperaturen bei thermischen Verfahren und das Beobachten der Mitarbeiter in Bezug auf Einsparungsmöglichkeiten. Damit die Daten relevant zugeordnet werden können, schreibt das Energieaudit DIN EN 16247-1 verschiedene Abläufe vor. Dazu gehört die Datenbereinigung von bereit gestellter Raumwärme mit Kühltagen. Der Abschlussbericht Er muss die Einsparpotenziale konkret darstellen und eventuelle Fördermöglichkeiten dazu aufzeigen. Zugleich enthält der Abschlussbericht konkrete Umsetzungs- und Ablaufmassnahmen. Aller vier Jahre muss ein neues Audit durchgeführt werden. Die Richtline ist für alle 28 EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Gesetzliche Vorgaben Die Pflicht zur Durchführung des Energieaudit DIN EN 16247-1 gilt als erfüllt, wenn zwischen dem vierten Dezember 2012 und den fünften Dezember 2015 ein Energieaudit nach den Anforderungen des EDL-G durchgeführt wurde. Von der Pflicht ausgenommen sind Unternehmen, die bereits nach DIN EN ISO 5001 (Stand Dezember 2011) zertifiziert sind. Auch eine bereits erfolgte Analyse nach ISO 50001 4.4.3 a oder die Einführung eines Umweltmanagements befreit von dem Audit. Unternehmen mit mehren Filialen müssen die Messungen nicht in allen Filialen durchführen. Durch Nutzung von Multi-Site werden die Daten von repräsentativen Standorten auf alle Filialen übertragen.

Die Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) vom 22. April 2015 regelt das Energieaudit DIN EN 16247-1 neu. Kleine und mittlere Unternehmen werden in die Audit-Pflicht eingebunden und müssen jetzt das Energieaudit aller vier Jahre durchführen. Ein Stichtermin ist der 5. Dezember 2015.

Was ist das Energieaudit DIN EN 16247-1?


Das Energieaudit DIN EN 16247-1 ist eine Voraussetzung für eine Steuerentlastung nach Paragraph 10 StromStG. Kleine und mittlere Unternehmen sollen ihren Energieverbrauch optimieren und damit effektiv zur Einsparung von Strom und zur Energiewende beitragen. Bis 2020 soll der Energieverbrauch EU weit gegenüber 1990 um 20 Prozent gesenkt werden. Dazu wurde die Auditpflicht für grosse Unternehmen bereits im Artikel 8 im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) festgeschrieben und ab April 2015 auch für kleinere und mittlere Unternehmen eingeführt.

Wer muss das Energieaudit DIN EN 16247-1 durchführen?


Für Unternehmen, die kein kleinst- und mittelständisches Unternehmen (KMU) nach ABI.L 124 vom 20. Mai 2003 sind, über 250 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz über 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanz von mehr als 43 Millionen Euro erreichen, ist das Energieaudit DIN EN 16247-1 verpflichtend. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird dazu in Zukunft stichpunktartige Kontrollen durchführen. Kommunale Eigenbetriebe fallen nicht unter die Regelung. Sie werden vom Paragraph 8 EDL-G erfasst.

Gibt es Alternativen?

Wenn das Energieaudit DIN EN 16247-1 bis jetzt nicht durchführt wurde besteht die Möglichkeit, das Unternehmen durch die Einführung eines zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystems zu zertifizieren. Der Beginn dieser Massnahme ist bis zum fünften Dezember schriftlich nachzuweisen und bis Ende 2016 abzuschliessen.

Was umfasst das Energieaudit DIN EN 16247-1?
Das Audit muss nach einem vorgegebenen Schema ablaufen.

1. Ziel und Erfordernisse festlegen
2. Anwendungsbereiche und Systemgrenzen festlegen
3. Besprechung und Mitarbeiterinformation zur Einhaltung der Informationsebene
4. Datenerfassung aller energetischen Prozesse im Unternehmen
5. Bewertung
6. Abschlussbericht

Das Energieaudit wird mit einem unabhängigen Energieberater oder mit einem eigens dafür qualifizierten Mitarbeiter durchgeführt. Der externe Energieberater sollte einen Studienabschluss besitzen, über einschlägiges Fachwissen verfügen und mindestens drei Jahre in der betrieblichen Energieberatung tätig sein.

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist online eine Liste mit qualifizierten Beratern hinterlegt. Die Kosten für das Unternehmen gestalten sich gemäss des Tageshonorars für den Energieberater.

Was wird beim Energieaudit DIN EN 16247-1 erfasst?
Der Energieauditor erfasst im gesamten Unternehmen alle Prozesse die Energie verbrauchen, geplante Änderungen zum Energieverbrauch , bereits durchgeführte Einsparungsmassnahmen sowie Verträge mit Energiezulieferern. Der Gesamtenergieverbrauch wird nach Energieträgern, Zeiträumen und Energiekosten definiert. Gegenstand des Audits sind die elektrischen Belastungen und die Leistung der stromverbrauchenden Anlagen zu einzelnen Betriebszeiten, die Dokumentation der Temperaturen bei thermischen Verfahren und das Beobachten der Mitarbeiter in Bezug auf Einsparungsmöglichkeiten.

Damit die Daten relevant zugeordnet werden können, schreibt das Energieaudit DIN EN 16247-1 verschiedene Abläufe vor. Dazu gehört die Datenbereinigung von bereit gestellter Raumwärme mit Kühltagen.

Der Abschlussbericht

Er muss die Einsparpotenziale konkret darstellen und eventuelle Fördermöglichkeiten dazu aufzeigen. Zugleich enthält der Abschlussbericht konkrete Umsetzungs- und Ablaufmassnahmen. Aller vier Jahre muss ein neues Audit durchgeführt werden. Die Richtline ist für alle 28 EU-Mitgliedsstaaten verbindlich.

Gesetzliche Vorgaben
Die Pflicht zur Durchführung des Energieaudit DIN EN 16247-1 gilt als erfüllt, wenn zwischen dem vierten Dezember 2012 und den fünften Dezember 2015 ein Energieaudit nach den Anforderungen des EDL-G durchgeführt wurde. Von der Pflicht ausgenommen sind Unternehmen, die bereits nach DIN EN ISO 5001 (Stand Dezember 2011) zertifiziert sind.

Auch eine bereits erfolgte Analyse nach ISO 50001 4.4.3 a oder die Einführung eines Umweltmanagements befreit von dem Audit. Unternehmen mit mehren Filialen müssen die Messungen nicht in allen Filialen durchführen. Durch Nutzung von Multi-Site werden die Daten von repräsentativen Standorten auf alle Filialen übertragen.

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