Cockpittüren, Nachtrag
Veröffentlicht am: 27.03.2015 um 13:22 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWSAlso wenn das so ist mit der Krankschreibung, dann verstehe ich nicht, das man in einem so sensiblen Bereich wie Flugsicherheit, nicht den Arbeitgeber informiert, ärztliche Schweigepflicht dürfte in so einem Fall nur eingeschränkt gelten !
Es würde vollkommen ausreichen, der Dienststelle den Hinweis zu übermitteln, Arbeitnehmer ist krank geschrieben.
Es geht immerhin um das Leben Unschuldiger!!
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