Rürup Rente, Altersvorsorge Verbesserungsgesetz

Änderungen durch das Altersvorsorge Verbesserungsgesetz

17.10.2013 - 10:08:29

Änderungen durch das Altersvorsorge Verbesserungsgesetz.   Die Fördermöglichkeiten hinsichtlich der privaten Altersvorsorge und auch der Erwerbsminderungs-absicherung werden vom Gesetzgeber laufend auf die Wirksamkeit hin geprüft. Mit dem Altersvorsorge Verbesserungsgesetz, das am 24. Juni 2013 verabschiedet wurde, soll die steuerlich geförderte Altersvorsorge attraktiver und transparenter gestaltet werden. Einführung eines Produktinformationsblattes für Riester- und Rürup Rente Anbieter Künftig müssen Anbieter von Riester- und Rürup Renten ein Produktinformationsblatt verwenden, das den Verbraucher helfen soll die Produkte besser zu verstehen und deren Leistungen besser vergleichen zu können. In einheitlicher Form müssen dann Versicherungen, Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen über die Merkmale der Riester- und Rürup Rente informieren. Für die Rürup Rente (weitere Informationen zum Produkt) bedeutet das, dass die Kosten, Chancen und Risiken und Garantien aufgelistet werden und für den Verbraucher (auch hinsichtlich verschiedener Anbieter) mehr Vergleichsmöglichkeiten bestehen.   Aufbau und Inhalt des Produktinformationsblattes werden gesetzlich normiert sein. Ein weiterer Pluspunkt für den Verbraucher. So können Anbieter Kosten schlechter verstecken und der Kunde hat die Möglichkeit alle Merkmale genau zu vergleichen. Aufgeführt werden unter anderem Kosten- und Renditekennziffern und die neue Kennziffer der Effektivkosten. Daneben werden die Produkte in Chancen-Risiko-Klassen eingeteilt. Damit wird gleichzeitigt der Verbraucherschutz gestärkt. Verstößt der Anbieter gegen seine Informationspflichten oder sind die Angaben falsch kann der Kunde den Vertrag kündigen und erhält die eingezahlten Beiträge zzgl. Zinsen zurück. Diese Regelung gilt bis zu 2 Jahre nach dem Vertragsabschluss. Neuerungen bei der Absicherung der Erwerbsminderung Mit dem Altersvorsorge Verbesserungsgesetz wird die Möglichkeit sich steuerlich gefördert gegen das Risiko der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit abzusichern. Ab 2014 können Aufwendungen eines zertifizierten Vertrags im Rahmen des Abzugsvolumens der Basisversorgung im Alter geltend gemacht werden. Dazu muss der Vertrag jedoch die Zahlung der Leistung als lebenslange Rente vorsehen. Änderungen beim Thema „Wohnriester“ Ab dem 01. Januar 2014 werden die förderunschädlichen Entnahmemöglichkeiten erweitert. So kann das Vermögen dann auch für die Umschuldung für ein Darlehen entnommen werden. Ebenso ist eine förderunschädliche Entnahme für die Finanzierung eines barrierefreien Umbaus der eigenen Wohnung möglich.

 

Die Fördermöglichkeiten hinsichtlich der privaten Altersvorsorge und auch der Erwerbsminderungs-absicherung werden vom Gesetzgeber laufend auf die Wirksamkeit hin geprüft. Mit dem Altersvorsorge Verbesserungsgesetz, das am 24. Juni 2013 verabschiedet wurde, soll die steuerlich geförderte Altersvorsorge attraktiver und transparenter gestaltet werden.

Einführung eines Produktinformationsblattes für Riester- und Rürup Rente Anbieter

Künftig müssen Anbieter von Riester- und Rürup Renten ein Produktinformationsblatt verwenden, das den Verbraucher helfen soll die Produkte besser zu verstehen und deren Leistungen besser vergleichen zu können. In einheitlicher Form müssen dann Versicherungen, Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen über die Merkmale der Riester- und Rürup Rente informieren. Für die Rürup Rente (weitere Informationen zum Produkt) bedeutet das, dass die Kosten, Chancen und Risiken und Garantien aufgelistet werden und für den Verbraucher (auch hinsichtlich verschiedener Anbieter) mehr Vergleichsmöglichkeiten bestehen.  

Aufbau und Inhalt des Produktinformationsblattes werden gesetzlich normiert sein. Ein weiterer Pluspunkt für den Verbraucher. So können Anbieter Kosten schlechter verstecken und der Kunde hat die Möglichkeit alle Merkmale genau zu vergleichen. Aufgeführt werden unter anderem Kosten- und Renditekennziffern und die neue Kennziffer der Effektivkosten. Daneben werden die Produkte in Chancen-Risiko-Klassen eingeteilt. Damit wird gleichzeitigt der Verbraucherschutz gestärkt. Verstößt der Anbieter gegen seine Informationspflichten oder sind die Angaben falsch kann der Kunde den Vertrag kündigen und erhält die eingezahlten Beiträge zzgl. Zinsen zurück. Diese Regelung gilt bis zu 2 Jahre nach dem Vertragsabschluss.

Neuerungen bei der Absicherung der Erwerbsminderung

Mit dem Altersvorsorge Verbesserungsgesetz wird die Möglichkeit sich steuerlich gefördert gegen das Risiko der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit abzusichern. Ab 2014 können Aufwendungen eines zertifizierten Vertrags im Rahmen des Abzugsvolumens der Basisversorgung im Alter geltend gemacht werden. Dazu muss der Vertrag jedoch die Zahlung der Leistung als lebenslange Rente vorsehen.

Änderungen beim Thema „Wohnriester“

Ab dem 01. Januar 2014 werden die förderunschädlichen Entnahmemöglichkeiten erweitert. So kann das Vermögen dann auch für die Umschuldung für ein Darlehen entnommen werden. Ebenso ist eine förderunschädliche Entnahme für die Finanzierung eines barrierefreien Umbaus der eigenen Wohnung möglich.

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