Zwecksparunternehmen, Annahme

Zwecksparunternehmen (target saving bank)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Die Annahme von Geldbeträgen, wenn der überwiegende Teil der Einleger einen Rechtsanspruch darauf hat, dass ihnen aus diesen Einzahlungen auch Darlehn gewährt oder Gegenstände auf Kredit verschafft werden

Die Annahme von Geldbeträgen, wenn der überwiegende Teil der Einleger einen Rechtsanspruch darauf hat, dass ihnen aus diesen Einzahlungen auch Darlehn gewährt oder Gegenstände auf Kredit verschafft werden. In Deutschland sind solche Institute aufsichtsrechtlich verboten, mit alleiniger Ausnahme der Bausparkassen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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