Zweckbindungsklausel, Bindung

Zweckbindungsklausel (appropriation clause)

15.04.2008 - 00:20:39

Zweckbindungsklausel (appropriation clause). Die Bindung einer (in der Regel staatlichen) Einnahme an ganz bestimmte Ausgaben

Die Bindung einer (in der Regel staatlichen) Einnahme an ganz bestimmte Ausgaben. An einen (öffentlichen) Zuschuss (etwa: Schaffung von Arbeitsplätzen innert einer Region) geknüpfte Bedingungen. Siehe Appropriationsklausel.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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