Zwangsschliessung, Aufsichtsbehörde

Zwangsschliessung (official close down)

15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de

Die Aufsichtsbehörde darf verfügen, dass ein Kreditinstitut seinen Betrieb einstellen muss

Die Aufsichtsbehörde darf verfügen, dass ein Kreditinstitut seinen Betrieb einstellen muss. Anlass dafür kann ein hoher Verlust des Instituts sein, aber auch Verstösse gegen Gesetze, Verordnungen und Anordnungen. Vgl. für Deutschland die Aufzählung in § 35 KWG.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Hol dir den Wissensvorsprung der Profis.

Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Trading-Empfehlungen – dreimal die Woche, direkt in dein Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr.
Jetzt anmelden.