Zwangsanleihe (forced loan)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Vom Staat (in Notzeiten) begebene Papiere, die den Bürgern (wie etwa im Juli 1922 in Deutschland) nach einem bestimmten Schlüssel zur Zeichnung zugeteilt werden. Im Grunde handelt es sich dabei um eine Vermögensabgabe, zumal dann, wenn die Ablösung (Rückzahlung; redemption) der Anleihe (wie 1923 in Deutschland) gesetzlich eingestellt wird. Siehe Kriegsanleihe.
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