Zulassung, Aufsichtsrechtlich

Zulassung (admission)

15.04.2008 - 00:20:39

Zulassung (admission). Aufsichtsrechtlich definiert als ein Hoheitsakt gleich welcher Form, welcher die Befugnis verleiht, die Tätigkeit eines Finanzdienstleisters auszuüben

Aufsichtsrechtlich definiert als ein Hoheitsakt gleich welcher Form, welcher die Befugnis verleiht, die Tätigkeit eines Finanzdienstleisters auszuüben. Siehe Erlaubnis, Zulassungspflicht.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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