Zulassung (admission)
15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de
Aufsichtsrechtlich definiert als ein Hoheitsakt gleich welcher Form, welcher die Befugnis verleiht, die Tätigkeit eines Finanzdienstleisters auszuüben. Siehe Erlaubnis, Zulassungspflicht.
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